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   OLG Schleswig, 15.12.2004 - 9 U 120/03   

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OLG Schleswig, 15.12.2004 - 9 U 120/03 (https://dejure.org/2004,20244)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.12.2004 - 9 U 120/03 (https://dejure.org/2004,20244)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 9 U 120/03 (https://dejure.org/2004,20244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • autokaufrecht.info

    Kein Rücktrittsrecht bei Kraftstoffmehrverbrauch von weniger als 10 % gegenüber Herstellerangaben

  • IWW
  • RA Kotz

    Fahrzeugkaufvertrag - Rücktritt wegen erhöhtem Kraftstoffverbrauch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.1997 - VIII ZR 52/96

    Zur Haftung eines Verkäufers für überhöhten Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.12.2004 - 9 U 120/03
    Bei einem Kraftstoffmehrverbrauch eines verkauften Neufahrzeugs hat der BGH in zwei grundsätzlichen Entscheidungen vor der Schuldrechtsreform die Erheblichkeitsgrenze bei 10 % gezogen, wobei für die Erheblichkeit einer Abweichung von den Herstellerangaben grundsätzlich allein der Verbrauch im "Euro-Mix", dem Durchschnittswert der Fahrzyklen, maßgeblich ist (vgl. Urteil vom 14.02.1996, NJW 1996, 1337 ff.; Urteil vom 18.06.1997, NJW 1997, 2590 ff.).

    Eine Absenkung des Grenzwertes auf unter 10 %, wie von Reinking in Reinking/Eggert, Der Autokauf 8. Aufl. 2003, Rn. 198 gefordert, lehnt der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH ab, denn die für den Regelfall angenommene 10 %-Grenze ist zum einen praktikabel und trägt zugleich der in Zeiten steigender Kraftstoffpreise, erhöhten Umweltbewusstseins und des hohen technischen Standards der heutigen Autoproduktion verstärkten Bedeutung des Kraftstoffverbrauchs Rechnung (vgl. BGH NJW 1997, 2590 f.).

  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95

    Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.12.2004 - 9 U 120/03
    Bei einem Kraftstoffmehrverbrauch eines verkauften Neufahrzeugs hat der BGH in zwei grundsätzlichen Entscheidungen vor der Schuldrechtsreform die Erheblichkeitsgrenze bei 10 % gezogen, wobei für die Erheblichkeit einer Abweichung von den Herstellerangaben grundsätzlich allein der Verbrauch im "Euro-Mix", dem Durchschnittswert der Fahrzyklen, maßgeblich ist (vgl. Urteil vom 14.02.1996, NJW 1996, 1337 ff.; Urteil vom 18.06.1997, NJW 1997, 2590 ff.).
  • BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82

    Verzugsschaden beim VOB/B -Vertrag; Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.12.2004 - 9 U 120/03
    Darüber hinaus ist dem Kläger darin zuzustimmen, dass spätestens in der Stellung des Klageabweisungsantrags eine endgültige Erfüllungsverweigerung der Beklagten zu sehen ist (vgl. BGH NJW 1984, 1460).
  • BGH, 03.12.1998 - VII ZR 405/97

    Hinreichende Bezeichnung des Mangels in einem Mängelbeseitigungsverlangen

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.12.2004 - 9 U 120/03
    Auch wenn die Vergleichsberechnungen des Klägers keine zulässige und zuverlässige Aussage darüber geben konnten, wie hoch der tatsächliche Brennstoffverbrauch unter den Bedingungen der Richtlinie 93/116/EG ist, kann von ihm nicht mehr verlangt werden, denn der Käufer genügt seiner Pflicht zur Mängelanzeige, wenn er das Erscheinungsbild des Fehlers hinreichend genau beschreibt (vgl. u.a. BGH NJW 1999, 1330).
  • LG Flensburg, 01.09.2003 - 8 O 112/03
    Auszug aus OLG Schleswig, 15.12.2004 - 9 U 120/03
    unter Abänderung des am 01.09.2003 verkündeten Urteils des LG Flensburg, Az.: 8 O 112/03,.
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    (1) Nach der einen Auffassung sind in Bezug auf die Frage der Erheblichkeit die zur Vorgängerregelung in § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB aF entwickelten Grundsätze auf § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB zu übertragen (OLG Schleswig, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 9 U 120/03, BeckRS 2007, 10141 unter II 3; OLG Köln, Urteil vom 27. März 2008 - 15 U 175/07, juris Rn. 57 ff.; NK-BGB/Dauner-Lieb/Dubovitskaya, BGB, 2. Aufl., § 323 Rn. 38; NK-BGB/Büdenbender, aaO, § 437 Rn. 35; jeweils mwN; Schmidt in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 9. Aufl., § 437 Rn. 21; Erman/Grunewald, BGB, 13. Aufl., § 437 Rn. 6; Ball, ZGS 2002, 49, 51; Haas, BB 2001, 1313, 1316; Gröschler, NJW 2005, 1601, 1604 mwN; Höpfner, NJW 2011, 3693, 3694 mwN; Teigelack in Himmelreich/Andreae/Teigelack, Autokaufrecht, 5. Aufl., § 6 Rn. 118, 125).
  • OLG Naumburg, 25.10.2012 - 1 U 65/12

    Gewährleistungsklage nach Neuwagenkauf: Darlegungsanforderungen bei

    Er ist unter Hinweis auf ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (vom 14.12.2004 - 9 U 120/03 - keine Fundstelle, auch bei juris nicht vermerkt; auszugsweise zitiert bei Reinking/Eggert Der Autokauf, 11. Aufl., Rn. 610; dem Senat liegt der Wortlaut der Entscheidung vor; Vorinstanz LG Flensburg Urteil vom 1.9.2003 - 8 O 112/03 - [hier: zitiert nach juris]) der Ansicht, mit der Beschreibung des behaupteten Mangels seiner Darlegungslast genügt zu haben.
  • SG Aachen, 03.05.2007 - S 9 U 73/06

    Höhe des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wegen

    Der 0000 geborene Kläger verfolgte in einem früheren Klageverfahren (SG Aachen, S 9 U 120/03; LSG NRW, L 17 U 255/04) eine Anhebung seiner mit Bescheid vom 00.00.0000 zuerkannten Rente wegen beruflich erworbener Lärmschwerhörigkeit nach Maßgabe einer MdE von 10 %.
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