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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5119
OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98 (https://dejure.org/1998,5119)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.09.1998 - 9 U 110/98 (https://dejure.org/1998,5119)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. September 1998 - 9 U 110/98 (https://dejure.org/1998,5119)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers in einer engen, nicht einsehbaren Kurve eines Radweges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1416
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98
    Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird dabei maßgebend von der Art und Häufigkeit des Verkehrsweges und seiner Bedeutung bestimmt (BGH NJW 1980, 2194).

    Der Verkehrssicherungspflichtige muß daher den Verkehr vor Fehlern schützen, die häufig vorkommen, naheliegend sind und mit denen erfahrungsgemäß zu rechnen ist (BGH NJW 1980, 2194).

    Der Umstand, daß ein Unfall im Unfallbereich nur geschehen kann, wenn der Radfahrer eine den schlechten Sichtverhältnissen nicht angepaßte Geschwindigkeit wählt und damit fahrlässig handelt, steht der Annahme der Abhilfebedürftigkeit der Gefahrenstelle nicht entgegen, denn der Verkehrssicherungspflichtige hat nach gefestigter Rechtsprechung den Verkehr auch vor Fehlern zu schützen, die häufig vorkommen und mit denen aufgrund der Umstände erfahrungsgemäß zu rechnen ist (BGH NJW 1980, 2194).

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98
    Zugunsten des Klägers greift die Kausalitätsvermutung ein, weil der Unfall an einer abhilfebedürftigen Gefahrenstelle geschehen ist (BGH NJW 1994, 945).
  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98
    Die Verletzung der äußeren Sorgfaltspflicht indiziert entweder die der inneren Sorgfalt, oder es spricht ein Anscheinsbeweis für die Verletzung der inneren Sorgfalt (BGH NJW 1986, 2757).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 18 U 185/92

    Kraftfahrer; Ausweichen auf Seitenstreifen; Einstellen der Fahrweise; Benutzung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98
    Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich dabei nicht nur auf den Zustand der Fahrbahn selbst, sondern umfaßt auch Vorkehrungen gegen Gefahren, die dem Straßenbenutzer aus der besonderen Straßenlage oder Straßenführung drohen oder von Anlagen ausgehen, die zwar nicht zur Fahrbahn, wohl aber zum Straßenkörper gehören, nämlich Sicherheitsstreifen, Bankette, Böschungen, Gräben und Entwässerungsanlagen (OLG Düsseldorf VersR 94, 574).
  • BGH, 28.02.1963 - III ZR 207/61

    Verkehrssicherungspflicht bei plötzlicher Verengung einer belebten Straße

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98
    Dabei muß der Sicherungspflichtige jedenfalls im gewissen Umfang die Möglichkeit berücksichtigen, daß Verkehrsteilnehmer sich vorschriftswidrig verhalten, denn die Verkehrssicherungspflicht kann im Einzelfall gerade Maßnahmen umfassen, deren Zweck es ist, den Verkehr vor den Folgen fehlerhaften Verhaltens zu schützen (BGH VersR 1963, 652).
  • BGH, 03.05.1962 - III ZR 168/60

    Bejahung einer Pflicht des Verkehrssicherungspflichtigen zu besonderen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98
    Diese Fragen müssen vielmehr grundsätzlich unabhängig von dem einen Unfall mitverursachenden und mitverschuldenden eigenen Verhalten des Straßenbenutzers unter Zugrundelegung objektiver Maßstäbe beantwortet werden, wobei im Einzelfall die Verkehrsauffassung entscheidet, ob eine Gefahr von der Straße und ihrer Anlage ausgeht, ob sie sich also in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand befindet, oder ob und gegebenenfalls welche Sicherungsmaßnahmen der Straßenbenutzer erwarten kann und demzufolge der Sicherungspflichtige zu treffen hat (BGH VersR 1962, 665).
  • OLG Hamm, 13.04.2016 - 11 U 127/15

    Mit Stöckelschuhen ins Theater

    Insgesamt ist darüber hinaus zu beachten, dass im Bereich der Verkehrssicherung nach der obergerichtlichen Rechtsprechung auch in gewissem Umfang ein Schutz vor den Folgen sorgfaltswidrigen Verhaltens geboten sein kann, nämlich dann, wenn solches in der jeweiligen Situation häufig vorkommt und mit diesem auch aufgrund der Umstände erfahrungsgemäß zu rechnen ist (BGH, Urteil v. 10.07.1980 - III ZR 58/79 -, Rn. 27, juris; OLG Hamm, Urteil v. 15.09.1998 - 9 U 110/98, Rn. 5, juris; OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Hamm, 29.08.2014 - 9 U 78/13

    Schräge Asphaltkante auf einem für Radfahrer freigegebenen Weg

    Das aber ist wiederum nicht so außergewöhnlich, sodass der Beklagte dies in seine Überlegungen hätte einstellen und mit einem häufig zu beobachtenden Fehlverhalten hätte rechnen müssen (Senat U.v. 15.09.1998, 9 U 110/98 -, juris).
  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Errichtung von Pfosten auf einem

    Der Sicherungspflichtige muss Benutzer auch vor Fehlern schützen, die häufig vorkommen, nahe liegend sind und mit denen erfahrungsgemäß zu rechnen ist (Senat, VersR 1999, 1416 (Ls) = ZfS 1999, 140).

    e) Weil der Unfall an einer abhilfebedürftigen Gefahrenstelle geschehen ist, greift zugunsten der Klägerin die Kausalitätsvermutung ein (BGH, NJW 1994, 945 ; Senat, VersR 1999, 1416 (Ls) = ZfS 1999, 140).

  • OLG Nürnberg, 11.03.2009 - 4 U 1624/08

    Gesetzlicher Forderungsübergang im bayrischen Beamtenrecht: Erstreckung der

    Der vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 13.1.1993 (MDR 93, 440) geäußerten gegenteiligen Rechtsauffassung lag ebenso noch die Gesetzeslage vor Inkrafttreten des MietRRG zugrunde wie der Mehrzahl der vom Kläger in der Berufungserwiderung zitierten weiteren obergerichtlichen Entscheidungen (BGH NJW 88, 1091; OLG Frankfurt VersR 97, 561; OLG München NJW-RR 88, 34; OLG Hamm VersR 93, 1513 und VersR 99, 1416; OLG Köln VersR 91, 1237; OLG Schleswig VersR 79, 669).
  • OLG Hamm, 08.12.2000 - 9 U 112/00

    Verkehrssicherungspflichten der öffentlichen Hand zum Schutz des Radfahrverkehrs

    Das gilt aber regelmäßig nur dann, wenn die Gefahrenquelle entweder generell geeignet ist, besonders schwere Gesundheitsschäden herbeizuführen [Senat U. v. 27.04.1999 (9 U 14/99) ZfS 1999, 414] oder bei erkennbaren, nicht qualifizierten Gefahrenquellen dann, wenn schon leichte Unaufmerksamkeiten generell geeignet sind, erhebliche Schäden zu verursachen [Senat U. v. 15.09.1998 (9 U 110/98) ZfS 1999, 140 = OLGR 1999, 29].
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.11.1998 - 9 U 110/98   

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https://dejure.org/1998,23991
OLG Naumburg, 03.11.1998 - 9 U 110/98 (https://dejure.org/1998,23991)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.11.1998 - 9 U 110/98 (https://dejure.org/1998,23991)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. November 1998 - 9 U 110/98 (https://dejure.org/1998,23991)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit eines Testaments; Einflussnahme auf höchstpersönliche Entscheidungen des Bedachten (Heiratsverbot); Verfügung aufschiebender und auflösender Bedingungen; Grundsätze von Treu und Glauben

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 16.12.2009 - 14 B 07.1373

    Begriff der Wohnung; Umzugskostenrecht; anderer berechtigter persönlicher Grund

    Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob der Übergabevertrag vom 12. Dezember 2005 überhaupt rechtswirksam ist, denn wäre er es wegen der "Zölibatsklausel" unter Nr. IX Ziffer 2 des Übergabevertrages (Einräumung des Wohnrechts auf die Dauer des Ledigenstandes) und dem dadurch bedingten Verstoß gegen § 138 BGB (vgl. etwa OLG LSA vom 3.11.1998 Az. 9 U 110/98) insgesamt nicht (§ 139 BGB), wäre dem Kläger ein dingliches Wohnrecht nicht rechtswirksam eingeräumt worden.
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