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   OLG Hamm, 14.12.2004 - 9 U 129/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6277
OLG Hamm, 14.12.2004 - 9 U 129/04 (https://dejure.org/2004,6277)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.12.2004 - 9 U 129/04 (https://dejure.org/2004,6277)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 9 U 129/04 (https://dejure.org/2004,6277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abänderung einer Vereinbarung über den Haushaltsschaden bei veränderten Umständen

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Bei teilbarer Leistung darf eine negativer Feststellungsklage nur insoweit abgewiesen werden, wie der geleugnete Anspruch besteht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 150
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 18.03.1965 - 7 U 115/64
    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2004 - 9 U 129/04
    Deshalb darf bei einer Feststellungsklage, wenn die streitige Verpflichtung teilbar ist, eine Klageabweisung nur insoweit erfolgen, als der geleugnete Anspruch besteht; im übrigen aber muß der Klage stattgegeben werden (BGH, ZMR 1985, Seite 295; OLG Celle, NJW 1965, S. 1722).
  • LG Kaiserslautern, 07.06.2019 - 3 O 283/17

    Änderung einer Haushaltsführungsschadensrente bei Erhöhung des Haushaltsaufwandes

    Dies betrifft auch veränderte persönliche Lebensumstände und Lebensplanungen, die auf freie Willensentschließung des Geschädigten fußen und die zu einem höheren Haushaltsaufwand führen, ohne dass der Geschädigte den Schaden willkürlich ausweitet (OLG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 U 129/04 - = NZV 2005, S. 150, 151; Pardey, SVR 2018, S. 81, 87; ders. Der Haushaltsführungsschaden, 9. Auflage, Rn. 340; ders., Zfs 2007, S. 243, 248; Jahnke, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage 2018, § 842 Rn. 120; Staudinger, in: Schulze, BGB, 10. Auflage 2019, § 843 Rn. 11).

    Die Bemessungsgrundlage für den Haushaltsführungsschaden des Klägers hat sich nachträglich wesentlich geändert, da der Haushaltsführungsaufwand im klägerischen Haushalt wesentlich angestiegen ist (vgl. zur Berücksichtigung einer Minderung: OLG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 U 129/04 - = NZV 2005, S. 150, 151).

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