Weitere Entscheidung unten: KG, 14.08.2012

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.2011 - I-9 U 122/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,57725
OLG Köln, 20.12.2011 - I-9 U 122/11 (https://dejure.org/2011,57725)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2011 - I-9 U 122/11 (https://dejure.org/2011,57725)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - I-9 U 122/11 (https://dejure.org/2011,57725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,57725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 158 n
    Der Stichentscheid ist - wie das Gutachterverfahren - ein den Anforderungen des § 158 n VVG a. F. entsprechendes Verfahren mit vergleichbaren Garantien für die Objektivität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 1428
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 9 U 122/11
    Zu Recht weist der Stichentscheid im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.01.1989 (NJW-RR 1989, 394) darauf hin, dass bei Verletzung von durch die Wohnungseigentümer oder den Verwalter wahrzunehmenden Verkehrssicherungspflichten deliktische Schadensersatzansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer in Betracht kommen.
  • BGH, 10.11.1993 - IV ZR 87/93

    Umfang der Baurisiko-Klausel

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 9 U 122/11
    In einem derartigen Fall ist nach der durch die Beklagte erfolgte Leistungsablehnung ein Feststellungsinteresse des Klägers im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO gegeben, die Feststellungsklage war insoweit unbedenklich zulässig (BGH, VersR 1994, 44).
  • BGH, 20.04.1994 - IV ZR 209/92

    Obliegenheitsverletzung bei Nichtwahrnahme eines Termins wegen Verhinderung in

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 9 U 122/11
    Vertritt ein Rechtsanwalt von mehreren Rechtsmeinungen diejenige, die nicht der herrschenden entspricht, die aber andererseits auch nicht ganz abwegig erscheint oder die höchstrichterlich noch nicht völlig geklärt ist, dann weicht seine Meinung nicht "offenbar" von der wirklichen Sach- und Rechtslage ab (BGH, VersR 94, 1061; Harbauer, a.a.O.).
  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog.

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 9 U 122/11
    Wenn dann eine Verletzung von DIN-Normen bzw. Richtlinien hinzukommt, deren Ziel es ist, gerade eine solche Sturzgefahr zu vermeiden, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich war, sofern sich gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, der die Unfallverhütungsvorschrift entgegen wirken soll (BGH, VersR 2008, 1551 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - 4 U 164/04

    Anspruch auf Deckungsschutz für Zahlungsklage gegen Notar nach Vorlage eines

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 9 U 122/11
    "Erheblich" ist demnach eine Abweichung, wenn die Stellungnahme des Rechtsanwaltes die Sach- und Rechtslage gröblich verkennt (Harbauer, ARB-Kommentar, 7. Aufl., § 17, Rn. 15; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2006, 230 ff.) "Offenbar" ist eine solche Unrichtigkeit erst dann, wenn sie sich dem Sachkundigen, wenn auch erst nach gründlicher Prüfung, mit aller Deutlichkeit aufdrängt (Harbauer, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 13.04.1994 - 12 U 171/93

    Unterschreiten der Auftrittsbreiten von Treppen gemäß DIN 18065: Mangel?

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 9 U 122/11
    Ob eine Bauausführung unter sicherheitstechnischen Anforderungen mangelhaft ist oder nicht, ist aber nicht zwingend allein aufgrund von DIN-Normen zu beurteilen, diese haben zunächst einmal nur die tatsächliche und auch widerlegbare Vermutung für sich, die anerkannten Regeln der Baukunst/Bautechnik wiederzugeben (OLG Hamm, BauR 1994, 767 f.).
  • LG Köln, 25.05.2011 - 20 O 459/10
    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 9 U 122/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.05.2011 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 459/10 - wird zurückgewiesen.
  • LG Mönchengladbach, 27.01.2009 - 3 O 183/07

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls auf Grundlage einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 9 U 122/11
    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in dem Rechtsstreit 3 O 183/07 LG Köln = 11 U 6/09 OLG Köln ist auch nach der Auffassung des Senates eine der Eigentümergemeinschaft oder der Verwaltung zuzurechnende Pflichtverletzung des Fliesenlegers oder der Reinigungsfirma zu verneinen.
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17

    Umfang der Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers

    Diesen Vorschriften kann lediglich entnommen werden, dass das Ergebnis des vorzusehenden Verfahrens eine Entscheidung ist, wodurch insbesondere erreicht werden soll, dass der Versicherungsnehmer bei der Frage der Bewertung der Erfolgsaussicht auf einen unparteiischen Dritten zurückgreifen kann und nicht gezwungen ist, die Bewertung des Versicherers zu akzeptieren (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2011 - I-9 U 122/11 -, Rn. 15, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 14.08.2012 - 9 U 122/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21318
KG, 14.08.2012 - 9 U 122/11 (https://dejure.org/2012,21318)
KG, Entscheidung vom 14.08.2012 - 9 U 122/11 (https://dejure.org/2012,21318)
KG, Entscheidung vom 14. August 2012 - 9 U 122/11 (https://dejure.org/2012,21318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine Haftentschädigung wegen menschenrechtswidriger Bedingungen in der JVA Tegel

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Entscheidungsgründe in drei Entschädigungsprozessen wegen der Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt Tegel liegen vor

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schadensersatzforderungen wegen Haftbedingungen in der JVA Tegel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 14.08.2012 - 9 U 9/12

    Keine Haftentschädigung wegen menschenrechtswidriger Bedingungen in der JVA Tegel

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 9 U 122/11
    Kammergericht, 14. August 2012 - 9 U 9/12 - Landgericht Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 86 O 221/10 -.
  • KG, 14.08.2012 - 9 U 121/11
    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 9 U 122/11
    Kammergericht, Urteil vom 14. August 2012 - 9 U 121/11 - Landgericht Berlin, Urteil vom 23. November 2011 - 86 O 324/10 -.
  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug:

    Als Faktoren, die eine aus den räumlichen Haftbedingungen resultierende Verletzung der Menschenwürde indizieren, kommen in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenem und die Situation der sanitären Anlagen, insbesondere die Abtrennung und Belüftung der Toilette, in Betracht, wobei als die Haftsituation mildernde oder verschärfende Merkmale der Umfang der täglichen Einschlusszeiten und die Belegdichte des Haftraums Berücksichtigung finden (vgl. BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 - juris Rdn. 30 und vom 13. Juli 2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rdn. 14; KG, Urteil vom 14. August 2012 - 9 U 122/11 - BeckRS 2012, 22221).

    Insbesondere können unhygienische und ungesunde Zustände in den Hafträumen, die gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen, zwar nicht isoliert, wohl aber wenn sie massiv und kumulativ auftreten, eine Verletzung der Menschenwürde begründen (vgl. [zu § 144 StVollzG] KG, Urteil vom 14. August 2012, a.a.O.; ferner [zu § 7 Abs. 2, 4 JVollzGB I BW] OLG Stuttgart a.a.O.).

    Für die Einzelbelegung ist entschieden worden, dass die Unterbringung eines Gefangenen für einen Zeitraum von knapp drei Monaten in einem Haftraum mit einer Grundfläche von 5, 25 qm und mit räumlich nicht abgetrennter Toilette, in dem er zeitweise zwischen 15 und fast 21 Stunden unter Verschluss war, bei einer Gesamtschau der Umstände einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt (VerfGH Berlin a.a.O. - juris Rdn. 28 ff., unbeanstandet gelassen durch BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 14. Juli 2015, a.a.O. - juris Rdn. 18 und 22. Februar 2011, a.a.O. - juris Rdn. 31; KG, Urteil vom 14. August 2012, a.a.O.).

  • KG, 17.02.2015 - 9 U 129/13

    Amtshaftung im Strafvollzug: Rechtmäßigkeit eines Hafteinschlusses von täglich 23

    Der Senat ist aufgrund seiner Eindrücke aus der Inaugenscheinnahme einer Vielzahl von 5, 3 m² großen Einzelhafträumen in der Teilanstalt I der Justizvollzugsanstalt T... bei einem Ortstermin am 10. August 2012 in den Berufungsverfahren 9 U 121/11, 9 U 122/11, 9 U 9/12 sowie 9 U 59/12 zu der Überzeugung gelangt, dass unter den gegebenen Haftbedingungen erst nach einem Zeitraum von einem Monat die zu duldende Beeinträchtigung in eine nicht mehr zumutbare bloße Verwahrung des Gefangenen umschlägt, die ihm den Eindruck vermitteln musste, zum Objekt staatlichen Handelns zu werden.
  • KG, 14.08.2012 - 9 U 9/12

    Keine Haftentschädigung wegen menschenrechtswidriger Bedingungen in der JVA Tegel

    Kammergericht, Urteil vom 14. August 2012 - 9 U 122/11 - Landgericht Berlin, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 86 O 327/10 -.
  • KG, 09.05.2014 - 9 U 326/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Menschenunwürdige Unterbringung eines

    Der Senat ist aufgrund seiner Eindrücke aus der Inaugenscheinnahme einer Vielzahl von 5, 3 Quadratmeter großen Einzelhafträumen in der Teilanstalt I der Justizvollzugsanstalt T... bei einem Ortstermin am 10. August 2012 in den Berufungsverfahren 9 U 121/11, 9 U 122/11, 9 U 9/12 sowie 9 U 59/12 zu der Überzeugung gelangt, dass unter den gegebenen Haftbedingungen erst nach einem Zeitraum von einem Monat die zu duldende Beeinträchtigung in eine nicht mehr zumutbare bloße Verwahrung des Gefangenen umschlägt, die ihm den Eindruck vermitteln musste, zum Objekt staatlichen Handelns zu werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht