Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.05.2011 - 9 U 110/10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 GKG, § 47 Abs 1 Nr 1 GKG, § 91 Abs 1 ZPO, § 92 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 511 ZPO
    Berufungsentscheidung bei formeller Beschwer durch ein Urteil, das eine Teilabweisung ausspricht, die tatsächlich kein materiell-rechtliches Unterliegen darstellt

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    Berufungsentscheidung bei formeller Beschwer durch ein Urteil, das eine Teilabweisung ausspricht, die tatsächlich kein materiell-rechtliches Unterliegen darstellt

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main, 12.11.2010 - 21 O 369/10
  • OLG Frankfurt, 24.05.2011 - 9 U 110/10



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Wird zitiert von ...  

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - L 8 SO 1/10  
    Da der Kläger in Bezug auf die Zinsforderung die Klage zurückgenommen hat und diese im Hinblick auf die Gesamtforderung mehr als 10 Prozent ausmacht, war bei der Kostenentscheidung dies entsprechend dem Verhältnis der Gesamtforderung zur Zinsforderung zu berücksichtigen (vgl. für § 92 Abs. 2 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 24. Mai 2011 - 9 U 110/10 -, juris Rn. 7).
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