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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.10.1988 - 9 U 106/88   

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https://dejure.org/1988,5745
OLG Düsseldorf, 26.10.1988 - 9 U 106/88 (https://dejure.org/1988,5745)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.1988 - 9 U 106/88 (https://dejure.org/1988,5745)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 1988 - 9 U 106/88 (https://dejure.org/1988,5745)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 204
  • MDR 1989, 260
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13

    Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur

    Sind ihre tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, so können sie nicht mithilfe des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses umgangen oder erweitert werden (Senat, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322; OLG Karlsruhe, DWW 2013, 261, 263; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 580, 581; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 204, 205).
  • VG Köln, 25.11.2005 - 27 K 6171/03

    Der verfahrensrechtliche Einsichtsanspruch Beteiligter schließt dessen

    Letztendlich lässt sich möglicherweise durch Einsicht in die Bauakte verifizieren, ob die Beigeladenen durch eigene Baumaßnahmen den ursprünglichen Zugang der rückwärtigen Gebäudeteile durch Zumauern versperrt haben und so eine unvorhersehbare Belastung der Wegeparzelle selbst provoziert haben, was möglicherweise Einfluss auf die Beurteilung des Ausmaßes der Nutzung der Wegeparzelle haben kann vgl. zum Ausschluss eines Notwegerechts unter diesen Umständen OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Oktober 1988 - 9 U 106/88 -, NJW-RR 1989, 118-122.
  • OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 75/02

    Ansprüche bei Verletzung des Grenzabstandes; Notleitungsrecht

    Man wird jedoch aufgrund der jahrelangen stillschweigenden Duldung der Durchleitung seitens des Klägers hier davon ausgehen können, dass ihm gegenüber ein konkludent begründetes Leihverhältnis bestand (siehe hierzu OLG Düsseldorf OLGZ 1989, 118; OLG Brandenburg DtZ. 1996, 389; OLG Schleswig, OLGR 2002, 414; OLG Saarbrücken a.a.O. jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03

    Voraussetzungen eines Notwegerechts

    Eine unentgeltliche Zufahrtsgestattung, wie sie hier vorliegen würde, begründet lediglich ein Leihverhältnis (§§ 598 ff BGB), das mangels entgegenstehender Vereinbarung gem. § 604 Abs. 3 BGB jederzeit gekündigt werden kann, ohne dass es hierfür eines besonderen Grundes bedarf (Brandenburgisches OLG v. 13.6.1996 - 5 U 105/95, MDR 1997, 37 = DtZ 1996, 389 [390]; OLG Köln v. 23.9.1992 - 11 U 213/92, NJW-RR 1992, 1497; OLG Düsseldorf v. 26.10.1988 - 9 U 106/88, MDR 1989, 260 = OLGZ 1989, 118 [120, 121]).
  • OLG Koblenz, 29.10.2001 - 13 U 635/01

    Duldungspflicht nach § 912 BGB auch bei Bauwerken, die nicht Gebäude sind

    Die gegenseitigen Rechte und Pflichten benachbarter Grundstückseigentümer ergeben sich dabei grundsätzlich aus den gesetzlichen Bestimmungen des Nachbarrechts, wo sie "eine ins Einzelne gehende Sonderregelung erfahren" haben, so dass sich deshalb die Anwendung des dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis zu Grunde liegenden Gedankens von Treu und Glauben auf Ausnahmefälle beschränken muss, "deren Besonderheit einen über die gesetzliche Regelung hinausgehenden billigen Ausgleich der widerstreitenden Interessen zwingend geboten erscheinen lässt" (BGH, NJW 1984, 730; ebenso OLG Düsseldorf, OLGZ 1989, 118, 122; OLG Koblenz, OLGZ 1992, 347, 352).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 9 U 74/95

    Altrechtliches Miteigentum an unvermessenen Wegeflächen

    Im Gegensatz zum heutigen BGB war nach diesem linksrheinischen Recht zur Begründung einer Grunddienstbarkeit als dinglichen Rechtes eine Eintragung im Grundbuch nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf OLGZ 1989, 118, 120).
  • OLG Hamburg, 27.01.2000 - 6 U 217/99

    Rechtsnatur der Gestattung unentgeltlicher Zufahrt über ein Grundstück

    Eine unentgeltliche Zufahrtsgestattung, wie sie hier vorliegen würde, begründet lediglich ein Leihverhältnis (§§ 598 BGB ),das mangels entgegenstehender Vereinbarung gemäß § 604 Abs. 3 BGB jederzeit gekündigt werden kann, ohne dass es hierfür eines besonderen Grundes bedarf (OLG Brandenburg, DtZ 1996, 389, 390; OLG Köln NJW-RR 1992; 1497; OLG Düsseldorf OLGZ 1989, 118, 120, 121).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.11.1989 - 9 U 106/88   

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https://dejure.org/1989,5398
OLG Karlsruhe, 09.11.1989 - 9 U 106/88 (https://dejure.org/1989,5398)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.11.1989 - 9 U 106/88 (https://dejure.org/1989,5398)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. November 1989 - 9 U 106/88 (https://dejure.org/1989,5398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit; Bordell; Vermietung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 126/73

    Bordellpacht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.1989 - 9 U 106/88
    Ein überhöhter Mietzins bedeutet daher, daß die Prostituierten wirtschaftlich ausgebeutet werden (BGHZ 63, 365, 367).
  • OLG Hamm, 27.11.1974 - 11 U 212/74
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.1989 - 9 U 106/88
    Eine zur Sittenwidrigkeit führende Verletzung von Interessen der Allgemeinheit liegt dann vor, wenn mit dem Mietvertrag ersichtlich die Erzielung eines unangemessen hohen Profits bezweckt wurde, der bei normaler wirtschaftlicher Betätigung nicht zu erreichen ist und jedenfalls die Möglichkeit einer Ausbeutung der Prostituierten als sehr naheliegend erscheinen läßt (OLG Hamm, NJW 1975, 653, 654; Palandt/Heinrichs, 48. Aufl., Anm. 5 c zu § 138 BGB ).
  • OLG Koblenz, 15.05.1997 - 5 U 289/96

    Sittenwidrigkeit eines Mietzinsaufschlags; Nutzung von Mieträumen zu Zwecken der

    Die Grenze rechtlich zulässiger Gestaltungsmöglichkeiten ist aber dort überschritten, wo ein Mietzins vereinbart ist, der in einem auffälligen Mißverhältnis zu dem objektiven Mietwert steht; ein solcher Mietzins darf gemäß § 138 Abs. 1 BGB keinen Bestand haben (BGHZ 63, 365, 367; OLG Karlsruhe WuM 1990, 286).
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