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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.11.2004 - 9 U 110/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4645
OLG Hamm, 16.11.2004 - 9 U 110/04 (https://dejure.org/2004,4645)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2004 - 9 U 110/04 (https://dejure.org/2004,4645)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2004 - 9 U 110/04 (https://dejure.org/2004,4645)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verantwortlichkeit für einen Unfall zwischen zwei Personenkraftwagen; Abwägung von beiderseitigen, unfallursächlich gewordenen Betriebsgefahren der unfallbeteiligten Kraftfahrzeuge; Vollständiges Zurücktreten der einfachen Betriebsgefahr eines Unfallfahrzeugs; ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 6; ; StVO § 7 Abs. 4; ; StVO § 7 Abs. 5

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 17; StVO § 1 Abs. 2; StVO § 7 Abs. 5
    Alleinhaftung wegen Vorfahrtverletzung trotz gegnerischen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 StVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verantwortlichkeit für Verkehrsunfall bei Fahrstreifenwechsel nach zweispurigem Abbiegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abbiegen - Fahrspurwechsel - paarweises Nebeneinander-Abbiegen

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Abbiegen - paarweises Nebeneinander-Abbiegen - Fahrspurwechsel

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Reißverschlussverfahren: Sorgfaltspflichten und Haftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1548
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Naumburg, 02.02.2015 - 12 U 105/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vollhaftung des Spurwechslers kraft

    Denn bei einem Auffahrunfall mit einem Spurwechsler kommt es wegen der hohen Anforderungen des § 7 Abs. 5 StVO kraft Anscheinsbeweises grundsätzlich zu einer Vollhaftung des Spurwechslers, die Betriebsgefahr des auffahrenden Fahrzeuges tritt in diesem Fall vollständig zurück (vgl. OLG München Schadens-Praxis 2013, 387; KG Berlin VRS 113, 418; KG NJW-RR 2011, 28; KG VRS 115, 279; OLG Hamm DAR 2005, 285; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Rdn. 16 zu § 17 StVG).

    Das Gefährdungsverbot bei Vornahme eines Fahrstreifenwechsels (§ 7 Abs. 5 StVO) stellt eine Kernregel dar, deren Beachtung für den Straßenverkehr von grundlegender Bedeutung ist und deren Missachtung die Betriebsgefahr des betreffenden Kraftfahrzeuges daher ganz entscheidend erhöht (vgl. OLG Hamm DAR 2005, 285).

  • LG Saarbrücken, 13.12.2013 - 13 S 137/13

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen einem hinter einem Hindernis haltenden

    Denn es kann schon nicht davon ausgegangen werden, dass an der Unfallstelle mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zur Verfügung standen (vgl. hierzu OLG Hamm, OLG-Report 2005, 262; OLG Brandenburg, NJW 2009, 2962; Geigel/Zieres aaO Kap. 27 Rn. 207, 216).

    Muss ein Fahrzeugführer - wie hier - zum Vorbeifahren an einem rechts parkenden Fahrzeug ausscheren, treffen ihn die Pflichten aus § 6 Satz 2 StVO (vgl. hierzu OLG Hamm, OLG-Report 2005, 262; Hentschel aaO § 6 StVO Rn. 4; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27, Rn. 197).

  • OLG Saarbrücken, 31.03.2009 - 4 U 26/08

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn im Zusammenhang mit

    Die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs tritt regelmäßig vollständig zurück (vgl. KG, OLGR 2003, 272; OLGR Hamm 2005, 262; vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 17 Rdn. 16 m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.05.2020 - 14 U 193/19

    Kollision eines Pkw beim Fahrstreifenwechsel mit einem Lkw

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Alleinhaftung desjenigen in Betracht kommt, der den Fahrstreifen wechselt [Hentschel/König/Dauer-Dauer, § 17 StVG Rn. 16; KG Berlin, VRS 109, 10; OLG Hamm, DAR 2005, 285; OLG Naumburg, VRS 129, 124; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236; OLG Jena, NZV 2006, 147; OLG Naumburg, NZV 2008, 618; OLG Köln, DAR 2006, 324; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Auflage, Rn. 151 a. E.].
  • LG Essen, 12.02.2014 - 5 O 125/13

    Schadensersatzbegehren in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall; Entkräftung des

    Alleine die Betriebsgefahr rechtfertigt keine Mithaftung (Senat, NZV 2005, 527f.; OLG Jena, NZV 2006, 147 ; OLG Hamm, DAR 2005, 285; KG VRS 109 10; MDR 03 1228).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2014 - 7 U 245/12

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge anlässlich eines Spurwechsels

    In einem solchen Fall kommt eine Mithaftung des Unfallgegners nicht in Betracht (so auch KG VersR 2006, 563 f. Rn. 12 [KG Berlin 30.05.2005 - 12 U 82/04] in juris; KG KGR 2003, 272 f. Rn. 17 in juris; OLG Hamm, VersR 2005, 1548 Rn. 8 [OLG Hamm 16.11.2004 - 9 U 110/04] in juris; OLG Naumburg NZV 2008, 618 ff. Rn. 42 [OLG Naumburg 06.06.2008 - 10 U 72/07] u. 73 in juris).
  • LG Darmstadt, 17.07.2023 - 3 O 304/21

    Mitverschulden des Fahrers eines Pannenfahrzeuges bei unterlassener

    Die Rechtsprechung wonach derjenige, der unter Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO einen Fahrstreifenwechsel vornimmt und hierdurch einen Verkehrsunfall verursacht, die volle Haftung trägt und die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs regelmäßig vollständig zurücktritt (vgl. KG OLGR 2003, 272; OLGR Hamm 2005, 262; vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 17 Rdnr. 16 mit weiterem Nachweis) ist vorliegend entsprechend anzuwenden, auch wenn es sich nicht um einen Fahrstreifenwechsel im Sinne der Vorschrift, sondern um einen Wechsel von der Fahrbahn auf den Standstreifen handelt.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 9 U 110/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3494
OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 9 U 110/04 (https://dejure.org/2004,3494)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.10.2004 - 9 U 110/04 (https://dejure.org/2004,3494)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 9 U 110/04 (https://dejure.org/2004,3494)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus einem gewerblichen Mietverhältnis; Auslegung einer Schlüsselrückgabe im Sinne einer Annahme zur Vertragsaufhebung; Verpflichtung zur Entrichtung der Differenzmiete nach Treu und Glauben; Verlust des Anspruchs auf Erstattung der restlichen Nebenkosten wegen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Differenzmiete bei Überlassung an einen Nachmieter; Berufung auf Treu und Glauben; vom Mieter gebilligter Mietvertrag mit Nachmieter kein Entzug des Gebrauchs

  • Judicialis

    BGB § 537 Abs. 2; ; BGB § 242

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zum Anspruch des Vermieters auf die Differenzmiete bei vorzeitigem Auszug des Mieters und Überlassung der Mietsache an Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensminderung durch Weitervermietung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 620
  • ZMR 2005, 191
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 206/81

    Haftung der Gesellschafter für Forderungen eines Mitgesellschafters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 9 U 110/04
    Damit setzen sie sich zu ihrem eigenen Verhalten in unzulässigen Widerspruch (vgl. hierzu BGH NJW 1983, 749; NJW 1982, 376; KGR 2000, 236, 238; im Ergebnis wie hier Staudinger/Emmerich [März 2003] § 537 Rdnr. 33).
  • OLG Köln, 09.11.1998 - 16 U 50/98

    Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung rückständiger Nebenkosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 9 U 110/04
    Unerheblich ist, dass die Beklagten für die restlichen Nebenkosten keine Rücklage gebildet haben, weil es sich nicht um völlig unerwartete Nachforderungen handelt, da der Abschlagscharakter der ursprünglichen Zahlung nach dem Vertragsinhalt von vornherein bekannt war (vgl. OLG Köln NJW-RR 1999, 231).
  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 198/91

    Anspruch auf Mietdifferenz bei vorzeitigem Auszug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 9 U 110/04
    Bei Überlassung der Mietsache an einen Dritten erlischt der gesamte Mietzinsanspruch entgegen der genannten Bestimmung dann nämlich nicht, wenn es dem Mieter wegen der besonderen Fallgestaltung des Einzelfalles nach Treu und Glauben versagt ist, sich hierauf zu berufen (BGHZ 122, 163).
  • OLG Rostock, 25.02.2002 - 3 U 209/00

    Praktikabilitätsgründe bei der Stellvertretung haben keinen Einfluß auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 9 U 110/04
    Ein Leistungsaustausch mit den Beklagten findet nämlich nicht mehr statt (vgl. OLGR Rostock 2002, 228; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 9. Aufl. Rdnr. 539).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ARZ 16/83

    Anspruchsverlust bei vorauszahlungsunabhängiger Umlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 9 U 110/04
    Die Beklagten haben jedoch keine über den bloßen Zeitablauf hinausgehenden besonderen Umstände vorgetragen, die die Feststellung rechtfertigen könnten, die Klägerin habe die Forderung nicht mehr geltend machen wollen (vgl. BGHZ 91, 62).
  • BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97

    Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses bei Nichtbezug durch den Mieter und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 9 U 110/04
    Hier wie auch in dem Falle, dass der Mieter die angemietete Räumlichkeit gar nicht bezieht und auch nicht bezahlt, liegt ein schwerer Vertragsbruch vor, der es dem selbst vertragsbrüchigen Mieter verwehrt, aus einem Verhalten seines sonst vertragstreuen Vermieters ein Recht abzuleiten, das er selbst erst durch sein rechtswidriges Verhalten herbeigeführt hat (BGH NJW 2000, 1105).
  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 9 U 110/04
    Wesentlich ist vielmehr, ob der Mieter davon ausgehen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden und ob er im Vertrauen hierauf Dispositionen getroffen hat, so dass die Geltendmachung des Rechts als illoyal und verspätet erscheinen würde (BGH NJW 1984, 1684).
  • BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 161/80

    Voraussetzungen eines Kündigungsrechts wegen arglistiger Täuschung - Auslegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 9 U 110/04
    Damit setzen sie sich zu ihrem eigenen Verhalten in unzulässigen Widerspruch (vgl. hierzu BGH NJW 1983, 749; NJW 1982, 376; KGR 2000, 236, 238; im Ergebnis wie hier Staudinger/Emmerich [März 2003] § 537 Rdnr. 33).
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