Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Revisionsrechtliche Rüge im Berufungsverfahren; Überprüfung tatrichterricherlicher Ermessensentscheidungen
- Judicialis
ZPO § 513; ; ZPO § 513 I; ; ZPO § 520 III; ; ZPO § 520 III Ziff. 2; ; ZPO § 520 III Ziff. 4; ; ZPO § 531 II; ; ZPO § 546; ; StVG § 17; ; BGB § 254
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 513; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 4
Eingeschränkte Nachprüfung der Haftungsabwägung der ersten Instanz durch das Berufungsgerichts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem Warnhinweis auf für Kradfahrer gefährlichen Straßenbelag?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 12 (Kurzinformation)
Rüge der Rechtsverletzung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallhaftpflichtprozess - Ermessenskontrolle durch Berufungsgericht?
Verfahrensgang
- LG Bochum, 18.11.2002 - 6 O 348/01
- OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03
Papierfundstellen
- MDR 2003, 1249
- NZV 2003, 584
- VersR 2004, 757
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97
Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge
Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03
Die nach der Neuregelung des Berufungsverfahrens durch § 513 ZPO auch für das Berufungsgericht auf Rechtsfehler beschränkte Prüfung erlaubt nur eine Nachprüfung der Haftungsabwägung dahin, ob die Vorinstanz alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BGH NJW-RR 1988, 406/407; BGH VersR 1994, 618) und bei der Bemessung des Schmerzensgeldes insbesondere, ob sich die Vorinstanz mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und sich um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 1998, 2741/2743). - BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87
Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs
Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03
Die nach der Neuregelung des Berufungsverfahrens durch § 513 ZPO auch für das Berufungsgericht auf Rechtsfehler beschränkte Prüfung erlaubt nur eine Nachprüfung der Haftungsabwägung dahin, ob die Vorinstanz alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BGH NJW-RR 1988, 406/407; BGH VersR 1994, 618) und bei der Bemessung des Schmerzensgeldes insbesondere, ob sich die Vorinstanz mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und sich um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 1998, 2741/2743). - BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem …
Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03
Die nach der Neuregelung des Berufungsverfahrens durch § 513 ZPO auch für das Berufungsgericht auf Rechtsfehler beschränkte Prüfung erlaubt nur eine Nachprüfung der Haftungsabwägung dahin, ob die Vorinstanz alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BGH NJW-RR 1988, 406/407; BGH VersR 1994, 618) und bei der Bemessung des Schmerzensgeldes insbesondere, ob sich die Vorinstanz mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und sich um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 1998, 2741/2743).
- BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05
Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene …
Lägen solche nicht vor, dürfe die Berufungsinstanz nicht eigenes Ermessen an die Stelle der Bestimmung durch die Vorinstanz setzen (OLG Braunschweig, VersR 2004, 924, 925; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 398, 399; OLG Hamm, VersR 2006, 134, 135; vgl. auch OLG Hamm, VersR 2004, 757; OLG München, NJW 2004, 959). - OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
Haftung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden eines ansonsten schuldlosen …
Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm MDR 2003, 1249). - OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 115/12
Haftung aus Verkehrsunfall für eine Distorsionsschädigung der Halswirbelsäule und …
Eine Berufung ist unzulässig, wenn ihre Begründung sich darauf beschränkt, eine im ersten Rechtszug getroffene Ermessensentscheidung, etwa bei der Bemessung von Schmerzensgeld, als unangemessen zu beanstanden ( OLG Hamm, MDR 2003, 1249 ; vgl. auch Eggert, Verkehrsrecht aktuell 2007, 64, 68 ).
- OLG Brandenburg, 14.07.2016 - 12 U 121/15
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Auffahrunfall auf der Autobahn zwischen einem …
Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (vgl. BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm MDR 2003, 1249). - OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07
Mitverschulden bei Verletzung eines Fußgängers im Straßenverkehr - Höhe des …
Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (vgl. BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm MDR 2003, 1249). - OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09
Arzthaftung: Hirnschädigung eines Neugeborenen infolge Sauerstoffunterversorgung …
Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm, MDR 2003, 1249). - OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08
Arzthaftungsrecht: Verpflichtung eines Anästhesiearztes zur Untersuchung einer …
Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (vgl. BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm MDR 2003, 1249). - OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 1 U 50/15
Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einem Fahrzeugstau aus …
Eine Berufung ist unzulässig, wenn ihre Begründung sich darauf beschränkt, eine im ersten Rechtszug getroffene Ermessensentscheidung, etwa bei der Bemessung von Schmerzensgeld, als unangemessen zu beanstanden (Senat, Urteil vom 5. März 2013, Az.: I-1 U 115/12 mit Hinweis auf OLG Hamm, MDR 2003, 1249 und Eggert, Verkehrsrecht aktuell 2007, 64, 68). - OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 12 U 76/06
Schmerzensgeld bei offener Unterschenkelfraktur und Talushalsfraktur nach …
Die Klägerin zeigt damit einen Umstand auf, der - unabhängig von der bislang streitigen Beschränkung des Prüfungsumfanges des Berufungsgerichtes bei Ermessensentscheidungen (einen eingeschränkten Prüfungsumfang bejahend: OLG Hamm MDR 2003, S. 1249;… OLG München OLGR 2004, S. 62;… OLG Braunschweig OLGR 2004, S. 352;… dagegen: BGH MDR 2006, S. 1123;… OLG Brandenburg - 1. Zivilsenat - OLGR 2005, S. 65) - eine Rechtsverletzung im Sinne der §§ 513, 546 ZPO darstellen kann und auf dem das Urteil auch beruhen kann. - OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04
Sozialversicherungsrecht: Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB VII
Liegen derartige Rechtsfehler nicht vor, darf die Rechtsmittelinstanz nicht die eigene Würdigung oder das eigene Ermessen an die Stelle der Bestimmung durch die Vorinstanz setzen (OLG Hamm NZV 2003, 584). - OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 55/07
Schmerzensgeldklage des schwerverletzten Beifahrers gegen die …
- OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 12 U 75/08
Behandlungsvertrag: Aufklärungspflicht bei einer Spinalanästhesie
- OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 244/06
Schmerzensgeld: Schmerzensgeldbemessung bei unfallbedingten erheblichen …
- OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05
Schmerzensgeldbemessung: Voraussetzungen für die Aufspaltung in Kapitalbetrag und …
- OLG München, 19.09.2005 - 1 U 2640/05
Zum Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Kindes wegen fehlerhafter …
- OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 12 U 75/08
Arzthaftung: Aufklärungspflicht bezüglich des Risikos des Entstehens eines …
- OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 81/06
Haftung für groben, postoperativen Behandlungsfehler im Krankenhaus durch …
- OLG Hamm, 15.10.2004 - 9 U 116/04
Verkehrssicherungspflicht, Streupflicht, Bushaltestelle, Glätte
- OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
Haftung des Zahnarztes wegen Verletzung seiner Aufklärungspflicht über das Risiko …
- OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14
Arzthaftung: Aufklärungspflichten vor einer Operation zur Beinverlängerung; …
- OLG Brandenburg, 13.11.2008 - 12 U 104/08
Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bei einer Fußoperation
- LSG Baden-Württemberg, 29.09.2005 - L 6 U 4639/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Zwangsmitgliedschaft - …
- OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 12 W 40/09
Prozesskostenhilfebewilligung für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, …
- AG Frankfurt/Main, 21.10.2021 - 32 C 105/21
Gewalttätige Rentner - Schmerzensgeld nach Eskalation eines Nachbarstreits bei …
- OLG Düsseldorf, 20.06.2005 - 1 U 237/04
Haftungsverteilung bei Kollision eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers mit …
- OLG Brandenburg, 07.07.2016 - 12 U 131/15
Beweislast des Geschädigten hinsichtlich der Primärverletzung und Bemessung der …
- OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 219/02
Verschulden bei Körperverletzung; Kontrollumfang des Berufungsgerichts bei …
- OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13
Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit einer Operation am …
- OLG Brandenburg, 19.04.2007 - 12 U 215/06
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer in einer Getränkeflasche …
- OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04
Tierhalterhaftung eines Tierschutzvereins: Haftungsverteilung bei nächtlichem …
- OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 12 W 42/10
Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Schmerzensgeld wegen eines Überfalls
- OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 W 28/10
Prozesskostenhilfe im Schadenersatz- und Schmerzensgeldverfahren: …
- LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 522/13
Geltendmachung materiellen und immateriellen Schadensersatzes nach einem durch …
- OLG Brandenburg, 19.10.2006 - 12 U 65/06
Haftungsverteilung bei der Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit …
- KG, 21.02.2008 - 12 U 40/07
Gewerbemiete: Schadensersatz wegen Wasserverbrauchs einer Gaststätte; Schätzung …
- LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2011 - 8 S 667/11
Verkehrsunfallprozess: Nachprüfbarkeit der erstinstanzlichen Abwägung der …
- OLG Schleswig, 26.01.2021 - 7 U 33/20
Umfang der Überprüfung von Quotenbildung bei Verkehrsunfällen
- LG Wiesbaden, 12.06.2014 - 9 S 26/13
Quotenbildung bei Schadensersatzanspruch aus Verkehrsunfall nur eingeschränkt …
- LG Wiesbaden, 27.11.2009 - 9 S 26/09
Rechtsprechung
KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.11.2002 - 27 O 615/02
- KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
Bonnbons
Auszug aus KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03
Satire kann Kunst sein, nicht jede Satire ist jedoch zugleich Kunst (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767; NJW 1998, 1386, 1387 m. w. Nachw.).Dies ist nicht schon bei jeder bloßen Übertreibung, Verzerrung und Verfremdung der Fall (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767).
Die Beurteilung von Satire bedarf der Entkleidung des in Wort und Bild gewählten Gewandes, um ihren eigentlichen Inhalt zu ermitteln (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767; NJW 1998, 1386, 1387; BGH NJW 2000, 1036, 1039 m. w. Nachw.).
Bei einer solchen Sachlage würde der Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit verkannt werden, wenn die Gerichte unter mehreren objektiv möglichen Deutungen sich für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfG NJW 2003, 961, 962 m. w. Nachw.; NJW 2002, 3767; NJW 2001, 3613, 3614).
Der Senat berücksichtigt dabei - wie das Landgericht -? dass eine Satire oder eine ähnliche Übersteigerung als Stilmittel der Kommunikation nicht schon selbst als Kundgabe der Missachtung gewürdigt werden darf (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767).
Soweit bezweifelt, dass auch für die Prüfung einer Geldentschädigung die Auslegung der Äußerungen zu wählen ist, die den Betroffenen weniger verletzt, ist auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinzuweisen (vgl. NJW 2002, 3767).
Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, dass bei einer mehrdeutigen Aussage das Gericht die zur Verurteilung führende Auslegung nur wählen darf, wenn andere Deutungen in nachvollziehbarer Weise ausgeschlossen werden (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767 m. w. Nachw.).
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Talk-Show-Moderators gegen Verurteilung …
Auszug aus KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03
Satire kann Kunst sein, nicht jede Satire ist jedoch zugleich Kunst (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767; NJW 1998, 1386, 1387 m. w. Nachw.).Die Beurteilung von Satire bedarf der Entkleidung des in Wort und Bild gewählten Gewandes, um ihren eigentlichen Inhalt zu ermitteln (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767; NJW 1998, 1386, 1387; BGH NJW 2000, 1036, 1039 m. w. Nachw.).
Grundsätzlich gilt bei der Beurteilung von Satire, dass die Maßstäbe im Hinblick auf das Wesensmerkmal der Verfremdung für die Beurteilung der Zulässigkeit der Einkleidung der Aussage im Regelfall weniger streng sind als die für die Bewertung des Aussagekerns (vgl. BVerfG NJW 1998, 1386, 1387 m. w. Nachw.).
- BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98
Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch berufsgerichtliche Verurteilung eines …
Auszug aus KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03
Bei einer solchen Sachlage würde der Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit verkannt werden, wenn die Gerichte unter mehreren objektiv möglichen Deutungen sich für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfG NJW 2003, 961, 962 m. w. Nachw.; NJW 2002, 3767; NJW 2001, 3613, 3614).Eine Schmähkritik liegt nur dann vor, wenn in der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer oder überstürzter Kritik die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfG NJW 2003, 961, 962 m. w. Nachw.).
- BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97
Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit …
Auszug aus KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03
Auch bei satirischer oder glossierender Meinungsäußerung darf Erklärungen kein Inhalt untergeschoben werden, den ihnen ihr Urheber erkennbar nicht beilegen wollte (vgl. BVerfG NJW 2001, 3613, 3614).Bei einer solchen Sachlage würde der Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit verkannt werden, wenn die Gerichte unter mehreren objektiv möglichen Deutungen sich für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfG NJW 2003, 961, 962 m. w. Nachw.; NJW 2002, 3767; NJW 2001, 3613, 3614).
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03
Ebenso wie bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung von Karikaturen (vgl. BVerfG NJW 1987, 2661) kommt es für die rechtliche Einordnung als Kunst maßgeblich darauf an, ob die Darstellung das geformte Ergebnis einer freien schöpferischen Gestaltung ist.Hierin liegt auch der Hauptunterschied zu dem Sachverhalt, der Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1987 war (vgl. NJW 1987, 2661 ff.).
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03
Die Beurteilung von Satire bedarf der Entkleidung des in Wort und Bild gewählten Gewandes, um ihren eigentlichen Inhalt zu ermitteln (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767; NJW 1998, 1386, 1387; BGH NJW 2000, 1036, 1039 m. w. Nachw.). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03
Der Schutz bezieht sich vor allem auf die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit die Presse ihre Aufgabe im Kommunikationsprozess erfüllen kann (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439 m,. w. Nachw.).
Redaktioneller Hinweis
Beiderseitige Berufungen zurückgenommen nach gerichtlichem Hinweis vom 1. April 2003.