Weitere Entscheidung unten: KG, 01.04.2003

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1582
OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03 (https://dejure.org/2003,1582)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.05.2003 - 9 U 13/03 (https://dejure.org/2003,1582)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 9 U 13/03 (https://dejure.org/2003,1582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revisionsrechtliche Rüge im Berufungsverfahren; Überprüfung tatrichterricherlicher Ermessensentscheidungen

  • Judicialis

    ZPO § 513; ; ZPO § 513 I; ; ZPO § 520 III; ; ZPO § 520 III Ziff. 2; ; ZPO § 520 III Ziff. 4; ; ZPO § 531 II; ; ZPO § 546; ; StVG § 17; ; BGB § 254

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 513; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 4
    Eingeschränkte Nachprüfung der Haftungsabwägung der ersten Instanz durch das Berufungsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem Warnhinweis auf für Kradfahrer gefährlichen Straßenbelag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallhaftpflichtprozess - Ermessenskontrolle durch Berufungsgericht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1249
  • NZV 2003, 584
  • VersR 2004, 757
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03
    Die nach der Neuregelung des Berufungsverfahrens durch § 513 ZPO auch für das Berufungsgericht auf Rechtsfehler beschränkte Prüfung erlaubt nur eine Nachprüfung der Haftungsabwägung dahin, ob die Vorinstanz alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BGH NJW-RR 1988, 406/407; BGH VersR 1994, 618) und bei der Bemessung des Schmerzensgeldes insbesondere, ob sich die Vorinstanz mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und sich um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 1998, 2741/2743).
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87

    Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03
    Die nach der Neuregelung des Berufungsverfahrens durch § 513 ZPO auch für das Berufungsgericht auf Rechtsfehler beschränkte Prüfung erlaubt nur eine Nachprüfung der Haftungsabwägung dahin, ob die Vorinstanz alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BGH NJW-RR 1988, 406/407; BGH VersR 1994, 618) und bei der Bemessung des Schmerzensgeldes insbesondere, ob sich die Vorinstanz mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und sich um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 1998, 2741/2743).
  • BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03
    Die nach der Neuregelung des Berufungsverfahrens durch § 513 ZPO auch für das Berufungsgericht auf Rechtsfehler beschränkte Prüfung erlaubt nur eine Nachprüfung der Haftungsabwägung dahin, ob die Vorinstanz alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BGH NJW-RR 1988, 406/407; BGH VersR 1994, 618) und bei der Bemessung des Schmerzensgeldes insbesondere, ob sich die Vorinstanz mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und sich um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 1998, 2741/2743).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Lägen solche nicht vor, dürfe die Berufungsinstanz nicht eigenes Ermessen an die Stelle der Bestimmung durch die Vorinstanz setzen (OLG Braunschweig, VersR 2004, 924, 925; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 398, 399; OLG Hamm, VersR 2006, 134, 135; vgl. auch OLG Hamm, VersR 2004, 757; OLG München, NJW 2004, 959).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden eines ansonsten schuldlosen

    Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm MDR 2003, 1249).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 115/12

    Haftung aus Verkehrsunfall für eine Distorsionsschädigung der Halswirbelsäule und

    Eine Berufung ist unzulässig, wenn ihre Begründung sich darauf beschränkt, eine im ersten Rechtszug getroffene Ermessensentscheidung, etwa bei der Bemessung von Schmerzensgeld, als unangemessen zu beanstanden ( OLG Hamm, MDR 2003, 1249 ; vgl. auch Eggert, Verkehrsrecht aktuell 2007, 64, 68 ).
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Rechtsprechung
   KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03   

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https://dejure.org/2014,56535
KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03 (https://dejure.org/2014,56535)
KG, Entscheidung vom 01.04.2003 - 9 U 13/03 (https://dejure.org/2014,56535)
KG, Entscheidung vom 01. April 2003 - 9 U 13/03 (https://dejure.org/2014,56535)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98

    Bonnbons

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03
    Satire kann Kunst sein, nicht jede Satire ist jedoch zugleich Kunst (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767; NJW 1998, 1386, 1387 m. w. Nachw.).

    Dies ist nicht schon bei jeder bloßen Übertreibung, Verzerrung und Verfremdung der Fall (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767).

    Die Beurteilung von Satire bedarf der Entkleidung des in Wort und Bild gewählten Gewandes, um ihren eigentlichen Inhalt zu ermitteln (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767; NJW 1998, 1386, 1387; BGH NJW 2000, 1036, 1039 m. w. Nachw.).

    Bei einer solchen Sachlage würde der Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit verkannt werden, wenn die Gerichte unter mehreren objektiv möglichen Deutungen sich für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfG NJW 2003, 961, 962 m. w. Nachw.; NJW 2002, 3767; NJW 2001, 3613, 3614).

    Der Senat berücksichtigt dabei - wie das Landgericht -? dass eine Satire oder eine ähnliche Übersteigerung als Stilmittel der Kommunikation nicht schon selbst als Kundgabe der Missachtung gewürdigt werden darf (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767).

    Soweit bezweifelt, dass auch für die Prüfung einer Geldentschädigung die Auslegung der Äußerungen zu wählen ist, die den Betroffenen weniger verletzt, ist auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinzuweisen (vgl. NJW 2002, 3767).

    Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, dass bei einer mehrdeutigen Aussage das Gericht die zur Verurteilung führende Auslegung nur wählen darf, wenn andere Deutungen in nachvollziehbarer Weise ausgeschlossen werden (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767 m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Talk-Show-Moderators gegen Verurteilung

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03
    Satire kann Kunst sein, nicht jede Satire ist jedoch zugleich Kunst (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767; NJW 1998, 1386, 1387 m. w. Nachw.).

    Die Beurteilung von Satire bedarf der Entkleidung des in Wort und Bild gewählten Gewandes, um ihren eigentlichen Inhalt zu ermitteln (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767; NJW 1998, 1386, 1387; BGH NJW 2000, 1036, 1039 m. w. Nachw.).

    Grundsätzlich gilt bei der Beurteilung von Satire, dass die Maßstäbe im Hinblick auf das Wesensmerkmal der Verfremdung für die Beurteilung der Zulässigkeit der Einkleidung der Aussage im Regelfall weniger streng sind als die für die Bewertung des Aussagekerns (vgl. BVerfG NJW 1998, 1386, 1387 m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch berufsgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03
    Bei einer solchen Sachlage würde der Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit verkannt werden, wenn die Gerichte unter mehreren objektiv möglichen Deutungen sich für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfG NJW 2003, 961, 962 m. w. Nachw.; NJW 2002, 3767; NJW 2001, 3613, 3614).

    Eine Schmähkritik liegt nur dann vor, wenn in der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer oder überstürzter Kritik die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfG NJW 2003, 961, 962 m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03
    Auch bei satirischer oder glossierender Meinungsäußerung darf Erklärungen kein Inhalt untergeschoben werden, den ihnen ihr Urheber erkennbar nicht beilegen wollte (vgl. BVerfG NJW 2001, 3613, 3614).

    Bei einer solchen Sachlage würde der Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit verkannt werden, wenn die Gerichte unter mehreren objektiv möglichen Deutungen sich für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfG NJW 2003, 961, 962 m. w. Nachw.; NJW 2002, 3767; NJW 2001, 3613, 3614).

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03
    Ebenso wie bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung von Karikaturen (vgl. BVerfG NJW 1987, 2661) kommt es für die rechtliche Einordnung als Kunst maßgeblich darauf an, ob die Darstellung das geformte Ergebnis einer freien schöpferischen Gestaltung ist.

    Hierin liegt auch der Hauptunterschied zu dem Sachverhalt, der Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1987 war (vgl. NJW 1987, 2661 ff.).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03
    Die Beurteilung von Satire bedarf der Entkleidung des in Wort und Bild gewählten Gewandes, um ihren eigentlichen Inhalt zu ermitteln (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767; NJW 1998, 1386, 1387; BGH NJW 2000, 1036, 1039 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03
    Der Schutz bezieht sich vor allem auf die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit die Presse ihre Aufgabe im Kommunikationsprozess erfüllen kann (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439 m,. w. Nachw.).

Redaktioneller Hinweis

  • Beiderseitige Berufungen zurückgenommen nach gerichtlichem Hinweis vom 1. April 2003.

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