Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.07.2011 - 9 U 13/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, § 15 HGB, § 123 UmwG
Kreditfinanzierter Erwerb einer Eigentumswohnung: Fehlende Passivlegitimation der auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Bank - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kreditfinanzierter Erwerb einer Eigentumswohnung: Fehlende Passivlegitimation der auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Bank
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausgliederung; Bank; Darlehen; Kredit; kreditfinanzierte Eigentumswohnung; Parteiwechsel; Passivlegitimation; Rechtsnachfolge; Schadensersatz; Schrottimmobilie; Spaltung - Kreditfinanzierter Erwerb einer Eigentumswohnung: Fehlende Passivlegitimation der auf Schadenseratz ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 12.01.2010 - 24 O 64/07
- OLG Frankfurt, 20.07.2011 - 9 U 13/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.10.2003 - XII ZR 50/02
Auslegung eines Ausgliederungsvertrags
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2011 - 9 U 13/10
Im Übrigen wäre bei einer - trotz Auslegung des Ausgliederungsvertrages nach §§ 133, 157 BGB - verbleibenden Unklarheit darüber, ob das Vertragsverhältnis übertragend werden sollte, davon auszugehen, dass dieser Gegenstand bei dem alten Rechtsträger verbleiben sollte (BGH vom 8.10.2003, XII ZR 50/02).
- BGH, 13.01.2015 - XI ZR 303/12
Verjährungsbeginn: Zumutbarer Zeitpunkt einer Bereicherungsklage einer Bank gegen …
Dieses wird zunächst festzustellen haben, ob die Klägerin hinsichtlich der geltend gemachten Bereicherungsforderung aufgrund der von ihr behaupteten Ausgliederung des Geschäftsbereichs Privat- und Geschäftskunden auf sie aktivlegitimiert ist (vgl. schon OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Dezember 2011 - 9 U 88/11, Seite 10 f.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20. Juli 2011 - 9 U 13/10, juris Rn. 35 ff.). - BGH, 13.01.2015 - XI ZR 182/13
Bereicherungsanspruch einer Bank gegen eine Fondsgesellschaft bei …
Dieses wird festzustellen haben, ob die Klägerin hinsichtlich der geltend gemachten Bereicherungsforderungen aufgrund der von ihr behaupteten Ausgliederung aktivlegitimiert ist (vgl. schon OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Dezember 2011 - 9 U 88/11, S. 10 f.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20. Juli 2011 - 9 U 13/10, juris Rn. 35 ff.).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 04.10.2010 - I-9 U 13/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Schadensersatzansprüche gegen die anlageberatende Bank wegen der Insolvenz der Lehman-Brothers-Bank und hieraus resultierenden Verlusten eines Kapitalanlegers
- rechtsportal.de
BGB § 280 Abs. 1
Schadensersatzansprüche gegen die anlageberatende Bank wegen der Insolvenz der Lehman-Brothers-Bank und hieraus resultierenden Verlusten eines Kapitalanlegers - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2010 - 9 U 13/10
Ein solcher Vertrag kommt stillschweigend durch die Aufnahme eines Beratungsgesprächs zustande, und zwar unabhängig davon, von wem die Initiative ausgegangen ist (vgl. BGH NJW 1993, 2433).Die Beratung der Bank muss richtig und sorgfältig, dabei für den Kunden verständlich und vollständig sein; die Bank muss zeitnah über alle Umstände unterrichten, die für das Anlagegeschäft von Bedeutung sind (vgl. BGH, NJW 1993, 2433 m.w.N.).
- BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08
Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier: …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2010 - 9 U 13/10
Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen nur dann vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungskosten, die der Kunde über die Bank an die Emittentin zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (vgl. BGH WM 2009, 2306, 2307; BGH WM 2010, 885, 886).Andere Vergütungen wie etwa Vertriebsprovisionen, die nicht aus dem Ausgabeaufschlag geleistet werden, bedürfen dagegen ohne Nachfrage des Kunden jedenfalls dann keiner besonderen weiteren Aufklärung durch die Bank, wenn sie im Prospekt nach Inhalt und Höhe korrekt ausgewiesen sind und dieser dem Kunden so rechtzeitig übergeben wird, dass er sich mit seinem Inhalt vertraut machen konnte (vgl. BGH WM 2009, 2306, 2307; s. auch Nobbe WuB I G 1. - 5.10).
- BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09
Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2010 - 9 U 13/10
Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen nur dann vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungskosten, die der Kunde über die Bank an die Emittentin zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (vgl. BGH WM 2009, 2306, 2307; BGH WM 2010, 885, 886).
- OLG Düsseldorf, 04.05.2015 - 9 U 186/13 als hinter den Anlagen stehende Garantin bezogen, noch über den 03.07.2008 hinaus durchgängig im Investment-grade-Bereich (vgl. schon Urteil des Senats vom 04.10.2010 - I-9 U 13/10 -, zitiert nach juris, Tz. 20 und 29).
- LG Köln, 09.06.2011 - 15 O 308/10
Schadensersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von …
Eine in jede Einzelheit gehende Erläuterung konnte die Klägerin weder in einer zusammenfassenden Produktinformation noch in einer mündlichen Beratung erwarten (vgl. für die Rückzahlungsmodalitäten LG Düsseldorf, Urteil vom 04.10.2010, Az.: 9 U 13/10).