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   OLG Naumburg, 27.03.2008 - 9 U 105/07 (Hs)   

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https://dejure.org/2008,11441
OLG Naumburg, 27.03.2008 - 9 U 105/07 (Hs) (https://dejure.org/2008,11441)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.03.2008 - 9 U 105/07 (Hs) (https://dejure.org/2008,11441)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. März 2008 - 9 U 105/07 (Hs) (https://dejure.org/2008,11441)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungspflicht eines Netzbetreibers gegenüber dem Betreiber einer Biogasanlage bei Zugabe eines nicht energetischen Zusatzstoffes zur Steigerung der Energieausbeute aus der eingesetzten Biomasse; Rechtmäßigkeit der Zugabe eines selbst keinen Energieträger ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    BiomasseV; EEG 2004 § 8; EEG 2004 § 8 Abs 2
    Betriebshilfsmittel in Biogasanlage (

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Verwendung von Zusatzstoffen in Biogasanlagen

  • Judicialis

    EEG § 5 Abs. 1 S. 1; ; EEG § 8 Abs. 1; ; EEG § 8 Abs. 1 S. 1; ; EEG § 8 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Zugabe eines Zusatzstoffes in eine Biogasanlage mit dem Ausschließlichkeitsprinzip von §§ 5 Abs. 1 , 8 Abs. 1 EEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Halle, 16.05.2007 - 11 O 66/06
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.03.2008 - 9 U 105/07
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 16.05.2007 - 11 O 66/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des am 16.05.2007 verkündeten Urteils des Landgerichts Halle, Az. 11 O 66/06, festzustellen,.

  • Drs-Bund, 13.01.2004 - BT-Drs 15/2327
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.03.2008 - 9 U 105/07
    Wie die Beklagte, so zieht auch das Landgericht unrichtige Schlüsse daraus, dass noch im Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 15/2327, S. 5, Anlage B 2, Bd. I Bl. 90 d. A.) § 8 Abs. 1 S. 1 EEG den Wortlaut "Für Strom aus Biomasse ...." haben sollte, während aufgrund eines erfolgreichen Änderungsantrages im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Regelung ihren nunmehr gültigen Wortlaut "Für Strom, der in Anlagen ... gewonnen wird, die ausschließlich Biomasse im Sinne der nach Absatz 6 erlassenen Rechtsverordnung einsetzen, ...." erhalten hatte (Anlage B 3, Bd. I Bl. 91 d. A.).
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