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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6976
OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99 (https://dejure.org/2000,6976)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.02.2000 - 9 U 115/99 (https://dejure.org/2000,6976)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - 9 U 115/99 (https://dejure.org/2000,6976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 313
    Keine Heilungswirkung bei Teilerfüllung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtbeurkundung eines Teils eines Grundstücksgeschäfts; Möglichkeit der Heilung der Formnichtigkeit durch Erfüllung; Heilung der Formnichtigkeit durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 139, 313, 242
    Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen teilweiser Nichtbeurkundung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 62 (Leitsatz)

    BGB § 313 S. 2
    Heilung bei teilweiser Formnichtigkeit eines einheitlichen Rechtsgeschäftes

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 313
    Keine Heilungswirkung bei Teilerfüllung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
    Der Beurkundungszwang erstreckt sich jedoch auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zusammensetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1983 f.; BGH, NJW 1995, 2547 f.; BGH, NJW 1997, 250 ff.).

    Zwar begründet der Umstand, dass Abreden in verschiedenen Urkunden niedergelegt worden sind, die Vermutung, dass ein rechtlicher Zusammenhang nicht bestehen soll (vgl. BGH, NJW 1986, 1983 f.).

  • BGH, 11.05.1995 - VII ZR 257/93

    Verjährung von Ansprüchen auf Vergütung von Architekten- und Statikerleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
    Der Beurkundungszwang erstreckt sich jedoch auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zusammensetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1983 f.; BGH, NJW 1995, 2547 f.; BGH, NJW 1997, 250 ff.).

    Der Annahme einer rechtlichen Einheit zwischen beiden Verträgen steht auch nicht entgegen, dass der Grundstücksvertrag unbedingt abgeschlossen ist (vgl. BGH, NJW 1995, 2547 f.).

  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 85/95

    Berufung auf mangelnde Form des Vertragseintritts in einen Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
    Von der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden solche Ausnahmen im Wesentlichen nur in Fällen einer hier nicht gegebenen Existenzgefährdung für den Vertragspartner sowie bei Vorliegen einer besonders schweren Treuepflichtverletzung der Vertragspartei, die sich auf Formnichtigkeit stützt, bejaht (vgl. BGH, NJW 1996, 2503 f.).
  • BGH, 09.10.1970 - V ZR 191/67

    Auslegung eines Individualvertrags - Auslegung eines Vertrages als Gründung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
    Ein Verstoß gegen Treu und Glauben läge nur vor, wenn der Kläger die Gegenseite in den irrigen Glauben versetzt hätte, der Tankstellenvertrag sei nicht formbedürftig und sie auf diese Weise von der Einhaltung der gesetzlichen Form abgehalten hätte (vgl. BGH, NJW 1970, 2210 ff.).
  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 233/80

    Heilung des Formmangels nach § 313 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
    Eine entsprechende Anwendung des § 313 Satz 2 BGB wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur für solche Fälle bejaht, in denen sich die Beurkundungsbedürftigkeit aus einer analogen Anwendung des § 313 Satz 1 BGB ergibt, was vor allem Verträge betrifft, mit denen eine Verpflichtung zum Abschluss eines späteren Grundstückskaufvertrages begründet wird (vgl. BGHZ 82, 398, 403).
  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 294/95

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts; Kosten eines überflüssigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
    Der Beurkundungszwang erstreckt sich jedoch auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zusammensetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1983 f.; BGH, NJW 1995, 2547 f.; BGH, NJW 1997, 250 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.01.2000 - 9 U 115/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13906
OLG Köln, 18.01.2000 - 9 U 115/99 (https://dejure.org/2000,13906)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2000 - 9 U 115/99 (https://dejure.org/2000,13906)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 9 U 115/99 (https://dejure.org/2000,13906)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 137/96

    Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2000 - 9 U 115/99
    Eine Regelung, wonach die Abtretbarkeit nicht gänzlich ausgeschlossen wird, sondern von der Zustimmung des Schuldners und vom Umstand der endgültigen Feststellung abhängig gemacht wird, ist zulässig (vgl. BGH, r + s 1997, 325 ( 326 ) zu § 7 Nr. 3 AHB; OLG Hamm, VersR 1999, 44.

    Die Berufung auf das Abtretungsverbot durch den Versicherer ist allerdings ausnahmsweise unbeachtlich, wenn die Abtretung nicht durch ein im Zweckbereich der Norm liegendes Interesse gedeckt ist oder die Berufung auf das Abtretungsverbot Treu und Glauben widerspricht (vgl. BGH, VersR 1983, 823; NJW-RR 1987, 856; r + s 1997, 325 alle zu § 7 AHB; OLG Hamm, VersR 1999, 44; Knappmann, a.a.O., § 3 AKB, Rn 12).

    Sinn und Zweck des Abtretungsverbots ist es zu erreichen, dass der Versicherer bei der Abwicklung nur mit seinem Versicherungsnehmer und nicht mit einem beliebigen Dritten zu tun haben soll (vgl. BGH, VersR 1983, 823) oder dass der Versicherungsnehmer im Prozess des Zessionars nicht als Zeuge den Versicherungsfall bekundet (vgl. BGH, r + s 1997, 325; OLG Düsseldorf, VersR 1983, 625; Knappmann, a.a.O., § 3 AKB, Rn 7; Stiefel/Hofmann, AKB, 16. Aufl., § 3, Rn 80).

    Die Regelung will verhindern, dass der Versicherer statt von seinem Versicherungsnehmer von einem anderen Gläubiger in Anspruch genommen werden kann, er also im Schadenfall das Vertragsverhältnis mit einem Dritten abwickeln und im Falle eines Prozesses hinnehmen muss, dass sein Versicherungsnehmer die Stellung eines Zeugen erhalten und der Versicherer dadurch in seiner Beweisführung benachteiligt werden kann (BGH, r + s 1997, 325 ( 326 ) ).

  • OLG Hamm, 05.12.1997 - 20 U 230/96

    Geltendmachung eines Siebstahlsschadens in der Kaskoversicherung bei

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2000 - 9 U 115/99
    Eine Regelung, wonach die Abtretbarkeit nicht gänzlich ausgeschlossen wird, sondern von der Zustimmung des Schuldners und vom Umstand der endgültigen Feststellung abhängig gemacht wird, ist zulässig (vgl. BGH, r + s 1997, 325 ( 326 ) zu § 7 Nr. 3 AHB; OLG Hamm, VersR 1999, 44.

    Die Berufung auf das Abtretungsverbot durch den Versicherer ist allerdings ausnahmsweise unbeachtlich, wenn die Abtretung nicht durch ein im Zweckbereich der Norm liegendes Interesse gedeckt ist oder die Berufung auf das Abtretungsverbot Treu und Glauben widerspricht (vgl. BGH, VersR 1983, 823; NJW-RR 1987, 856; r + s 1997, 325 alle zu § 7 AHB; OLG Hamm, VersR 1999, 44; Knappmann, a.a.O., § 3 AKB, Rn 12).

  • BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 240/85

    Rechtsnatur einer Kfz-Sammelversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2000 - 9 U 115/99
    Die Berufung auf das Abtretungsverbot durch den Versicherer ist allerdings ausnahmsweise unbeachtlich, wenn die Abtretung nicht durch ein im Zweckbereich der Norm liegendes Interesse gedeckt ist oder die Berufung auf das Abtretungsverbot Treu und Glauben widerspricht (vgl. BGH, VersR 1983, 823; NJW-RR 1987, 856; r + s 1997, 325 alle zu § 7 AHB; OLG Hamm, VersR 1999, 44; Knappmann, a.a.O., § 3 AKB, Rn 12).

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich also von den Sachverhalten, in denen der Versicherungsnehmer nach Deckungsablehnung selbst nicht mehr den Anspruch gegen den Versicherer weiterverfolgen will, obwohl er noch könnte und der Versicherer sich dann nicht mit Erfolg auf das Fehlen der Verfügungsbefugnis berufen kann ( vgl. BGH, NJW-RR 1987, 856; Prölss in Prölss/Martin, a.a.O., § 75, Rn 10 mit weiteren Nachweisen ).

  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 106/81

    Versicherungsschutz aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2000 - 9 U 115/99
    Die Berufung auf das Abtretungsverbot durch den Versicherer ist allerdings ausnahmsweise unbeachtlich, wenn die Abtretung nicht durch ein im Zweckbereich der Norm liegendes Interesse gedeckt ist oder die Berufung auf das Abtretungsverbot Treu und Glauben widerspricht (vgl. BGH, VersR 1983, 823; NJW-RR 1987, 856; r + s 1997, 325 alle zu § 7 AHB; OLG Hamm, VersR 1999, 44; Knappmann, a.a.O., § 3 AKB, Rn 12).

    Sinn und Zweck des Abtretungsverbots ist es zu erreichen, dass der Versicherer bei der Abwicklung nur mit seinem Versicherungsnehmer und nicht mit einem beliebigen Dritten zu tun haben soll (vgl. BGH, VersR 1983, 823) oder dass der Versicherungsnehmer im Prozess des Zessionars nicht als Zeuge den Versicherungsfall bekundet (vgl. BGH, r + s 1997, 325; OLG Düsseldorf, VersR 1983, 625; Knappmann, a.a.O., § 3 AKB, Rn 7; Stiefel/Hofmann, AKB, 16. Aufl., § 3, Rn 80).

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1982 - 10 U 49/82

    Haftpflichtschaden auf Grund positiver Verletzung eines Mietvertrages; Haftung

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2000 - 9 U 115/99
    Sinn und Zweck des Abtretungsverbots ist es zu erreichen, dass der Versicherer bei der Abwicklung nur mit seinem Versicherungsnehmer und nicht mit einem beliebigen Dritten zu tun haben soll (vgl. BGH, VersR 1983, 823) oder dass der Versicherungsnehmer im Prozess des Zessionars nicht als Zeuge den Versicherungsfall bekundet (vgl. BGH, r + s 1997, 325; OLG Düsseldorf, VersR 1983, 625; Knappmann, a.a.O., § 3 AKB, Rn 7; Stiefel/Hofmann, AKB, 16. Aufl., § 3, Rn 80).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 163/10

    Rechtsschutzversicherung: Abtretbarkeit des Anspruchs des Versicherungsnehmers

    bb) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte und Literatur ist es ebenfalls unumstritten, dass § 17 Abs. 7 ARB bzw. vergleichbare Regelungen für andere Versicherungen wirksam sind (LG Hannover, Urteil vom 13. April 2007 - 13 O 335/06, AGS 2007, 484 f. unter 2 b, juris Rn. 25; AG Stuttgart, Urteil vom 9. April 2008 - 18 C 7300/07, RuS 2009, 155, juris Rn. 9; AG Pforzheim ZfS 2002, 546, 547; LG München VersR 1978, 709, 710 dort unter 3, juris Rn. 18 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 5. Dezember 1997 - 20 U 230/96, VersR 1999, 44; OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2000 - 9 U 115/99, NVersZ 2000, 577 ff. (jeweils für § 3 Abs. 4 AKB); Plote in van Bühren/Plote, ARB-Kommentar 2. Aufl. 2008 § 17 Rn. 37 f.; Fausten in Langheid/Wandt, Münchener Kommentar VVG Bd. 1 2010 § 17 Rn. 26; Bauer in Harbauer, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 17 ARB 2000 Rn. 142; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 17 ARB 2008 Rn. 53 f.).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 233/02

    Kfz-Kaskoversicherung: "Ausdrückliche" Genehmigung einer Abtretung durch

    Es dient nicht allein dazu, eine Zeugenstellung des Versicherungsnehmers auszuschließen (OLG Karlsruhe VersR 1993, 1393; OLG Köln NVersZ 2000, 577).
  • AG Köln, 12.02.2014 - 112 C 180/13

    Abtretungsausschluss für Ansprüche auf Schutzbriefleistungen vor endgültiger

    Denn in der zitierten Entscheidung des BGH vom 26.03.1997, Az.: IV ZR 137/96, wird lediglich positiv festgestellt, dass die Berufung auf das Abtretungsverbot dann nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn hierdurch Nachteile des Versicherers in der Prozessführung verhindert werden, z. B. indem infolge der Abtretung der Versicherer nicht mehr nur mit einem, sondern einem weiteren Gläubiger konfrontiert würde, oder indem (so z. B. OLG Köln, Urteil v. 18.01.2000, Az.: 9 U 115/99; OLF Frankfurt a.M., Urteil v. 03.06.2004, Az.: 3 U 141/03) infolge der Abtretung der Versicherungsnehmer im Prozess gegen den Versicherer plötzlich die Stellung eines Zeugen erhielte.
  • AG Münster, 02.10.2013 - 4 C 1823/13

    Wirksamkeit eines in den AKB vereinbarten Abtretungsverbots unter Vorbehalt der

    Die Berufung auf das Abtretungsverbot durch den Beklagen ist ausnahmsweise unbeachtlich, wenn die Abtretung nicht durch einen im Zweckbereich der Norm liegendes Interesse gedeckt ist oder die Berufung auf das Abtretungsverbot Treu und Glauben widerspricht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.01.2000, Aktenzeichen: 9 U 115/99).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.09.2000 - 9 U 115/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16138
OLG Naumburg, 12.09.2000 - 9 U 115/99 (https://dejure.org/2000,16138)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.09.2000 - 9 U 115/99 (https://dejure.org/2000,16138)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. September 2000 - 9 U 115/99 (https://dejure.org/2000,16138)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Werklohnanspruchs für die Errichtung eines Möbelhauses; Feststellung des Vorhandenseins eines Zurückbehaltungsrechts des Werkbestellers aufgrund einer mangelhaften Erstellung des Werkes; Anspruch des Werkerstellers auf zusätzlichen Werklohn aufgrund ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1454
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Naumburg, 16.02.2001 - 6 U 54/00

    Sicherheitsleistung nach Abnahme des Werks

    Der Werkunternehmer kann auch nach Abnahme des Werkes vom Besteller Sicherheit gemäß § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB verlangen (wie OLG Dresden, Urteil v. 21.6.1999 - 2 U 801/99 -, BauR 1999, 1314 ff; gegen OLG Schleswig, NJW-RR 1998, 532 und gegen den 9. Zivilsenat des OLG Naumburg, Urteil v. 12.9.2000 - 9 U 115/99 -, vorgehend 5 O 126/95, LG Magdeburg).

    Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat sich der Auffassung des OLG Schleswig (NJW-RR 1998, 532 ) angeschlossen, wonach § 648 a BGB für bereits erbrachte Leistungen nicht eingreife (Urteil vom 12. September 2000 - 9 U 115/99, vorgehend - 5 O 126/94 - LG Magdeburg).

  • OLG Naumburg, 22.02.2001 - 2 U 140/00

    Anspruch des Unternehmers auf Sicherheitsleistung nach Abnahme des Werks

    Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur bejaht diese Frage (OLG Dresden, OLG-NL 2000, 97 f.; OLG Karlsruhe NJW 1997, 263; Landgericht Erfurt NJW 1999, 3786 f.; Landgericht Bonn NJW-RR 1998, 530 f; Werner/Pastor, Bauprozess, 9. Aufl. 1999 Rz. 328 m. w. N.; Kleine-Möller/Merl/Oelmeier, Handbuch des privaten Baurechts, 2. Aufl. 1997, § 10 Rz. 340; Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl. 1996, Teil B § 16 Rz. 425; Klaft, Bauhandwerkersicherung, S. 107 ff.; Schulze-Hagen, Baurecht 1999, 210 ff.; Ullrich, MDR 1999, 1233 ff.; aA OLG Schleswig, NJW-RR 1998, 532; Oberlandesgerichts Naumburg, 9. Senat, Urteil vom 12. September 2000 - 9 U 115/99).
  • LG Köln, 13.12.2002 - 89 O 103/99
    Eine eng am Wortlaut ausgerichtete Auslegung des § 648a Abs. 1 S. 1 BGB, welche die Anwendung des § 648a BGB alleine auf die Absicherung künftig noch zu erbringender Leistungen beschränkt (so etwa OLG Schleswig, NJW-RR 1998, S. 532; OLG Naumburg, Urteil v. 12.9.2000, Az. 9 U 115/99; OLG Hamm v. 7.3.2001, 25 W 48/00; P. Siegburg, BauR 1997, S. 40 (41 ff.); Jagenburg in: Beck"scher VOB-Kommentar, Teil B, Vor § 2, Rn. 439-444), ist dagegen weder mit dem Sinn und Zweck noch der systematischen Stellung des § 648a BGB zu vereinbaren.
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