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   OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 9 U 130/10   

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OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 9 U 130/10 (https://dejure.org/2011,39699)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.03.2011 - 9 U 130/10 (https://dejure.org/2011,39699)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. März 2011 - 9 U 130/10 (https://dejure.org/2011,39699)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 9 U 130/10
    Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung hat der Tatrichter gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen (so zuletzt: BGH, Urt. v. 01.07.2010, IX ZR 70/08, Rn. 9).

    Auch sind Rücklastschriften ein Beweisanzeichen für Zahlungsunfähigkeit (BGH, Urt. v. 01.07.2010, IX ZR 70/08).

    Zwar muss eine Bank bei einem gewerblichen Schuldner im Regelfall davon ausgehen, dass dieser auch noch andere Gläubiger hat (BGH, Urt. v. 01.07.2010, IX ZR 70/08).

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 9 U 130/10
    Es deutet einiges darauf hin, dass der Schuldner bereits 2003 zahlungsunfähig i.S.v. § 17 Abs. 2 InsO war, also nicht mehr als 90% der fälligen Forderungen innerhalb von 3 Wochen erfüllen konnte (vgl. BGH Urt. v. 13.08.2009, IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134; BGH, Urt. v. 24.05.2005, IX ZR 159/06 Rn. 10).

    Insbesondere in seiner Entscheidung vom 13.08.2009 (IX ZR 159/06, Rn. 8) hat der Bundesgerichtshof sich deutlich gegenüber früheren Entscheidungen abgegrenzt, aus denen eine zu schematische Anwendung der Vermutungsregel des § 133 Abs. 1 S. 2 InsO hätte gefolgert werden können.

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZR 28/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 9 U 130/10
    Bei einem Bargeschäft ist ohnehin schon ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz weniger indiziert, vor allem wenn es zur Fortführung des Unternehmens und daher den Gläubigern im Allgemeinen dient (Kübler/Prütting/Bork, a.a.O. § 133 Rn. 42; BGH, Urt. v. 10.07.1997, IX ZR 234/96, Rn. 15; BGH, Beschl. v. 16.07.2009, IX ZR 28/07; BGH, Beschl. v. 24.09.2009, IX ZR 178/07).
  • BGH, 24.09.2009 - IX ZR 178/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 9 U 130/10
    Bei einem Bargeschäft ist ohnehin schon ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz weniger indiziert, vor allem wenn es zur Fortführung des Unternehmens und daher den Gläubigern im Allgemeinen dient (Kübler/Prütting/Bork, a.a.O. § 133 Rn. 42; BGH, Urt. v. 10.07.1997, IX ZR 234/96, Rn. 15; BGH, Beschl. v. 16.07.2009, IX ZR 28/07; BGH, Beschl. v. 24.09.2009, IX ZR 178/07).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 234/96

    Wirksamkeit von Verpflichtungserklärungen des Gemein-Schuldners im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 9 U 130/10
    Bei einem Bargeschäft ist ohnehin schon ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz weniger indiziert, vor allem wenn es zur Fortführung des Unternehmens und daher den Gläubigern im Allgemeinen dient (Kübler/Prütting/Bork, a.a.O. § 133 Rn. 42; BGH, Urt. v. 10.07.1997, IX ZR 234/96, Rn. 15; BGH, Beschl. v. 16.07.2009, IX ZR 28/07; BGH, Beschl. v. 24.09.2009, IX ZR 178/07).
  • BGH, 07.02.2002 - IX ZR 115/99

    Befriedigung eines Insolvenzgläubigers mit darlehensweise in Anspruch genommenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 9 U 130/10
    Eine Benachteiligung der Gläubiger liegt vor, wenn durch die angefochtenen Rechtshandlungen das Schuldnervermögen verkürzt wird und die verbleibende Insolvenzmasse zur Befriedigung sämtlicher Insolvenzgläubiger nicht mehr ausreicht (Kirchhof in: Münchener Kommentar, InsO, 2. Aufl., § 129 Rn. 107; BGH, Urt. v. 07.02.2002, IX ZR 115/99, Rn. 9).
  • KG, 28.11.2003 - 7 U 245/02

    Insolvenzanfechtung: Kongruente Deckung bei in ein Kontokorrent eingestellten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 9 U 130/10
    Daher hat der Zinsanteil der Raten den Charakter eines Bargeschäfts i.S.v. § 142 InsO (KG ZInsO 2004, 394; Uhlenbruck-Hirte, a.a.O., § 142 Rn. 10a).
  • BGH, 09.02.2012 - IX ZR 48/11

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners vom

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 9 U 130/10
    Urteil ist noch nicht rechtskräftig - Nichtzulassungsbeschwerde vom 7.4.2011; Az. des BGH: IX ZR 48/11.
  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 121/06

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen im Anweisungsverhältnis; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 9 U 130/10
    Da für den anderen Teil die Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners vermutet wird, wenn er wusste, dass dessen Zahlungsunfähigkeit drohte, können für den Schuldner selbst keine strengeren Anforderungen gelten (BGH, Urt. v. 29.11.2007, IX ZR 121/06).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06

    Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 9 U 130/10
    In dieser Situation hat er mit den Beklagten ein tatsächliches Stillhalteabkommen getroffen (vgl. hierzu: BGH, Urt. v. 20.12.2007, IX ZR 93/06): Die Beklagten haben dem Insolvenzschuldner und seiner Ehefrau das Kapital trotz unveränderter Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs belassen unter der Voraussetzung, dass die Schuldner die ursprünglich vertraglich vereinbarten Raten mit den darin enthaltenen Zins- und Tilgungsanteilen begleichen.
  • BGH, 13.05.2004 - IX ZR 190/03

    Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Kenntnis vom

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.08.2011 - 9 U 130/10   

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https://dejure.org/2011,30110
OLG Celle, 10.08.2011 - 9 U 130/10 (https://dejure.org/2011,30110)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.08.2011 - 9 U 130/10 (https://dejure.org/2011,30110)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. August 2011 - 9 U 130/10 (https://dejure.org/2011,30110)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2012, 794
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 23.08.2011 - 19 U 13/11

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft

    Die Entscheidung des Senats steht im Einklang mit der zu den entscheidungserheblichen Rechtsfragen ergangenen Rechtsprechung des BGH, so dass selbst die von der Beklagten zu 3) behauptete Divergenz zur Entscheidung des OLG Celle vom 10. August 2011 - 9 U 130/10 - eine Revisionszulassung nicht erfordern würde (BGH, Beschl. v. 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, Tz. 2 - juris).
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