Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 30.05.2000

Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.01.2000 - 9 U 130/99   

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https://dejure.org/2000,3605
OLG Celle, 26.01.2000 - 9 U 130/99 (https://dejure.org/2000,3605)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.01.2000 - 9 U 130/99 (https://dejure.org/2000,3605)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 9 U 130/99 (https://dejure.org/2000,3605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Tierhalterhaftung: Verschuldensabhängige Haftung des Betreibers einer Pferdepension; Anforderungen an Umzäunung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Haftung eines Tierhalters bei Betreiben einer Pferdepension; Verschuldensabhängige Tierhalterhaftung bei Tierhaltung für Erwerbszweck; Voraussetzungen der Erwerbstätigkeit bei der Tierhaltung; Erforderliche Höhe eines Weidezauns für Pferde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Tierhalters bei Betreiben einer Pferdepension; Verschuldensabhängige Tierhalterhaftung bei Tierhaltung für Erwerbszweck; Voraussetzungen der Erwerbstätigkeit bei der Tierhaltung; Erforderliche Höhe eines Weidezauns für Pferde

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1194
  • NJW-RR 2000, 1194 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15

    Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem

    Entgegen der Auffassung der Revision ist es für die Annahme einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 833 Satz 2 BGB demgegenüber nicht erforderlich, dass der Tierhalter seinen Lebensunterhalt zu einem erheblichen Anteil aus der Tierhaltung erwirtschaftet und diese eine wesentliche Grundlage seines Erwerbs bildet (OLG Celle, NJW-RR 2000, 1194; MünchKommBGB/Wagner, aaO, Rn. 40 ff.; aA OLG Frankfurt, OLGR 2006, 342; OLG Düsseldorf, VersR 1995, 186; Staudinger/Eberl-Borges, aaO; NK-BGB/Katzenmeier, aaO).
  • AG Brandenburg, 05.08.2015 - 34 C 93/12

    Mobiler Elektroweidezaun ist keine Grundstückseinfriedung!

    Ein derartiger "Elektro-Weide-Zaun" stellt nämlich eine genügende Barriere dar, um Ziegen und Schafe in der Regel von einem Sprung über diesen "Elektro-Weide-Zaun" auf das Nachbargrundstück abzuhalten ( OLG Hamm , Urteil vom 02.03.2005, Az.: 13 U 191/04, u.a. in: "juris"; OLG Köln , Urteil vom 16.11.2000, Az.: 7 U 64/00, u.a. in: VersR 2001, Seiten 1396 f.; OLG Celle , Urteil vom 26.01.2000, Az.: 9 U 130/99, u.a. in: NJW-RR 2000, Seite 1194; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 25.08.2011, Az.: 31 C 179/09, u.a. in: BeckRS 2011, Nr.: 21906 ).
  • OLG Köln, 16.11.2000 - 7 U 64/00

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß zwischen entlaufenem Pferd und Mopedfahrer;

    Für Pferde muss der Zaun mindestens 120 cm hoch sein (vgl. OLG Celle, OLGR 2000, 100, 101, GA Bl. 412).
  • OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04

    Tierhalterhaftung eines Tierschutzvereins: Haftungsverteilung bei nächtlichem

    Kollidiert ein Fahrzeug auf der Autobahn nachts mit einem Schäferhund, der wegen seiner Größe und seiner Farbe nicht ohne Weiteres erkennbar ist, liegt ein Rechtsfehler zum Nachteil des Tierhalters, dem ohnehin generell eine größere Verantwortung gegenüber dem Kfz-Halter zukommt, wenn ein Tier auf die Straße läuft (Juris, Praxiskommentar, § 833 Rdnr. 32), bei der vorliegend angenommenen Haftungsverteilung nicht vor (vgl. auch zur Haftungsabwägung in vergleichbaren Fällen: Thür. OLG, Urteil vom 2. Juli 2002, Az.: 8 U 1247/01, OLG Köln, Urteil vom 28. März 2000, Az.: 3 U 127/99, OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2000, Az.: 9 U 130/99, OLG Köln, Urteil vom 5. November 1998, Az.: 1 U 51/98 jew. zitiert nach juris).
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https://dejure.org/2000,4806
OLG Köln, 30.05.2000 - 9 U 130/99 (https://dejure.org/2000,4806)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.05.2000 - 9 U 130/99 (https://dejure.org/2000,4806)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 9 U 130/99 (https://dejure.org/2000,4806)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    VVG § 76; ; VVG § 152; ; VVG § 61; ; AKB § 10 Nr. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 10 Abs. 1; VVG § 152
    Versicherungsschutz des VN trotz eines vom Fahrer ohne Wissen des VN mit einem Dritten verabredeten Unfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1476
  • MDR 2000, 1429
  • VersR 2000, 1140
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 26.10.1994 - 20 U 48/94

    Versicherungsnehmer; Nutzung; Dienstfahrzeug; Risikoverwalter; Fehlverhalten;

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2000 - 9 U 130/99
    Ein Verschulden ihres Bruders, des Zeugen M.T., ist der Klägerin im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht zuzurechnen (vgl. BGH VersR 1971, 239, 241; OLG Hamm r+s 1995, 41, zweiter Leitsatz; OLG Schleswig r+s 1995, 84, 86 m.w.Nachw.).

    Im Rahmen der Kaskoversicherung ist das Verhalten des Zeugen T. der Klägerin zuzurechnen, denn er ist als ihr Repräsentant anzusehen (vgl. hierzu z.B. OLG Hamm r+s 1995, 41f.).

  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69

    Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2000 - 9 U 130/99
    Ein Verschulden ihres Bruders, des Zeugen M.T., ist der Klägerin im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht zuzurechnen (vgl. BGH VersR 1971, 239, 241; OLG Hamm r+s 1995, 41, zweiter Leitsatz; OLG Schleswig r+s 1995, 84, 86 m.w.Nachw.).

    Jeder Versicherte hat für sich einen selbständigen vertraglichen Anspruch, im Schadenfall von den gegen ihn persönlich erhobenen Haftpflichtansprüchen freigestellt zu werden (vgl. BGH VersR 1971, 239, 241).

  • OLG Schleswig, 15.11.1994 - 9 U 85/93

    Haftungsverteilung bei einem fingierten Unfall

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2000 - 9 U 130/99
    Ein Verschulden ihres Bruders, des Zeugen M.T., ist der Klägerin im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht zuzurechnen (vgl. BGH VersR 1971, 239, 241; OLG Hamm r+s 1995, 41, zweiter Leitsatz; OLG Schleswig r+s 1995, 84, 86 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.02.2024 - 4 StR 293/23

    Vorsätzliches Herbeiführen eines Versicherungsfalls

    Ob die Zurechnungsfrage anders zu beantworten wäre, wenn der mitversicherte Fahrer zugleich die Stellung eines Repräsentanten hätte (vgl. für die Kfz-Haftpflichtversicherung verneinend OLG Nürnberg, Urteil vom 14. September 2000 - 8 U 1855/00, NJW-RR 2001, 100, 101; OLG Köln, Urteil vom 30. Mai 2000 - 9 U 130/99; MüKo-VVG/Maier, 2. Aufl., Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Rn. 66; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 7. Aufl., § 28 Rn. 48; wohl auch BGH, Urteil vom 20. Mai 1969 - IV ZR 616/68, NJW 1969, 1387), kann offenbleiben, weil das Landgericht wie bereits ausgeführt eine Repräsentantenstellung des Angeklagten oder eines anderen Fahrers des Lkw nicht festgestellt hat.
  • OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16

    Umfang der Leistungspflicht einer Betriebshaftpflichtversicherung bei noch nicht

    In der Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich nur auf Feststellung klagen, dass der Versicherer wegen einer im Einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (Prölls/Martin/Lücke, a.a.O. § 100 VVG Rn. 19; BGH VersR 1984, 252, BGH VersR 1981, 173; OLG Köln VersR 2000, 1140), außer wenn der Anspruch sich in einen Zahlungsanspruch umgewandelt hat (Prölls/Martin/Lücke, a.a.O. § 100 VVG Rn. 9).
  • OLG Nürnberg, 14.09.2000 - 8 U 1855/00

    Kfz-Versicherung - Repräsentantenstellung des Fahrers bei einem Unfall

    Daraus folgt, daß ein ohne wissen des Versicherungsnehmers von dem Fahrer seines Fahrzeugs vorsätzlich herbeigeführter Unfall den Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers unberührt läßt, auch wenn es sich bei dem Fahrer um seinen Repräsentanten handelt (vgl. OLG Köln, r+s 2000, 316; Stiefel/Hoffmann, 17. Aufl., RdNr. 50 zu § 6 VVG).
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