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   OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16   

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OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16 (https://dejure.org/2016,77458)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.08.2016 - 9 U 118/16 (https://dejure.org/2016,77458)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. August 2016 - 9 U 118/16 (https://dejure.org/2016,77458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz

    Schenkungsrückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 528 Abs 1 BGB, § 529 Abs 2 BGB, § 93 Abs 1 S 1 SGB 12
    Schenkungsrückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers: Anspruchsüberleitung auf den Sozialhilfeträger; Ausschluss der Notbedarfseinrede

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01

    Begriff des angemessenen Unterhalts des Schenkers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16
    Der Begriff des angemessenen Unterhalts bedeutet keinen Unterhalt, der dem bisherigen individuellen Lebensstil ohne Schenkung entspricht, sondern der objektiv der Lebensstellung des Schenkers nach der Schenkung angemessen ist (BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 140/01, ZEV 2003, 114, 118).

    Zwar kann der Beschenkte u.U. verpflichtet sein, durch Aufnahme eines Realkredits Mittel für den Unterhalt zu beschaffen und einzusetzen (MüKo-BGB/ Koch , BGB, 7. Aufl. 2016, § 529 Rn. 4; BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 140/01, ZEV 2003, 114, 118).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 146/99

    Berufung des Beschenkten auf die eigene Bedürftigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16
    Das Landgericht hat zwar zutreffend darauf hingewiesen, dass die Berufung auf die eigene Bedürftigkeit eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242) darstellt, wenn der Beschenkte trotz Kenntnis von dem Notbedarf des Schenkers und der Geltendmachung des Rückforderungsrechts gemäß § 528 Abs. 1 S. 1 seine eigene Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat (BGH, Urt. v. 19.12.2000, 146/99, NJW 2001, 1207, 1208).
  • OLG Celle, 20.12.2001 - 22 U 7/01

    Rückforderung eines Geschenks wegen Verarmung des Schenkers; Erhebung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des OLG Celle (Urt. V. 20.12.2001, 22 U 7/01, juris-Rn. 92; so auch Sefrin in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 529 BGB, Rn. 11) an.
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 63.88

    Überleitung auf den Sozialhilfeträger - Tod des Berechtigten - Hilfeempfänger -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16
    Die Überleitungsanzeige als privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt konkretisiert und individualisiert die Erstattungspflicht lediglich, was auch nach dem Tod des Hilfeempfängers noch möglich ist (BGH, Urt. v. 14.06.1995, IV ZR 212/94, juris-Rn. 11; BVerwG, Urt. v. 10.05.1990, NJW 1990, 3288, 3288 f.).
  • BGH, 20.12.1985 - V ZR 66/85

    Rückforderung des Geschenks wegen Notbedarfs nach dem Tode des Schenkers;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16
    Allerdings entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass der Anspruch auf Herausgabe des Geschenks gem. §§ 528 Abs. 1, 812 BGB nur in dem Umfang besteht, in welchem der Schenkungsgegenstand zur Deckung des angemessenen Unterhalts des Schenkers erforderlich ist, so dass er bei einem nicht teilbaren Geschenk - wie einem Grundstück - von vornherein auf die wiederkehrende Zahlung eines der jeweiligen Bedürftigkeit des Schenkers entsprechenden Wertanteils gerichtet ist, bis der Wert des Geschenks erschöpft ist (statt vieler BGH, Urt. v. 20.12.1985, V ZR 66/85, BGHZ 96, 380, 382).
  • BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 125/84

    Annahme einer sittlichen Pflicht zu einer Schenkung als Belohnung für geleistete

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16
    Schon deswegen ist insbesondere die von der Beklagten in Zweifel gezogene Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung an die Eltern der Beklagten von dem Zivilgericht nicht zu prüfen (vgl. BGH, Urt. v. 09.04.1986, IVa ZR 125/84, NJW 1986, 1926, 1926).
  • BGH, 25.04.2001 - X ZR 229/99

    Urteil zum Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16
    Damit kann der Erbe nach dem Tod des Schenkers dessen Rückforderungsanspruch geltend machen (BGH, Urt. v. 25.04.2001, X ZR 229/99, NJW 2001, 2084, 2085).
  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 212/94

    Fortbestehen des Rückforderungsanspruchs nach Überleitung auf den Träger der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16
    Die Überleitungsanzeige als privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt konkretisiert und individualisiert die Erstattungspflicht lediglich, was auch nach dem Tod des Hilfeempfängers noch möglich ist (BGH, Urt. v. 14.06.1995, IV ZR 212/94, juris-Rn. 11; BVerwG, Urt. v. 10.05.1990, NJW 1990, 3288, 3288 f.).
  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91

    Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16
    Die Überleitungsanzeige entfaltet Rechtswirkung gegenüber dem Hilfeempfänger und dem Drittschuldner (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.05.1993, 5 C 7/91, NJW 1994, 64, 64 zur Vorgängerregelung § 90 BSHG).
  • BGH, 17.12.2009 - Xa ZR 6/09

    Rückforderungsanpruch des verarmten Schenkers; Erfüllung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16
    Dass bei Grundstücksschenkungen die Bildung von ideellem Bruchteilseigentum in Betracht kommt, genügt für eine Teilbarkeit eines Schenkungsgegenstands nicht (BGH, Urt. v. 17.12.2009, Xa ZR 6/09, NJW 2010, 2655, 2656 m.w.N.; Armbruster in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 93 SGB XII, Rn. 95).
  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 7 SO 853/09

    Sozialhilfe - Übergang bzw Überleitung eines Anspruchs auf Erbauseinandersetzung

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 273/03

    Überleitung eines Schadensersatzanspruchs der Mutter gegen den Arzt wegen des

  • BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 9/21 R

    Rückforderungsrecht bei Verarmung des Schenkers; Löschung eines Wohnungsrechts

    Insbesondere erlischt der Anspruch nicht durch Konfusion, wenn der Beschenkte (auch) Erbe des verstorbenen Schenkers ist (OLG Stuttgart vom 4.8.2016 - 9 U 118/16 - RdNr 21) .
  • OLG Hamm, 17.12.2019 - 10 U 99/18

    Rückforderung Schenkung wegen Verarmung; Überleitung durch Träger der Sozialhilfe

    Schon deshalb sind Einwände gegen die Überleitung erfolglos (OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. August 2016 - 9 U 118/16 -, juris.) Eine Überleitungsanzeige ist als belastender Verwaltungsakt - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall der Nichtigkeit - für die Zivilgerichte bindend, solange sie nicht durch die zuständige Behörde oder durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung aufgehoben worden ist (BGH, Urt. v. 13.07.2004, VI ZR 273/03, juris-Rn. 15; BGH, Urteil vom 29. März 1985 - V ZR 107/84 -, BGHZ 94, 141-145).
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   OLG Stuttgart, 28.10.2016 - 9 U 118/16   

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OLG Stuttgart, 28.10.2016 - 9 U 118/16 (https://dejure.org/2016,76494)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.10.2016 - 9 U 118/16 (https://dejure.org/2016,76494)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - 9 U 118/16 (https://dejure.org/2016,76494)
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   OLG Stuttgart, 12.10.2016 - 9 U 118/16   

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   OLG Schleswig, 10.05.2017 - 9 U 118/16   

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OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.05.2017 - 9 U 118/16 (https://dejure.org/2017,69580)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - 9 U 118/16 (https://dejure.org/2017,69580)
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