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OLG Hamburg, 23.06.1998 - 9 U 122/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vorliegen eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Privathaftpflichtversicherung bezüglich eines infolge einer Brandstiftung niedergebrannten Speditionslagers; Ausgestaltung des Entfalls einer Leistungsverpflichtung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.02.1996 - 322 O 458/95
- OLG Hamburg, 23.06.1998 - 9 U 122/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 21.11.1991 - 5 U 46/91
Zur Leistungsfreiheit wegen vorsätzlich verletzter Aufklärungsobliegenheit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81
Klage des Versicherungsnehmers auf Leistung aus einer Hausratsversicherung für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 22.10.1999 - 22 U 73/99
Verschulden bei einer Sportverletzung
Das Oberlandesgericht Hamm hat zu einer vergleichbaren Fallkonstellation (Grätsche) ausgeführt, ein Verschulden im Sinne von § 276 BGB sei regelmäßig zu verneinen, wenn das Grätschen in die Beine des Gegners von dem subjektiven Bemühen getragen sei, den Ball zu erreichen und die objektive Möglichkeit hierzu nicht offensichtlich ausgeschlossen sei (S. 5/6 des Urteils v. 1.10.1996, Aktenzeichen 9 U 122/96).