Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 31.05.2005

Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 109/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3394
OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 109/04 (https://dejure.org/2004,3394)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.08.2004 - 9 U 109/04 (https://dejure.org/2004,3394)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. August 2004 - 9 U 109/04 (https://dejure.org/2004,3394)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 34 GG; § 839 BGB; § 52 NStrG
    Bestehen einer umfassenden Streupflicht auf Parkplätzen; Einfluss der Notwendigkeit des Betretens, der von Fahrzeugen befahrenen Flächen zur Überwindung von nicht unerheblichen Entfernungen durch die Wagenbenutzer, auf den Umfang der Streupflicht; Pflicht der Gemeinde ...

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine lückenlose Streupflicht der Gemeinde auf öffentlichen Parkplätzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer umfassenden Streupflicht auf Parkplätzen; Einfluss der Notwendigkeit des Betretens, der von Fahrzeugen befahrenen Flächen zur Überwindung von nicht unerheblichen Entfernungen durch die Wagenbenutzer, auf den Umfang der Streupflicht; Pflicht der Gemeinde ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 839

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 839
    Voraussetzungen zum Bestehen einer Streupflicht auf Parkplätzen und Fußwegen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Umfang der Streupflicht auf Parkplätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streupflicht auf Parkplätzen?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Keine überhöhten Anforderungen an die Streupflicht stellen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Streulücke" auf Kurhaus-Parkplatz - Fußgänger müssen im Winter Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Große Parkplätze müssen nicht ganz gestreut werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Winterdienst: Räumung von Parkplätzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 273
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.1965 - III ZR 32/65

    Verkehrssicherungspflichten auf öffentlichen Parkplätzen bei winterlicher Glätte

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 109/04
    Eine umfassende - also auch "Streulücken" ausschließende - Streupflicht besteht nur dann, wenn der Parkplatz so angelegt ist, dass notwendigerweise die Wagenbenutzer die von den Kraftfahrzeugen befahrenen Flächen auf eine nicht nur unerhebliche Entfernung betreten müssen, um die Wagen zu verlassen oder zu erreichen (BGH VersR 1966, 90, 92 r. Sp.).

    Diese Voraussetzungen, die nebeneinander vorliegen müssen - der Bundesgerichtshof hat seine mit Urteil vom 22. November 1965 (VersR 1966, 90 = NJW 1966, 202) entwickelten Grundsätze mit der Entscheidung vom 21. Mai 1982 (VersR 1983, 162) bestätigt - sind hier nicht gegeben.

    Als ein solcher ist nämlich eine öffentliche Parkfläche einzuordnen, wenn sie eine große Ausdehnung und ein großes Fassungsvermögen hat (BGH VersR 1966, 90, 92 r. Sp.), was hier der Fall ist.

  • BGH, 21.05.1982 - III ZR 165/81

    Streupflicht auf einem öffentlichen Parkplatz

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 109/04
    Diese Voraussetzungen, die nebeneinander vorliegen müssen - der Bundesgerichtshof hat seine mit Urteil vom 22. November 1965 (VersR 1966, 90 = NJW 1966, 202) entwickelten Grundsätze mit der Entscheidung vom 21. Mai 1982 (VersR 1983, 162) bestätigt - sind hier nicht gegeben.

    Danach war also eine fast unmittelbare Anknüpfung an den vollständig geräumten, für Fußgänger vorgesehenen Gehbereich gewährleistet; das Oberlandesgericht Köln hat in einer Entscheidung vom 25. Juli 1981 (vgl. dazu VersR 1983, 162, 163 l. Sp.; dieses ist unbeanstandet geblieben vom Bundesgerichtshof [Beschluss vom 21. Mai 1982, VersR 1983, 162, 163 l. Sp.]) ausreichen lassen, dass ein "allenfalls 6 bis 8 m entfernter Bürgersteig mit wenigen Schritten von allen abgestellten Fahrzeugen aus erreicht werden kann".

  • OLG Zweibrücken, 09.12.1998 - 1 U 17/98

    Räum- und Streupflicht auf einem Krankenhausparkplatz

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 109/04
    Die Beklagte war also nicht verpflichtet, den Parkplatz insgesamt abzustreuen, sodass bereits beim Aussteigen aus jedem Fahrzeug abgestumpfter Boden betreten werden konnte, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 23. Juli 1999, 9 U 313/98; vgl. zu einem Krankenhausparkplatz auch OLG Zweibrücken, MDR 1999, 612).
  • OLG Celle, 23.07.1999 - 9 U 313/98

    Verkehrssicherungspflicht für Zu- und Abgangswege eines Betriebsparkplatzes

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 109/04
    Die Beklagte war also nicht verpflichtet, den Parkplatz insgesamt abzustreuen, sodass bereits beim Aussteigen aus jedem Fahrzeug abgestumpfter Boden betreten werden konnte, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 23. Juli 1999, 9 U 313/98; vgl. zu einem Krankenhausparkplatz auch OLG Zweibrücken, MDR 1999, 612).
  • OLG Frankfurt, 10.07.1986 - 1 U 17/85

    Gemeinde; Öffentlicher Parkplatz; Räumpflicht; Streupflicht; Fußpfades zum

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 109/04
    Zwar ist von der die Beklagte treffenden Räum und Streupflicht auch der Parkplatz umfasst, auf dem der Kläger am 7. Februar 2003 zu Fall gekommen ist; zu den "öffentlichen Straßen" gehören auch Plätze, die - wie Parkplätze - dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (vgl. dazu OLG Frankfurt VersR 1986, 1030).
  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 184/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Glatteisunfalls; Umfang der Streupflicht

    Deshalb ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass ein Parkplatz so bestreut wird, dass bereits beim Aussteigen aus jedem Fahrzeug abgestumpfter Boden betreten werden kann (vgl. OLG Celle, MDR 2005, 273, 274, juris Rn. 9).

    Eine kontinuierliche Kontrolle und gegebenenfalls händische Bestreuung war den Beklagten hier aufgrund des damit verbundenen hohen Aufwandes nicht zumutbar (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 1 U 2681/10, juris Rn. 6 mwN; OLG Celle, MDR 2005, 273, 274, juris Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2008 - 24 U 161/07

    Schadensersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung hinsichtlich

    Deshalb kann eine Streu- und Räumpflicht bei öffentlichen Parkplätzen bestehen, wenn die Wagenbenutzer die von den Kraftfahrzeugen befahrenen Flächen auf eine nicht nur unerhebliche Entfernung betreten müssen, um die Wagen zu verlassen oder zu erreichen (BGH VersR 1983, 162; VersR 1966, 90 (92); OLG Hamm NJW-RR 2004, 386; OLG Celle MDR 2005, 273; Palandt/Sprau, BGB, 67. Auflage, § 823 Rn. 226).
  • OLG München, 21.06.2010 - 1 U 2681/10

    Verkehrssicherungspflicht: Räum- und Streupflicht auf dem Parkplatz eines

    Die Rechtsprechung bejaht zwar bei größeren, frequentierten Parkplätzen eine Streupflicht auf den Wegen auf dem Parkplatz, nicht jedoch im unmittelbaren Bereich der Parkbuchten selbst (std. Rechtsprechung des Senats, u.a.. OLG München vom 14.07.2008, Az. 1 U 1648/08; OLG München vom 6.3.2007, Az. 1 U 1716/07; OLG Celle vom 25.8.2004, Az. 9 U 109/04, Thüringer OLG vom 28.11.2000, Az. 3 U 181/00).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3340
OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04 (https://dejure.org/2005,3340)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.05.2005 - 9 U 109/04 (https://dejure.org/2005,3340)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 9 U 109/04 (https://dejure.org/2005,3340)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Angeblicher Einbruchdiebstahl und unklare Schlüsselverhältnisse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Uhren aus der Wohnung geklaut - Wie ist ein Einbruchdiebstahl zu beweisen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hausratversicherung / Nachschlüsseldiebstahl: Ist der vom Vermieter einbehaltene Schlüssel ein richtiger Schlüssel?

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Der Schlüssel im Mietverhältnis

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Hausratversicherung - Beweisführung beim Nachschlüsseldiebstahl

  • streifler.de (Entscheidungsanmerkung)

    Hausratversicherung: Beweisführung beim Nachschlüsseldiebstahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90

    Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
    Ausreichend ist, dass aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (st. Rspr. etwa BGH VersR 1996, 186; BGH VersR 1991, 543; BGH VersR 1987, 801; OLG Köln r + s 2001, 205).

    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98; OLG Köln VersR 1994, 216).

    Der Schluss, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde, ließe sich auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung vorhandener Original- oder richtiger Schlüssel unwahrscheinlich machen (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98).

  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90

    Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für einen Nachschlüsseldiebstahl -

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98; OLG Köln VersR 1994, 216).

    Der Schluss, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde, ließe sich auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung vorhandener Original- oder richtiger Schlüssel unwahrscheinlich machen (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98).

  • BGH, 07.02.1990 - IV ZR 151/89

    Beweiserbringung über den Nachschlüsseldiebstahl durch den Versicherungsnehmer -

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98; OLG Köln VersR 1994, 216).

    Der Schluss, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde, ließe sich auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung vorhandener Original- oder richtiger Schlüssel unwahrscheinlich machen (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98).

  • OLG Köln, 12.12.2000 - 9 U 53/00

    Entschädigung für einen behaupteten Einbruchdiebstahl in eine Wohnung im

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
    Ausreichend ist, dass aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (st. Rspr. etwa BGH VersR 1996, 186; BGH VersR 1991, 543; BGH VersR 1987, 801; OLG Köln r + s 2001, 205).
  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
    Dazu gehört beim Einbruchdiebstahl das Vorhandensein von Einbruchspuren, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt (BGH r + s 1995, 345).
  • BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86

    Anforderungen an die Beweisführung für die Entstehung von Ansprüchen aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
    Ausreichend ist, dass aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (st. Rspr. etwa BGH VersR 1996, 186; BGH VersR 1991, 543; BGH VersR 1987, 801; OLG Köln r + s 2001, 205).
  • BGH, 08.11.1995 - IV ZR 221/94

    Beweisführung bei einem Einbruchdiebstahl durch Versicherungsnehmer und

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
    Ausreichend ist, dass aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (st. Rspr. etwa BGH VersR 1996, 186; BGH VersR 1991, 543; BGH VersR 1987, 801; OLG Köln r + s 2001, 205).
  • OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 125/10

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen

    Da allgemein die hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht, genügt es, dass die Verwendung richtiger Schlüssel unwahrscheinlich oder von mehreren möglichen Begehungsweisen die versicherte wahrscheinlicher ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 607; BGH VersR 1991, 297; Senat r+s 2005, 335, dazu Rixecker ZfS 2006, 463; BGH VersR 2005, 1077; KG VersR 2010, 1077; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 5 VHB 2000 Rn 4).

    Wenn ein Schlüssel einmal ein richtiger ist, so wird er nicht dadurch falsch, dass seine Verwendung nunmehr, etwa infolge Mieter- oder Eigentümerwechsels, nicht mehr berechtigt ist (vgl. Senat r+s 2005, 335; Rixecker ZfS 2006, 464 ).

  • LG Dortmund, 05.02.2007 - 2 O 35/07

    Hausratversicherung - Wohnungsdiebstahl durch Ersatzschlüssel

    Der VN hat auch dazu vorzutragen, wie der Vermieter/Hausverwalter/Vormieter mit den Schlüsseln verfahren ist (OLG Köln VersR 2005, 1077/8=NJW-RR 2006, 41 mit Anm. Rixecker in zfs 2006, 464), um auszuschließen dass ein echter Schlüssel verwendet worden ist.
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