Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 135/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14522
OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 135/05 (https://dejure.org/2006,14522)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.2006 - 9 U 135/05 (https://dejure.org/2006,14522)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 9 U 135/05 (https://dejure.org/2006,14522)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sachmängelhaftung beim Grundstückskauf: Beginn der Verjährung bei Ausschluss einer förmlichen Übergabe durch Vereinbarung eines langfristigen Erbbaurechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung eines Besitzkonstituts als die den Verjährungsbeginn auslösende Übergabe falls es zunächst wegen der Vereinbarung eines langfristigen Erbbaurechts nicht zur förmlichen Übergabe des verkauften Grundstücks kommt; Gerichtliche Überprüfung arglistigen ...

  • Judicialis

    BGB a.F. § 477

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB a.F. § 477
    Die Vereinbarung eines Besitzkonstitutes ist als die den Verjährungsbeginn auslösende Übergabe zu sehen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Löst Vereinbarung eines Besitzkonstituts Verjährungsbeginn aus?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 234/94

    Begriff der Übergabe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 135/05
    Dies hat sein Grund darin, dass erst der unmittelbare Besitz und nicht bereits ein Besitzmittlungsverhältnis dem Erwerber die für den Verjährungsbeginn erforderliche ungehinderte Untersuchungsmöglichkeit gibt (BGH NJW 1996, 586).
  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05

    Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 135/05
    (Revision BGH-Az.: V ZR 134/05).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 135/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8998
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 135/05 (https://dejure.org/2011,8998)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.08.2011 - L 9 U 135/05 (https://dejure.org/2011,8998)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. August 2011 - L 9 U 135/05 (https://dejure.org/2011,8998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 - Einwirkungskausalität - besonders erhöhte Infektionsgefahr - Beweisgrad - Vollbeweis - typisierende Annahme der Kausalität - Helicobacter-pylori-Erkrankung - Ärztin

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anl. 1 Nr. 3101 BKV; § 9 Abs. 1 SGB VII
    Helicobacter-pylori-Erkrankung stellt keine Berufskrankheit dar; Anerkennung einer Helicobacter-pylori-Erkrankung als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Helicobacter-pylori-Erkrankung stellt keine Berufskrankheit dar; Anerkennung einer Helicobacter-pylori-Erkrankung als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de

    BKV Anl. 1 Nr. 3101; SGB VII § 9 Abs. 1
    Anerkennung einer Helicobacter-pylori-Erkrankung als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 135/05
    Zudem sind meist verschiedene Infektionsquellen und Übertragungswege denkbar, ohne dass sich feststellen lässt, bei welcher Verrichtung es tatsächlich zu der Ansteckung gekommen ist (BSG vom 2. April 2009, Az.: B 2 U 30/07 R, juris Rdnr. 18).

    Zudem ist der Ursachenzusammenhang nicht gegeben, wenn ein anderes, dem privaten Lebensbereich zuzuordnendes Infektionsrisiko die Erkrankung verursacht hat (BSG vom 2. April 2009, Az.: B 2 U 30/07 R, juris Rdnrn. 20, 34).

    Die Übertragungsgefahr wird durch den Übertragungsmodus der jeweiligen Infektionskrankheit sowie die vom Versicherten nach Art, Häufigkeit und Dauer ausgeübten gefährdenden Verrichtungen bestimmt (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2009, a.a.O., juris Rdnr. 23).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2010 - L 14 U 172/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 135/05
    Positive Antikörper haben ohne eine entsprechende Symptomatik keinen Krankheitswert (vgl. hierzu Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 28. Oktober 2010, Az.: L 6 U 54/07 und vom 2. März 2010, Az.: L 14 U 172/08).

    Zudem können Antikörper lange persistieren, ohne dass sie zu krankhaften Beschwerden führen (vgl. zu dieser Problematik: Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 28. Oktober 2010, Az.: L 6 U 54/07; vom 2. März 2010, Az.: L 14 U 172/08).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2010 - L 6 U 54/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 135/05
    Positive Antikörper haben ohne eine entsprechende Symptomatik keinen Krankheitswert (vgl. hierzu Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 28. Oktober 2010, Az.: L 6 U 54/07 und vom 2. März 2010, Az.: L 14 U 172/08).

    Zudem können Antikörper lange persistieren, ohne dass sie zu krankhaften Beschwerden führen (vgl. zu dieser Problematik: Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 28. Oktober 2010, Az.: L 6 U 54/07; vom 2. März 2010, Az.: L 14 U 172/08).

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 135/05
    Soweit die Berufungsklägerin die Gewährung nicht näher benannter Leistungen begehrt, ist die Berufung jedoch unzulässig (BSG vom 30. Oktober 2007 - Az.: B 2 U 4/06 R; vom 2. Dezember 2008 - Az.: B 2 U 17/07 R und vom 27. April 2010 - Az.: B 2 U 23/09 R - jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 365/04 B

    Amtsermittlungsgrundsatz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 135/05
    Hat ein pflichtwidriges Verhalten des Versicherungsträgers den beweisbelasteten Versicherten in eine Beweisnot gebracht, kann der Tatrichter dieses Verhalten als einen für die Wahrheit des Vorbringens des Versicherten entsprechenden Umstand berücksichtigen und daraus im Rahmen der freien Beweiswürdigung den Schluss ziehen, dass der Beweis geführt ist (so Beschluss des BSG vom 13. September 2005, Az.: B 2 U 365/04 B, juris Rdnr. 12 m. w. N.).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 135/05
    Auch der Umstand, dass die Ursache ihrer Erkrankung letztlich ungeklärt ist, führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast, weil aus dem Vorliegen einer bestimmten Einwirkung nicht automatisch im Sinne eines Anscheinsbeweis auf die berufliche Verursachung einer Erkrankung geschlossen werden kann (vgl. Urteil des BSG vom 07. Sept. 2004, Az.: B 2 U 34/03 R).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 135/05
    Soweit die Berufungsklägerin die Gewährung nicht näher benannter Leistungen begehrt, ist die Berufung jedoch unzulässig (BSG vom 30. Oktober 2007 - Az.: B 2 U 4/06 R; vom 2. Dezember 2008 - Az.: B 2 U 17/07 R und vom 27. April 2010 - Az.: B 2 U 23/09 R - jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 135/05
    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, vgl. hierzu nur zuletzt Urteile vom 27. Juni 2006, Az.: B 2 U 20/04 R sowie vom 2. April 2009, Az.: B 2 U 9/08 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2007 - L 9 U 477/02

    Anerkennung einer Hepatitis-C Erkrankung als Berufskrankheit nach Nr. 3101 Anlage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 135/05
    Da auch die Angehörigen einer Berufsgruppe mit spezifischem beruflichen Erkrankungsrisiko zugleich das außerberufliche Erkrankungsrisiko der Allgemeinheit teilen, liegt eine besondere berufliche Infektionsgefahr nur dann vor, wenn sich das im Faktor "1" ausgedrückte Erkrankungsrisiko der Allgemeinbevölkerung unter den zusätzlich hinzutretenden berufsspezifischen Einflüssen mehr als verdoppelt (vgl. hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom 22. Januar 2007 - Az.: L 9 U 477/02).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 135/05
    Soweit die Berufungsklägerin die Gewährung nicht näher benannter Leistungen begehrt, ist die Berufung jedoch unzulässig (BSG vom 30. Oktober 2007 - Az.: B 2 U 4/06 R; vom 2. Dezember 2008 - Az.: B 2 U 17/07 R und vom 27. April 2010 - Az.: B 2 U 23/09 R - jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2012 - L 9 U 257/08
    Da auch die Angehörigen einer Berufsgruppe mit spezifischem beruflichen Erkrankungsrisiko zugleich das außerberufliche Erkrankungsrisiko der Allgemeinheit teilen, liegt eine besondere berufliche Infektionsgefahr nur dann vor, wenn sich das in Faktor "1" ausgedrückte Erkrankungsrisiko der Allgemeinbevölkerung unter den zusätzlich hinzutretenden berufsspezifischen Einflüssen mehr als verdoppelt (vgl. Urteile des erkennenden Senates vom 22. Januar 2007 - L 9 U 477/02 - und vom 02. August 2011 - L 9 U 135/05 -).
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