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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.03.2014 - I-9 U 103/13   

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https://dejure.org/2014,11044
OLG Hamm, 14.03.2014 - I-9 U 103/13 (https://dejure.org/2014,11044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.2014 - I-9 U 103/13 (https://dejure.org/2014,11044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 2014 - I-9 U 103/13 (https://dejure.org/2014,11044)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 823, 253 BGB
    Höhe des Schmerzensgeldes bei Schädelhirntrauma, Hirnödem und schwerer linksseitiger Lungenkontursion sowie Wirbelfrakturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2014, 462
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Lübeck, 24.06.2011 - 6 O 497/10

    Mountainbiker - tödliche Kollision mit Fußgänger auf Waldweg - Haftung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2014 - 9 U 103/13
    Der Senat hält mit der ständigen Rechtsprechung des BGH (zuletzt BeckRS 2012, 10436, Rz. II. 3. b) grundsätzlich die Tabelle von Schulz-Borck/Pardey für eine geeignete Grundlage zur Schätzung des erforderlichen Haushaltsführungsaufwands.
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2014 - 9 U 103/13
    Dies besteht im Hinblick auf die drohende Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche bereits dann, wenn künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH NJW 2001, 3414; BGH NJW-RR 1989, 1367; Greger in: Zöller, ZPO, 30. Auflage 2014, § 256 Rdn. 9).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 127/11

    Schadenersatzanspruch bei Unfallverletzungen: Zurechnungszusammenhang zwischen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2014 - 9 U 103/13
    Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wäre der Betroffene gesund gewesen (BGH, NJW 2012, 2964).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2014 - 9 U 103/13
    Dies besteht im Hinblick auf die drohende Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche bereits dann, wenn künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH NJW 2001, 3414; BGH NJW-RR 1989, 1367; Greger in: Zöller, ZPO, 30. Auflage 2014, § 256 Rdn. 9).
  • BGH, 07.02.1995 - VI ZR 201/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2014 - 9 U 103/13
    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt nach gefestigter Rechtsprechung entscheidend von dem Maß der Lebensbeeinträchtigung ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten oder als künftige Folge erkennbar und objektiv vorhersehbar ist (BGH, VersR 1995, 471).
  • OLG Hamm, 11.01.2019 - 7 U 27/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    So hat das OLG Hamm, Urteil vom 14.3.2014, Az. 9 U 103/13 (lfd. Nr. 36.1691) für eine Berstungsfraktur BWK 12 mit Hinterkantenbeteiligung, Kompressionsfrakturen der BWK 8, 9, 10 mit Vorderkantenbeteiligung, Schädelhirntrauma, Hirnödem, schwere Lungenkontusion links, Kopfplatzwunde, Schnittwunden am Unterarm, 4 Tage künstliche Beatmung und 5 Monate durchgehend stationärer Aufenthalt ein Schmerzensgeld von 40.000,00 EUR (indexangepasst: ca. 40.800,00 EUR) zugesprochen.
  • OLG Stuttgart, 13.12.2016 - 6 U 137/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem überholenden Krad

    Der Senat orientiert sich bei der Schmerzensgeldbemessung im Übrigen an dem Urteil des OLG Hamm v. 14.03.2014 - 9 U 103/13, welches bei einer vollen Haftung des Unfallgegners bei ähnlich schwerwiegenden unmittelbaren Unfallfolgen auf chirurgisch-orthopädischem Gebiet ohne Amputationsfolge und vergleichbaren psychischen Beeinträchtigungen auf ein Schmerzensgeld von ? 40.000,00 kommt.
  • VG Bayreuth, 27.11.2018 - B 5 K 17.753

    Übernahme eines Schmerzensgeldanspruches gegen einen Dritten durch einen

    - 40.000,00 EUR für Brustwirbelberstungsfraktur BWK 12 sowie Brustwirbelkompressionsfrakturen der BWK 8, 9 und 10 mit Vorderkantenbeteiligung, Schädelhirntrauma mit Hirnödem und schwere linksseitige Lungenkontusion, Kopfplatzwunde, Unterarmschnittwunde, Dauerschaden somatische Schmerzstörung, fünf Monate stationäre Behandlung, in dieser Zeit für vier Tage künstliche Beatmung, anschließend ambulante Heilbehandlung (OLG Hamm, U.v. 14.3.2014 - I-9 U 103/13 - Schmerzensgeldtabelle IMMDAT Plus, Nr. 4785).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2016 - 2 O 51/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem überholenden

    Der Senat orientiert sich bei der Schmerzensgeldbemessung im Übrigen an dem Urteil des OLG Hamm v. 14.03.2014 - 9 U 103/13, welches bei einer vollen Haftung des Unfallgegners bei ähnlich schwerwiegenden unmittelbaren Unfallfolgen auf chirurgisch-orthopädischem Gebiet ohne Amputationsfolge und vergleichbaren psychischen Beeinträchtigungen auf ein Schmerzensgeld von ? 40.000,00 kommt.
  • OLG Hamm, 03.11.2020 - 9 U 64/19

    Sachverständigengutachten, sonstige Erkenntnisquellen, Überzeugungsbildung

    Grundsätzlich ist eine somatoforme Schmerzstörung, die sich aus einem Unfallereignis ergibt, aber dem Schädiger zuzurechnen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10.7.2012, VI ZR 127/11; Senat, Urteil vom 14.3.2014, AZ 9 U 103/13).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.01.2014 - 9 U 103/13   

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https://dejure.org/2014,15460
OLG Karlsruhe, 24.01.2014 - 9 U 103/13 (https://dejure.org/2014,15460)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.2014 - 9 U 103/13 (https://dejure.org/2014,15460)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 9 U 103/13 (https://dejure.org/2014,15460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Klage auf weiteres Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Abgeltung für zukünftige Unfallfolgen; Schmerzensgeldhöhe bei dauerhaften Beeinträchtigungen am Sprunggelenk

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 3 O 43/11
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2014 - 9 U 103/13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2014 - 9 U 103/13
    Allerdings gilt die Abgeltung des Schmerzensgeldes grundsätzlich nicht für solche zukünftigen Unfallfolgen, die nicht vorhersehbar sind (BGH NJW-RR 2006, 712).
  • LG Amberg, 11.08.2016 - 24 O 17/15

    Bemessung des Schmerzensgeldes aufgrund einer Verletzung

    Ausgehend von der Schmerzensgeldtabelle von Slizyk lässt sich vorliegend als Anhaltspunkt die Ziffer 4794, Urteil des OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2014,1-9 U 103/13, anführen.

    Die Haftung ist mit 100% angegeben, die MdE mit 0. Hierfür sprach das OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2014,1-9 U 103/13 einen Betrag von 40.000,00 EUR zu.

  • LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21

    Schmerzensgeld für Mutter junger Tochter bei drohender Unbeweglichkeit des Fußes

    13.000,00 ? sprach das OLG Karlsruhe einem Geschädigten wegen bleibender Narben, einer Muskelverschmächtigung, Schwellneigung, Bewegungseinschränkungen und Schmerzen im Bereich des linken Sprunggelenks zu, jedoch ausdrücklich ohne Berücksichtigung weiterer möglicher Beeinträchtigungen in der Zukunft, soweit die hinreichende zukünftige Entwicklung des Gesundheitszustandes nicht sicher vorhersehbar war, wie mögliche zukünftige Operationen, eine mögliche deutliche Degeneration im oberen Sprunggelenk oder eine Versteifung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.01.2014 - 9 U 103/13, Rn. 3, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.08.2013 - 9 U 103/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44929
OLG Stuttgart, 12.08.2013 - 9 U 103/13 (https://dejure.org/2013,44929)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.08.2013 - 9 U 103/13 (https://dejure.org/2013,44929)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. August 2013 - 9 U 103/13 (https://dejure.org/2013,44929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Prüfung des Fristablaufs

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die Fristenkontrolle bei Vorlage der Handakte

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 1; ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 27/12

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist bzw. bei Versäumung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2013 - 9 U 103/13
    Auch dann wäre die fehlerhafte Notierung noch über eine Woche vor Fristablauf erkannt worden (vgl. BGH, Beschl. v. 31. Mai 2012 - V ZB 27/12, dokumentiert in juris), was unzweifelhaft ausgereicht hätte, um einen Antrag auf erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist zu stellen.
  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 317/11

    Wiedereinsetzung: Umfang der Prüfungspflicht des Anwalts bei Vorlage der Handakte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2013 - 9 U 103/13
    Denn bei sachgerechter Organisation der Fristenkontrolle wäre die fehlerhafte Berechnung der Berufungsbegründungsfrist in dem Fristenkalender aus der Handakte ersichtlich gewesen und bei der im Zusammenhang mit der Fertigung der Berufungsschrift gebotenen Prüfung offenbar geworden (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Februar 2010 - II ZB 10/09 dokumentiert in juris; BGH, Beschl. v. 2. November 2011 - XII ZB 317/11, BGHR FamFG, § 117 Fristversäumung 1).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZB 10/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflichten des Rechtsanwalts zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2013 - 9 U 103/13
    Denn bei sachgerechter Organisation der Fristenkontrolle wäre die fehlerhafte Berechnung der Berufungsbegründungsfrist in dem Fristenkalender aus der Handakte ersichtlich gewesen und bei der im Zusammenhang mit der Fertigung der Berufungsschrift gebotenen Prüfung offenbar geworden (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Februar 2010 - II ZB 10/09 dokumentiert in juris; BGH, Beschl. v. 2. November 2011 - XII ZB 317/11, BGHR FamFG, § 117 Fristversäumung 1).
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