Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2011

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.11.2013 - 9 U 119/11   

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https://dejure.org/2013,38838
OLG Karlsruhe, 07.11.2013 - 9 U 119/11 (https://dejure.org/2013,38838)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.11.2013 - 9 U 119/11 (https://dejure.org/2013,38838)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. November 2013 - 9 U 119/11 (https://dejure.org/2013,38838)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bei Ratenzahlungsvergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit bei Ratenzahlungsvereinbarung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 129 Abs 1 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 143 Abs 1 InsO, § 166 Abs 1 BGB
    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bei Ratenzahlungsvergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Ratenzahlungsvergleich und die Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 934
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12

    "Göttinger Gruppe"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2013 - 9 U 119/11
    Bei der Prüfung dieser Frage ist jeweils eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich (vgl. BGH, NZI 2013, 133, 135).

    aaa) Der vorliegende Fall unterscheidet sich wesentlich von den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 10.01.2013 (NZI 2013, 133 und NZI 2013, 253) zugrunde lagen.

    Es lässt sich daher - anders als in den Fällen des BGH, NZI 2013, 133 und NZI 2013, 253 - auch nicht feststellen, dass der Prozessbevollmächtigte des Beklagten wusste, in welchem Umfang Forderungen von Anlegern gegen die Schuldnerin bestanden bzw. in naher Zukunft durchgesetzt werden sollten.

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 28/12

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Zahlungsempfängers von der "drohenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2013 - 9 U 119/11
    aaa) Der vorliegende Fall unterscheidet sich wesentlich von den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 10.01.2013 (NZI 2013, 133 und NZI 2013, 253) zugrunde lagen.

    Es lässt sich daher - anders als in den Fällen des BGH, NZI 2013, 133 und NZI 2013, 253 - auch nicht feststellen, dass der Prozessbevollmächtigte des Beklagten wusste, in welchem Umfang Forderungen von Anlegern gegen die Schuldnerin bestanden bzw. in naher Zukunft durchgesetzt werden sollten.

  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 188/07

    Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2013 - 9 U 119/11
    Die Kenntnis solcher Umstände soll gleichzeitig wesentliche Bedeutung für eine Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners im Sinne von § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO haben (vgl. BGH, NZI 2009, 168).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2013 - 9 U 119/11
    bb) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit zu vermuten ist, wenn der Gläubiger Umstände kennt, die zwingend auf eine mindestens drohende Zahlungsunfähigkeit schließen lassen (vgl. BGH, NJW 2003, 3560).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 16 U 176/15

    Gläubigerkenntnis bei Zahlungseinstellung des Schuldners; Bewertung eigener

    Zwar ist es richtig, wie die Beklagte geltend macht, dass der Abschluss eines Ratenzahlungsvergleichs allein nicht zwingend zu dem Schluss führen muss, dass eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, selbst wenn aus diesem Vergleich nur verzögert erfüllt wird (BGH IX ZR 49/13; OLG Karlsruhe BeckRS 2013, 22254).
  • LAG Hessen, 12.12.2014 - 10 Sa 736/13

    Nach § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO wird die Kenntnis des

    Zahlungsverzögerungen oder -stockungen sind hier durchaus oft anzutreffen (vgl. zu der fehlenden Kenntnis i.R.v. § 133 InsO trotz mehrmonatiger Zahlungsstockungen auch BGH 7. November 2013 - IX ZR 49/13 - Rn. 13, DB 2013, 2735 [BGH 07.11.2013 - IX ZR 49/13] ; OLG Karlsruhe 7. November 2013 - 9 U 119/11 - ZinsO 2014, 152).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2011 - L 9 U 119/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,122964
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2011 - L 9 U 119/11 B (https://dejure.org/2011,122964)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.09.2011 - L 9 U 119/11 B (https://dejure.org/2011,122964)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. September 2011 - L 9 U 119/11 B (https://dejure.org/2011,122964)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.05.2006 - B 2 U 415/05 B

    Festsetzung des Streitwertes im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2011 - L 9 U 119/11
    Das Bundessozialgericht (BSG) hält deshalb in Fortführung seiner Rechtsprechung für derartige Fälle einen Streitwert in Höhe des doppelten der streitigen Beitragsdifferenz, mindestens jedoch in Höhe des dreifachen Auffangstreitwerts (= EUR 15.000,00) für angemessen (vgl. BSG, Beschluss vom 03. Mai 2006 - B 2 U 415/05 B -).
  • BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B

    Bestimmung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2011 - L 9 U 119/11
    Das BSG hat in Fortführung seiner Rechtsprechung gemäß Beschluss vom 30. November 2006 - B 2 U 410/05 B - bei einem Streit um die richtige Veranlagung eines Unternehmens zu dem in den Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft ausgewiesen Gefahrklassen einen Streitwert in Höhe des doppelten der streitigen Beitragsdifferenz, mindestens jedoch in Höhe des dreifachen Auffangstreitwertes für angemessen gehalten (BSG, Beschluss vom 30. November 2006 - B 2 U 410/05 B -).
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