Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011

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   OLG Hamburg, 08.11.2007 - 9 U 123/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4668
OLG Hamburg, 08.11.2007 - 9 U 123/07 (https://dejure.org/2007,4668)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.2007 - 9 U 123/07 (https://dejure.org/2007,4668)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 2007 - 9 U 123/07 (https://dejure.org/2007,4668)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur abgesonderten Befriedigung eines Anspruchs auf Auszahlung des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung; Auslegung einer Abtretungserklärung im Hinblick auf eine Berechtigung zur Kündigung einer Lebensversicherung; Einziehungsrecht und Verwertungsrecht ...

  • Judicialis

    InsO § 50 Abs. 1; ; InsO § 51 Nr. 1; ; InsO § 166 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 50 Abs. 1; InsO § 51 Nr. 1; InsO § 166 Abs. 2
    Dem Insolvenzverwalter steht ein Einziehungsrecht bezüglich des Anspruchs auf Auszahlung des Rückkaufswerts bei sicherungshalber abgetretener Todesfallleistung zu

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absonderungsrecht am Rückkaufswert einer Lebensversicherung bei sicherungshalber abgetretener Todesfallansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 50 Abs. 1, § 51 Nr. 1, § 166 Abs. 2
    Absonderungsrecht des Sicherungsnehmers am Rückkaufswert einer gekündigten Lebensversicherung bei Abtretung der Todesfallansprüche

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 33
  • NZI 2008, 11
  • VersR 2008, 767
  • WM 2008, 248
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 02.12.2004 - 13 U 1569/04

    Behandlung einer Lebensversicherung auf den Todesfall mit widerruflichem

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2007 - 9 U 123/07
    Anders als in den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf vom 25.8.2006 (ZInsO 2006, 1270ff.), Brandenburg vom 23.2.2005 (DZWIR 2005, 390f.) und Dresden vom 2.12.2004 (ZInsO 2005, 149) findet sich in dem im vorliegenden Fall verwendeten Abtretungsformular keine ausdrückliche Zuweisung des Anspruchs auf den Rückkaufswert zu den Erlebensfall-Ansprüchen.
  • LG Hamburg, 23.05.2007 - 319 O 29/07

    Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung und Anspruch auf Herausgabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2007 - 9 U 123/07
    Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23.5.2007 - Az. 319 O 29/07 - wie folgt abgeändert: .
  • OLG Celle, 23.06.2005 - 16 W 54/05

    Absonderungsrecht an dem für die Insolvenzmasse vereinnahmten Rückkaufswert aus

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2007 - 9 U 123/07
    Auch wenn man mit dem Kläger - entgegen den Auffassungen der Oberlandesgerichte Celle (vgl. RuS 2007, 295) und Hamm (vgl. Anl. K 5) in ihren Entscheidungen vom 23.6.2005 bzw. 12.11.2004 - davon ausgehen würde, dass der Anspruch auf den Rückkaufswert nicht ohnehin den Ansprüchen auf den Todesfall (nach dem Wortlaut der Anl. K 4 sind nur diese abgetreten worden), sondern den Erlebensfall-Ansprüchen zuzuordnen ist, ändert dies am Ergebnis im vorliegenden Fall nichts.
  • BGH, 18.06.2003 - IV ZR 59/02

    Erwerb von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag bei Einräumung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2007 - 9 U 123/07
    Der Versicherungsnehmer kann im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit über seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in unterschiedlicher Weise verfügen; so kann er insbesondere darüber verfügen, wem der Rückkaufswert im Erlebens- und im Todesfalle zustehen soll (vgl. BGH, VersR 2003, 1021f.).
  • BGH, 11.07.2002 - IX ZR 262/01

    Verwertung sicherungshalber abgetretener Forderungen durch den

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2007 - 9 U 123/07
    Diese umfassende Verwertungsbefugnis besteht unabhängig davon, ob die Forderungsabtretung angezeigt worden ist und ob die Geltendmachung der Forderung durch den Insolvenzverwalter das Insolvenzverfahren vereinfacht (vgl. BGH, NVersZ 2002, 493ff.).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2006 - 16 U 187/05

    Anspruchsinhaber des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2007 - 9 U 123/07
    Anders als in den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf vom 25.8.2006 (ZInsO 2006, 1270ff.), Brandenburg vom 23.2.2005 (DZWIR 2005, 390f.) und Dresden vom 2.12.2004 (ZInsO 2005, 149) findet sich in dem im vorliegenden Fall verwendeten Abtretungsformular keine ausdrückliche Zuweisung des Anspruchs auf den Rückkaufswert zu den Erlebensfall-Ansprüchen.
  • OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 7 U 145/04

    Möglicher Anspruch der Bank aus abgetretenem Recht auf Auskehrung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2007 - 9 U 123/07
    Anders als in den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf vom 25.8.2006 (ZInsO 2006, 1270ff.), Brandenburg vom 23.2.2005 (DZWIR 2005, 390f.) und Dresden vom 2.12.2004 (ZInsO 2005, 149) findet sich in dem im vorliegenden Fall verwendeten Abtretungsformular keine ausdrückliche Zuweisung des Anspruchs auf den Rückkaufswert zu den Erlebensfall-Ansprüchen.
  • FG Schleswig-Holstein, 11.12.2002 - 3 K 133/00

    Schädliche Verwendung einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2007 - 9 U 123/07
    Bereits die so getroffene Tilgungsbestimmung hatte den Verlust der Steuervorteile zur Folge (vgl. BMF-Schreiben vom 19.5.1993, BStBl I 1993, 406; Schleswig-Holsteinisches FG, EFG 2003, 298f.; Blümich, EStG, Kommentar, § 10 EStG Rdnr. 349f.).
  • OLG Hamm, 25.01.2008 - 20 U 89/07

    Lebensversicherung: Anzeige einer Abtretung an den Versicherer;

    Dieser war gemäß § 166 Abs. 2 InsO zur Kündigung (vgl. OLG Düsseldorf, ZInsO 2006, 1270 unter II 2 a cc = Juris-Rn. 49 f.) und zur Einziehung der vom Gemeinschuldner/Versicherungsnehmer zur Sicherung abgetretenen Ansprüche befugt (vgl. dazu ferner BGH, VersR 2001 1292 unter II 1 b und c = Juris-Rn. 12 ff.; OLG Hamburg, Urt. v. 08.11.2007 - 9 U 123/07 -, insbesondere bei Juris-Rn. 19; OLG Hamm, 27. Zivilsenat, ZInsO 2006, 878 bei Juris-Rn. 26 f.).
  • OLG Köln, 09.07.2010 - 20 W 25/10

    Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters an dem nach einer Kündigung einer

    In solchen Fällen unterliegt bei Lebensversicherungen auch der nach einer Kündigung bestehende Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswerts dem Verwertungsrecht des Verwalters (OLG Hamburg VersR 2008, 767; OLG Hamm VersR 2008, 908; Frankfurter Kommentar zur InsO/ Wegener , 5. Aufl., § 166 Rn.12; Kreft/ Lohmann , InsO, 5. Aufl., § 166 Rn.24; Andres/Leithaus, InsO, § 166 Rn.11).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 123/07 WA   

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https://dejure.org/2011,125195
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 123/07 WA (https://dejure.org/2011,125195)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.03.2011 - L 9 U 123/07 WA (https://dejure.org/2011,125195)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. März 2011 - L 9 U 123/07 WA (https://dejure.org/2011,125195)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 123/07
    Die Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII. Bei der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit werden Nachteile berücksichtigt, die die Versicherten dadurch erleiden, dass sie bestimmte von ihnen erworbene besondere berufliche Kenntnisse und Erfahrungen infolge des Versicherungsfalles nicht mehr oder nur noch in vermindertem Umfang nutzen können, soweit solche Nachteile nicht durch sonstige Fähigkeiten, deren Nutzung ihnen zugemutet werden kann, ausgeglichen werden, § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII. Die Bemessung des Grades der MdE ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine Tatsachenfeststellung, die das Gericht gem. § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens getroffenen Überzeugung trifft (vgl. BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 49/99 m.w.N; BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R m.w.N.; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06. August 2002 - L 9/3 U 253/00).

    Dies gilt für die Feststellung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens des Versicherten ebenso wie für die auf der Grundlage medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen zu treffende Feststellung der ihm verbliebenen Erwerbsmöglichkeiten (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2002 - L 17 U 105/01; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06. August 2002 - L 9/3 U 253/00; BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R - m.w.N.).

    Die Beurteilung, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind, ist als ärztliche Meinungsäußerung jedoch eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE (BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R; Burchardt in Brackmann: Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Januar 2011, § 56 Rdnrn. 67, 69).

    Diese Richtwerte bilden ein geeignetes Hilfsmittel zur Einschätzung der MdE und sind bei der Beurteilung der MdE zu beachten (vgl. BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R); sie sind jedoch nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend und bilden lediglich die Basis für einen Vorschlag, den der medizinische Sachverständige zur Höhe der MdE unterbreitet, und gewährleisten, dass alle Betroffenen bei der medizinischen Begutachtung nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden.

    Bei diesen MdE-Tabellen handelt es sich nicht um untergesetzliche Rechtsnormen; sie sind vielmehr als antizipierte Sachverständigengutachten anzusehen, um den unbestimmten Rechtsbegriff der MdE auszufüllen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06. August 2002 - L 9/3 U 253/00; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2002 - L 17 U 105/01; BSG, Urteil vom 30. Juni 1998 - B 2 U 41/97 R; BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 123/07
    Ob die Verursachung einer Schadensfolge "durch" einen Arbeitsunfall festgestellt werden kann, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - letztlich danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht eine andere unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Schadens bildet (vgl. BSG, Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 8/03 R m.w.N.).

    Dies führt zu der Wertbestimmung, bis zu welcher Grenze der Versicherungsschutz im Einzelfall reicht (BSG, Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 8/03 R m.w.N.).

    Die betriebliche Zurechenbarkeit ist in diesem Zusammenhang ein maßgebliches Kriterium (vgl. BSG, Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 8/03 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2002 - L 9/3 U 253/00
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 123/07
    Die Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII. Bei der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit werden Nachteile berücksichtigt, die die Versicherten dadurch erleiden, dass sie bestimmte von ihnen erworbene besondere berufliche Kenntnisse und Erfahrungen infolge des Versicherungsfalles nicht mehr oder nur noch in vermindertem Umfang nutzen können, soweit solche Nachteile nicht durch sonstige Fähigkeiten, deren Nutzung ihnen zugemutet werden kann, ausgeglichen werden, § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII. Die Bemessung des Grades der MdE ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine Tatsachenfeststellung, die das Gericht gem. § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens getroffenen Überzeugung trifft (vgl. BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 49/99 m.w.N; BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R m.w.N.; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06. August 2002 - L 9/3 U 253/00).

    Dies gilt für die Feststellung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens des Versicherten ebenso wie für die auf der Grundlage medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen zu treffende Feststellung der ihm verbliebenen Erwerbsmöglichkeiten (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2002 - L 17 U 105/01; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06. August 2002 - L 9/3 U 253/00; BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R - m.w.N.).

    Bei diesen MdE-Tabellen handelt es sich nicht um untergesetzliche Rechtsnormen; sie sind vielmehr als antizipierte Sachverständigengutachten anzusehen, um den unbestimmten Rechtsbegriff der MdE auszufüllen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06. August 2002 - L 9/3 U 253/00; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2002 - L 17 U 105/01; BSG, Urteil vom 30. Juni 1998 - B 2 U 41/97 R; BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 123/07
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalles ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zurzeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang) (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 2004 - B 2 U 27/04 R m.w.N.), dass die Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und letzteres einen Gesundheits-(Erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).

    Eine Krankheitsanlage ist von überragender Bedeutung, wenn sie so stark ausgeprägt und so leicht ansprechbar ist, dass die naturwissenschaftliche Verursachung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern jedes alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinungen verursacht hätte (so genannte Gelegenheitsursache), (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005, Az.: B 2 U 27/04 R jeweils m.w.N.).

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 123/07
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat (vgl. BSGE 80, 83; 6, 144; 7, 141; 32, 203; 45, 286).

    Lediglich für die Bejahung der jeweiligen Ursächlichkeit eines bewiesenen Umstandes, nämlich für die Ursachenzusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, Unfall und Unfallfolgen genügt der Maßstab hinreichender Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 32, 203, 207 ff; 612, 127).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2002 - L 17 U 105/01

    Verletztenrente - keine messbare MdE - Anwendbarkeit der aktuellen Empfehlungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 123/07
    Dies gilt für die Feststellung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens des Versicherten ebenso wie für die auf der Grundlage medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen zu treffende Feststellung der ihm verbliebenen Erwerbsmöglichkeiten (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2002 - L 17 U 105/01; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06. August 2002 - L 9/3 U 253/00; BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R - m.w.N.).

    Bei diesen MdE-Tabellen handelt es sich nicht um untergesetzliche Rechtsnormen; sie sind vielmehr als antizipierte Sachverständigengutachten anzusehen, um den unbestimmten Rechtsbegriff der MdE auszufüllen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06. August 2002 - L 9/3 U 253/00; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2002 - L 17 U 105/01; BSG, Urteil vom 30. Juni 1998 - B 2 U 41/97 R; BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R).

  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 6/93

    Feststellung des Gesamt-GdB

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 123/07
    91; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl. 2010, S. 103; BSG 48, 82, 85/86).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 49/99 R

    Richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 123/07
    Die Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII. Bei der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit werden Nachteile berücksichtigt, die die Versicherten dadurch erleiden, dass sie bestimmte von ihnen erworbene besondere berufliche Kenntnisse und Erfahrungen infolge des Versicherungsfalles nicht mehr oder nur noch in vermindertem Umfang nutzen können, soweit solche Nachteile nicht durch sonstige Fähigkeiten, deren Nutzung ihnen zugemutet werden kann, ausgeglichen werden, § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII. Die Bemessung des Grades der MdE ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine Tatsachenfeststellung, die das Gericht gem. § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens getroffenen Überzeugung trifft (vgl. BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 49/99 m.w.N; BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R m.w.N.; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06. August 2002 - L 9/3 U 253/00).
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 123/07
    Bei diesen MdE-Tabellen handelt es sich nicht um untergesetzliche Rechtsnormen; sie sind vielmehr als antizipierte Sachverständigengutachten anzusehen, um den unbestimmten Rechtsbegriff der MdE auszufüllen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06. August 2002 - L 9/3 U 253/00; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2002 - L 17 U 105/01; BSG, Urteil vom 30. Juni 1998 - B 2 U 41/97 R; BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R).
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