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   OLG Jena, 31.03.2003 - 9 U 1012/02   

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https://dejure.org/2003,6509
OLG Jena, 31.03.2003 - 9 U 1012/02 (https://dejure.org/2003,6509)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.03.2003 - 9 U 1012/02 (https://dejure.org/2003,6509)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. März 2003 - 9 U 1012/02 (https://dejure.org/2003,6509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kenntnis des Bauunternehmers oder grob fahrlässige Unkenntnis beim Zusammentreffen von Planungs- und Ausführungsfehlern ; Zurechnung des Verhaltens des Architekten bei Planungsfehlern zu Lasten des Bauherrn; Vorschussanspruch des Bauunternehmers hinsichtlich der ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ZPO § 156; ; ZPO § ... 530; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 278 a.F.; ; BGB § 404; ; HOAI § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; HOAI § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; HOAI § 15 Abs. 1 Nr. 3; ; HOAI § 15 Abs. 1 Nr. 4; ; HOAI § 15 Abs. 1 Nr. 5; ; HOAI § 15 Abs. 1 Nr. 6; ; HOAI § 15 Abs. 1 Nr. 7; ; HOAI § 15 Abs. 1 Nr. 8; ; HOAI § 15 Abs. 1 Nr. 9; ; HOAI § 15 (1) Abs. 4; ; HOAI § 15 (1) Abs. 5; ; HOAI § 15 (1) Abs. 6; ; HOAI § 15 (1) Abs. 7; ; HOAI § 15 (1) Abs. 8; ; HOAI § 15 (1) Abs. 9; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2; ; AGBG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Auftragnehmers (Bauunternehmer) für Fehler in den Plan- und sonstigen Ausführungsunterlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    GU haftet für beigestellte Planung wie für eigene Planung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GU haftet (hier) für beigestellte Planung wie für eigene Planung! (IBR 2003, 295)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 224/98

    Zahlung der letzten Rate nach Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2003 - 9 U 1012/02
    Im Übrigen würde das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts nur zur Kürzung des Vorschussanspruchs in Höhe der offenen Werklohnforderung führen, da der Auftraggeber - die Zedentin - sich aus dem zurückbehaltenen Werklohn befriedigen kann (vgl. z.B. BGH NJW 2000, 1403 m.w.N.).
  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 48/89

    Verhältnis von Wandelungs- und Minderungsklage

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2003 - 9 U 1012/02
    Die insoweit von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung des BGH (NJW 1990, 2682) ist nicht vergleichbar.
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 28/00

    Abgrenzung von Zusatzleistungen und selbständigem Auftrag

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2003 - 9 U 1012/02
    Diese Fälligkeitsvereinbarung gilt auch für den Nachtrag zur Ausführung von sieben anstelle der zunächst geplanten sechs Wohnungen, da es sich nur um eine Ergänzung des Generalunternehmervertrages vom 12.12.1993 handelt, nicht hingegen um einen rechtlich selbständigen Vertrag (zur Abgrenzung vgl. BGH NJW 2002, 1492).
  • OLG Karlsruhe, 22.07.1982 - 9 U 27/81
    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2003 - 9 U 1012/02
    Eine ähnliche formularmäßige Haftungsfreizeichnung, die der beklagte Architekt im baugewerblichen Geschäftsverkehr empfohlen hatte, hielt bereits das OLG Karlsruhe (BB 1983, 725 m.w.N.) für unwirksam, da sie den Vertragspartner unangemessen benachteilige (§§ 9 - 11, 24 ABGB).
  • BGH, 04.03.1971 - VII ZR 204/69

    Haftungsverhältnisse: Architekt-Statiker-Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2003 - 9 U 1012/02
    Nimmt der Auftraggeber den Bauunternehmer in Anspruch, muss er sich das Mitverschulden des Architekten als Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen, bei ganz überwiegendem Planungsverschulden besteht kein Anspruch gegen den Bauunternehmer (BGH BauR 1971, 265).
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 91/97

    Rechtsnatur der HOAI im Hinblick auf den Inhalt von Architekten- und

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2003 - 9 U 1012/02
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass die HOAI keine normativen Leitbilder für den Inhalt von Architektenverträgen enthält, dieser vielmehr durch Auslegung zu ermitteln ist (BGH NJW 1999, 427).
  • BGH, 11.10.1990 - VII ZR 228/89

    Verschulden bei Mängeln der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2003 - 9 U 1012/02
    Hat der Architekt einen fehlerhaften Plan erstellt und hat der Bauunternehmer trotz positiver Kenntnis des Planungsfehlers den Auftraggeber hierauf nicht hingewiesen (§ 4 Nr. 3 VOB/B) und nach dem fehlerhaften Plan gebaut, ist der Bauunternehmer in voller Höhe schadensersatzpflichtig, der Auftraggeber muss sich ein Verschulden seines Architekten nicht anspruchsmindernd anrechnen lassen (z.B. BGH BauR 1991, 79).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 54/96

    AGB: Unwirksame Bauvertragsklauseln

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2003 - 9 U 1012/02
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 05.06.1997 (BauR 1997, 1036) die Revision gegen ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 06.12.1995 nicht angenommen, in dem im Rahmen einer Kontrollklage nach § 13 AGBG der Beklagten - einem Unternehmen, das bundesweit Einkaufszentren verwaltet, mit der Entwicklung, der Herstellung und der Umstrukturierung von Einkaufszentren befasst ist und in diesem Rahmen Bauleistungen vergibt - untersagt worden ist, unter anderem folgende Vertragsbedingungen zu verwenden:.
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2003 - 9 U 1012/02
    Wird der Bauunternehmer auf Nachbesserung in Anspruch genommen, steht dem Bauunternehmer wegen der anteiligen Mithaftung des Auftraggebers für das Verschulden seines Architekten ein Vorschussanspruch zu, so dass er nur Zug-um-Zug gegen Zuschusszahlung zur Nachbesserung zu verurteilen ist (z.B. BGH BauR 1984, 395).
  • OLG Köln, 03.11.2010 - 11 U 54/10

    Umfang der Kosten der Mängelbeseitigung

    Bei den Aufwendungen für die während der Mängelbeseitigung am Fußboden erforderlich werdende Hotelunterbringung handelt es sich um erstattungsfähige Mängelbeseitigungskosten (BGH BauR 2003, 1211 = NJW-RR 2003, 878 = NZBau 2003, 375); sie können daher auch Gegenstand eines Vorschussanspruches sein (OLG Jena IBR 2003, 295).
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