Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 24.11.1993 - 9 U 128/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine ortsüblichen Einfriedungen: Hohlblocksteinmauer als Einfriedigung bei fehlender Ortsüblichkeit
- RA Kotz
Anspruch auf Beseitigung einer Einfriedung auf dem Nachbargrundstück - keine Ortsüblichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Beseitigung einer Einfriedung auf dem Nachbargrundstück
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 469
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.05.1992 - V ZR 93/91
Nachbarrecht: Grenzmauer - Ortsüblichkeit - Beeinträchtigung - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.1993 - 9 U 128/93
Denn es ist anerkannt, daß der Eigentümer dann, wenn der Nachbar auf seinem Grundstück bereits eine solche Anlage errichtet hat, nicht allein deshalb deren Beseitigung verlangen kann, weil der Nachbar sie nicht nach vorheriger Absprache und nicht auf der Grenze errichtet hat (vgl. BGH NJW 1992, 2569, 2570). - BGH, 09.02.1979 - V ZR 108/77
Ästhetische Beeinträchtigung einer Grundstückseinfriedigung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.1993 - 9 U 128/93
Der Beklagte könnte aber durch die Errichtung der Mauer einen aus dem Eigentum abgeleiteten Anspruch des Klägers nach § 32 NachbG NW auf Mitwirkung bei der Herstellung einer ortsüblichen Einfriedigung auf der Grenze beeinträchtigt haben, wenn nämlich wegen der auf den Grundstück des Beklagten vorhandenen Mauer die Errichtung einer gesetzmäßigen Einfriedigung auf der Grenze aus technischen Gründen unmöglich wäre oder eine gesetzmäßige Einfriedigung infolge der vorhandenen Mauer in ihrem ortsüblichen Erscheinungsbild völlig verändert würde (vgl. BGH NJW 1979, 1408; 1409).
- BGH, 17.01.2014 - V ZR 292/12
Nachbarschutz in Nordrhein-Westfalen: Anspruch auf Beseitigung einer …
Denn der Beseitigungsanspruch ist in einem solchen Fall selbst dann ausgeschlossen, wenn die Art der Einfriedigung ästhetisch unschön und sonst nirgends vertreten ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 469). - AG Brandenburg, 29.11.2019 - 31 C 121/18
Anspruch auf Beseitigung eines hässlichen Grenzzauns?
Denn der Beseitigungsanspruch ist in einem solchen Fall selbst dann ausgeschlossen, wenn die Art der Einfriedigung ggf. ästhetisch nicht ganz so schön sein sollte (BGH, Urteil vom 17.01.2014, Az.: V ZR 292/12, u.a. in: NJW-RR 2014, Seiten 973 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.1993, Az.: 9 U 128/93, u.a. in: NJW-RR 1995, Seite 469). - LG Kleve, 18.01.2008 - 5 S 114/07
Beseitigung eines Lamellenzauns; Grundstücksgrenze; Nachbarschaft
Das Recht des Grundstückseigentümers gemäß § 903 BGB nach Belieben mit seinem Grundstück zu verfahren, wird durch den aus dem Eigentum abgeleiteten Anspruch des Nachbarn nach § 32 NachbG NW eingeschränkt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2003, 9 U 128/93).Ist eine vom ortsüblichen Erscheinungsbild wesentlich abweichende Einfriedung bereits vorhanden, so kann der Nachbar die Beseitigung der Einfriedung verlangen (BGH a.a.O., OLG Düsseldorf Urt. vom 24.11.2003, 9 U 128/93).
Rechtsprechung
BGH, 10.05.1995 - 9 U 128/93 |
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 19.04.1995 - 9 U 129/93
- BGH, 10.05.1995 - 9 U 128/93
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.05.1995 - 9 U 128/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Karies durch häufiges Trinken oder Dauernuckeln eines Kindertees - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Produzentenhaftung; Kindertee; Warnhinweis; Kausalität
Papierfundstellen
- VersR 1996, 863
Wird zitiert von ...
- BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
Hinweispflicht des Herstellers von Kindertee
Das Fehlen des daneben gebotenen Hinweises auf der Saugerflasche wirkt sich aber, wie der erkennende Senat in seinem zum Urteil des OLG Frankfurt in VersR 1996, 861 inhaltlich nicht mit abgedruckten NA-Beschluß vom 27. Februar 1996 - VI ZR 166/95 - ergänzend ausgeführt hat, jedenfalls dann nicht schadensursächlich aus, wenn mit der Flasche ausschließlich Teegetränke verabreicht werden, deren Verpackungen einen ausreichenden Warnhinweis enthalten (siehe auch OLG Frankfurt, VersR 1996, 863 mit NA-Beschluß des Senats vom 27. Februar 1996 - VI ZR 194/95 -).