Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.08.1995 - 9 U 10/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4034
OLG Düsseldorf, 23.08.1995 - 9 U 10/95 (https://dejure.org/1995,4034)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.1995 - 9 U 10/95 (https://dejure.org/1995,4034)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 1995 - 9 U 10/95 (https://dejure.org/1995,4034)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Laubbefall vom Nachbargrundstück

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Laubfall - Anspruch auf Verhinderung und Beseitigung von überstehenden Ästen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Laubfall von Nachbargrundstück - Entfernungsanspruch?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Laubfall in Swimmingpool

  • baumpruefung.de (Leitsatz)

    Entschädigungsloser Laubfall

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Recht und Pflichten von Grundstückseigentümern - Wer ist für das Herbstlaub zuständig?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nachbar muss verwehtes Laub nicht räumen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ortsüblicher Laubfall von Nachbarsgrundstück begründet weder Anspruch auf Entfernung der Bäume noch auf Zahlung einer Entschädigung - Herbstlicher Laubfall ist hinzunehmende Kehrseite des Wohnens im begrünten Gebiet

  • 123recht.net (Kurzinformation, 16.11.2006)

    Und ewig weht das Laub.. .

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Bei der dann erforderlichen Abwägung können allerdings Gesichtspunkte wie der, daß derjenige, der die mit dem "Wohnen im Grünen" verbundenen Annehmlichkeiten wie z.B. den auf Bäume und Sträucher zurückzuführenden Sicht-, Schall- und Windschutz sowie reine und sauerstoffreiche Luft in Anspruch nimmt, bis zu einem gewissen Grad auch die damit verbundenen Nachteile, jedenfalls soweit sie auf natürlichen Gegebenheiten beruhen, in Kauf nehmen müsse (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW 1988, 2618, 2620 m.w.N.; NJW-RR 1991, 1364, 1366 f.; OLG Düsseldorf, NJWE-MietR 1996, 2, 3), oder das gewachsene Umweltbewußtsein weiter Kreise der Bevölkerung, welches das Anpflanzen und Halten von Bäumen auch in Wohngebieten als erstrebenswert ansieht, keine Rolle spielen.
  • OLG Hamm, 28.09.1998 - 5 U 67/98

    Bäume - Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt von Bäumen

    Ob pflanzliche Immissionen entsprechend einer in der Rechtsprechung (OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 204) und Literatur (Säcker in Münchener Kommentar, 3. Aufl., § 906 BGB Rdn. 81; Schäfer, Nachbarrechtsgesetz NRW, Vorbemerkungen §§ 40 - 48 Rdn. 4) vertretenen Ansicht dem Grunde nach zu den abwehrfähigen "ähnlichen Einwirkungen" gemäß § 906 Abs. 1 BGB zu rechnen sind oder ob ein Anspruch aus § 1004 BGB in Bezug auf die von einem Nachbargrundstück durch Naturkräfte herübergewehten Pflanzenteile aufgrund der gesetzgeberischen Wertung zum Interessenausgleich der widerstreitenden Nachbarinteressen schon vom Ansatz her ausgeschlossen ist (vgl. Dehner, Nachbarrecht, B § 16 II. 2.; Horst, MDR 1998, 688; im Ergebnis ähnlich OLG Düsseldorf, NJWE-MietR 1996, 2), kann hierbei im Ergebnis ebenso offenbleiben wie die Frage, ob die von den Bäumen der Beklagten ausgehenden Immissionen als "nur unwesentliche Beeinträchtigungen" im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB anzusehen sind.
  • LG Dortmund, 10.09.2010 - 3 O 140/10

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen einen benachbarten

    Dahinstehen kann in diesem Zusammenhang die Eigentumsbeeinträchtigung des Grundstücks des Klägers durch Nadelbefall durch die nicht grenzüberschreitenden Äste der Bäume (die grenzüberschreitenden Äste unterfallen dem Klageantrag zu 1. a) und der Beseitigungspflicht des Beklagten gemäß §§ 1004, 710 BGB, denn diesen Nadelbefall muss der Kläger nach § 906 BGB dulden (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 739, OLG Düsseldorf 9 U 10/95).

    Laub- und Nadelbefall gehört dazu (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 739, OLG Düsseldorf, 9 U 10/95, Palandt, § 906 Rn. 26).

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