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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.08.2008 - I-9 U 11/08   

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https://dejure.org/2008,8381
OLG Düsseldorf, 25.08.2008 - I-9 U 11/08 (https://dejure.org/2008,8381)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2008 - I-9 U 11/08 (https://dejure.org/2008,8381)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2008 - I-9 U 11/08 (https://dejure.org/2008,8381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Pflichten des Anlageberaters, Offenbarungspflicht für Provisionen unterhalb der Schwelle von 15 %

  • weimann.de (Leitsatz)

    Kick-Backs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2008 - 9 U 11/08
    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden, andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken die sich aus den besonderen Umständen der Anlage ergeben (vgl. BGH BKR 2008, 199, 200 m.w.N.).

    Zu den für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umständen, über die der Anleger wahrheitsgemäß, richtig und vollständig aufzuklären ist, gehört dabei nach gesicherter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch eine im Anlageprospekt nicht ausgewiesene, an den Vermittler gezahlte Innenprovision von 15 % und mehr (vgl. BGH BKR 2008, 199, 200; BGHZ 158, 110, 121; BGH ZIP 2005, 1599, 1602; BGH WM 2007, 873).

    So sind nach der vorgenannten Entscheidung vom 19.12.2006 weitere Entscheidungen des III. Zivilsenats (BGH WM 2007, 873 f.) und des XI. Zivilsenats (BGH BKR 2008, 199 ff.) zu Anlagegeschäften ergangen, die nicht unter das WpHG fallen.

    Stattdessen hat auch der XI. Zivilsenat ausdrücklich auf die bisherige Rechtsprechung des III. Zivilsenats verwiesen (BGH BKR 2008, 199, 200).

    Ausreichend ist vielmehr die Ausweisung der Mittel etwa als "Kosten der Eigenkapitalbeschaffung" (vgl. BGH BKR 2008, 199, 201).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2008 - 9 U 11/08
    Sie habe ihn auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 (XI ZR 56/05) darüber aufklären müssen, dass sie für die Vermittlung der Anlage von der C... eine Provision erhalten habe, und zwar unabhängig davon, dass die Provision weniger als 15 % der Anlagesumme betragen habe.

    Eine entsprechende Verpflichtung der Beklagten kann nicht aus der Entscheidung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 (BGHZ 170, 226 ff.) hergeleitet werden.

    Dabei hat der XI. Zivilsenat die Aufklärung über eine umsatzabhängige Rückvergütung auch unterhalb der Schwelle von 15 % als notwendig angesehen, um dem Kunden einen insofern bestehenden Interessenkonflikt der Bank (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG) offenzulegen (vgl. BGHZ 170, 226, 234).

  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2008 - 9 U 11/08
    Zu den für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umständen, über die der Anleger wahrheitsgemäß, richtig und vollständig aufzuklären ist, gehört dabei nach gesicherter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch eine im Anlageprospekt nicht ausgewiesene, an den Vermittler gezahlte Innenprovision von 15 % und mehr (vgl. BGH BKR 2008, 199, 200; BGHZ 158, 110, 121; BGH ZIP 2005, 1599, 1602; BGH WM 2007, 873).

    So sind nach der vorgenannten Entscheidung vom 19.12.2006 weitere Entscheidungen des III. Zivilsenats (BGH WM 2007, 873 f.) und des XI. Zivilsenats (BGH BKR 2008, 199 ff.) zu Anlagegeschäften ergangen, die nicht unter das WpHG fallen.

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2008 - 9 U 11/08
    Zu den für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umständen, über die der Anleger wahrheitsgemäß, richtig und vollständig aufzuklären ist, gehört dabei nach gesicherter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch eine im Anlageprospekt nicht ausgewiesene, an den Vermittler gezahlte Innenprovision von 15 % und mehr (vgl. BGH BKR 2008, 199, 200; BGHZ 158, 110, 121; BGH ZIP 2005, 1599, 1602; BGH WM 2007, 873).

    Hierzu hat die Rechtsprechung die 15%-Grenze entwickelt, weil Provisionen, die diesen Prozentsatz überschreiten, nach der Verkehrsauffassung das Maß des Üblichen übersteigen, so dass der Kunde mit ihnen nicht rechnen muss (vgl. BGHZ 158, 110, 212).

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2008 - 9 U 11/08
    Zu den für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umständen, über die der Anleger wahrheitsgemäß, richtig und vollständig aufzuklären ist, gehört dabei nach gesicherter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch eine im Anlageprospekt nicht ausgewiesene, an den Vermittler gezahlte Innenprovision von 15 % und mehr (vgl. BGH BKR 2008, 199, 200; BGHZ 158, 110, 121; BGH ZIP 2005, 1599, 1602; BGH WM 2007, 873).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2008 - 9 U 11/08
    Ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist nicht allein anhand der wiedergegebenen Einzeltatsachen, sondern nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das er von den Verhältnissen des Unternehmens vermittelt, wobei allerdings auch erwartet werden kann, dass der Anleger den Prospekt sorgfältig und eingehend liest (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1329, 1330 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 274/05

    Aufklärungspflichten einer kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2008 - 9 U 11/08
    Dagegen muss eine kreditgebende Bank über eine im finanzierten Kaufpreis enthaltene Innenprovision nur dann ausnahmsweise aufklären, wenn die Innenprovision zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert beiträgt, dass das Kreditinstitut von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (vgl. BGH NJOZ 2008, 534, 538); das Provisionsinteresse des Vermittlers reicht in einem solchen Fall zur Begründung einer Aufklärungspflicht nicht aus.
  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2008 - 9 U 11/08
    Teilen sich etwa ein Vermögensverwalter und die Depotbank die Gebühren aus Effekten- und Wertpapiergeschäften, ist hierüber aufzuklären (vgl. BGHZ 146, 235, 239), weil der Kunde in diesem Fall von der Neutralität des Vermögensverwalters ausgeht und diesem ein erhöhtes Vertrauen entgegenbringt.
  • OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08

    Rückvergütung; Innenprovision

    Dem schließt sich der Senat, der im Hinweisbeschluss vom 29.12.2008 freilich noch die gegenteilige Ansicht vertreten hatte, auch in Ansehung der hiergegen in Teilen der Literatur (vgl. nur Dörfler, EWiR § 280 BGB 3/09, 193 f., der einen Verstoß gegen die Interessenwahrungspflicht nur bei Treuwidrigkeit annimmt; Pap, BKR 2008, 367, 369) und der Rechtsprechung (vgl. Urteile OLG Düsseldorf vom 25.08.2008, I-9 U 11/08 = BBK 1; LG München vom 29.05.2009, Az: 32 O 22830/08) vorgebrachten gewichtigen Argumente nicht zuletzt im Interesse der Rechtssicherheit an.

    Eine Bank, die vertraglich oder im Rahmen vorvertraglicher Beziehungen dem Kunden gegenüber zur Aufklärung verpflichtet ist und die sich zur Erfüllung dieser Pflichten eines Prospektes bedient und sich diesen zu eigen macht, muss für dessen Richtigkeit einstehen, und zwar unabhängig davon, ob sie zu den Prospektverantwortlichen gehört (Siol, a.a.O., Rn. 42; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2008, I-9 U 11/08).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.06.2009 - 9 U 11/08   

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https://dejure.org/2009,30754
OLG Naumburg, 19.06.2009 - 9 U 11/08 (https://dejure.org/2009,30754)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.06.2009 - 9 U 11/08 (https://dejure.org/2009,30754)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Juni 2009 - 9 U 11/08 (https://dejure.org/2009,30754)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruches wegen der Haftung für einen Fehlbetrag gegenüber einer ehemaligen Mitgesellschafterin; Geltendmachung eines Auseinandersetzungsbegehrens nach Ablauf der Frist eines vertraglich geregelten Ausschlusses der Geltendmachung eines ...

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