Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10   

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https://dejure.org/2012,23613
OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10 (https://dejure.org/2012,23613)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.03.2012 - 9 U 143/10 (https://dejure.org/2012,23613)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. März 2012 - 9 U 143/10 (https://dejure.org/2012,23613)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Wohnmobils

  • IWW
  • rabüro.de

    Zur Person des Vertragspartners beim Verkauf eines Gebrauchtwagens unter fremdem Namen

  • opinioiuris.de

    Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Gebrauchtfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164; BGB § 932
    Person des Vertragspartners beim Verkauf eines Gebrauchtwagens unter fremdem Namen; gutgläubiger Erwerbdes Eigentums an einem unterschlagenen Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Fahrzeugs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Fahrzeugs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 02.11.1988 - 11 U 40/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10
    Ist hingegen die Identität des Vertragspartners für den Erklärungsempfänger nicht entscheidend, weil der Erklärungsempfänger im Vordergrund die Person sieht, die ihm gegenüber auftritt, dann ist die handelnde Person als Vertragspartner anzusehen (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 814; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 906).

    Auch dies spricht dafür, dass in einem Fall der vorliegenden Art die handelnde Person auf Verkäuferseite aus der Sicht des Erklärungsempfängers als Verkäufer auftritt (vgl. für entsprechende Fälle OLG Düsseldorf - 11. Senat -, NJW 1989, 906; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage 2009, Rdnr. 2273; vgl. für die ähnliche Konstellation einer Gewinnzusage gemäß § 661 a BGB auch BGH, NJW-RR 2006, 701; anders OLG Düsseldorf - 22. Senat -, NJW 1985, 2484; OLG Koblenz, Urteil vom 04.11.2010 - 5 U 883/10 -, Rdnr. 8, zitiert nach Juris).

    Daher ist entscheidend darauf abzustellen, dass bei einem Gebrauchtwagenkauf, der sofort gegen Barzahlung abgewickelt wird, für den Käufer allein die Person, mit der er verhandelt, im Vordergrund steht (vgl. OLG Düsseldorf - 11. Senat -, NJW 1989, 906; anders OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2484).

  • OLG Düsseldorf, 01.03.1985 - 22 U 230/84

    Kfz-Papiere; Handeln unter fremden Namen; Gutgläubiger Erwerb; Pkw-Verkauf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10
    Auch dies spricht dafür, dass in einem Fall der vorliegenden Art die handelnde Person auf Verkäuferseite aus der Sicht des Erklärungsempfängers als Verkäufer auftritt (vgl. für entsprechende Fälle OLG Düsseldorf - 11. Senat -, NJW 1989, 906; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage 2009, Rdnr. 2273; vgl. für die ähnliche Konstellation einer Gewinnzusage gemäß § 661 a BGB auch BGH, NJW-RR 2006, 701; anders OLG Düsseldorf - 22. Senat -, NJW 1985, 2484; OLG Koblenz, Urteil vom 04.11.2010 - 5 U 883/10 -, Rdnr. 8, zitiert nach Juris).

    Daher ist entscheidend darauf abzustellen, dass bei einem Gebrauchtwagenkauf, der sofort gegen Barzahlung abgewickelt wird, für den Käufer allein die Person, mit der er verhandelt, im Vordergrund steht (vgl. OLG Düsseldorf - 11. Senat -, NJW 1989, 906; anders OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2484).

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 331/86

    Weiterveräußerung einer anfechtbar erworbenen beweglichen Sache; Grobe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10
    Denn ein KFZ-Händler kann in der Regel den Wert des Fahrzeugs einschätzen, und ist zudem normalerweise daran interessiert, beim Verkauf Gewinn zu erzielen (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 1456; Reinking/Eggert a. a. O., Rdnr. 2260).
  • BGH, 18.01.1988 - II ZR 304/86

    Auslegung eines Antrags als Feststellungsantrag - Rechtsschutzinteresse für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10
    Ist hingegen die Identität des Vertragspartners für den Erklärungsempfänger nicht entscheidend, weil der Erklärungsempfänger im Vordergrund die Person sieht, die ihm gegenüber auftritt, dann ist die handelnde Person als Vertragspartner anzusehen (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 814; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 906).
  • BGH, 30.10.1995 - II ZR 254/94

    Gutgläubiger Erwerb von fabrikfremden Neuwagen bei Vorlage von Fahrzeugbriefen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10
    Eine besondere Rolle spielt dabei der Fahrzeugbrief, der rechtlich zwar keine besondere Legitimationswirkung hat, der in der Praxis bei der Abwicklung von Kaufverträgen jedoch erhebliche Bedeutung für den Vertrauensschutz hat (vgl. zu den Grundsätzen beispielsweise BGH, Urteil vom 30.10.1995 - II ZR 254/94 -, Rdnr. 11, zitiert nach Juris; Reinking/Eggert aaO, Rdnr. 2244 ff.).
  • BGH, 08.12.2005 - III ZR 99/05

    Begriff des Senders einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10
    Auch dies spricht dafür, dass in einem Fall der vorliegenden Art die handelnde Person auf Verkäuferseite aus der Sicht des Erklärungsempfängers als Verkäufer auftritt (vgl. für entsprechende Fälle OLG Düsseldorf - 11. Senat -, NJW 1989, 906; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage 2009, Rdnr. 2273; vgl. für die ähnliche Konstellation einer Gewinnzusage gemäß § 661 a BGB auch BGH, NJW-RR 2006, 701; anders OLG Düsseldorf - 22. Senat -, NJW 1985, 2484; OLG Koblenz, Urteil vom 04.11.2010 - 5 U 883/10 -, Rdnr. 8, zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 04.11.2010 - 5 U 883/10

    Eigentumserwerb beim Gebrauchtwagenkauf: Fehlender gutgläubiger Erwerb eines im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10
    Auch dies spricht dafür, dass in einem Fall der vorliegenden Art die handelnde Person auf Verkäuferseite aus der Sicht des Erklärungsempfängers als Verkäufer auftritt (vgl. für entsprechende Fälle OLG Düsseldorf - 11. Senat -, NJW 1989, 906; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage 2009, Rdnr. 2273; vgl. für die ähnliche Konstellation einer Gewinnzusage gemäß § 661 a BGB auch BGH, NJW-RR 2006, 701; anders OLG Düsseldorf - 22. Senat -, NJW 1985, 2484; OLG Koblenz, Urteil vom 04.11.2010 - 5 U 883/10 -, Rdnr. 8, zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14

    Zug-um-Zug-Verurteilung: Hinreichende Bestimmtheit der Gegenleistung

    Eine Unterschlagung stellt indessen kein Abhandenkommen im Sinne der Vorschrift dar (vgl. BGHZ 199, 227; OLG Karlsruhe DAR 2012, 514).

    Darunter ist ein Verhalten zu verstehen, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und insbesondere dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGHZ 77, 274; BGH NJW 2013, 1946; OLG Karlsruhe DAR 2012, 514), wobei sich die Klägerin eine ggf. grob fahrlässige Unkenntnis ihres Ehemannes, der als ihr Vertreter die Vertragsverhandlungen mit dem Zwischenhändler geführt hat, nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste.

    Der Käufer eines gebrauchten Pkw darf dementsprechend in der Regel auf das Eigentum des Veräußerers vertrauen, wenn dieser sich im Besitz des Pkw befindet und wenn ihm - wie hier - Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ausgehändigt werden können (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2012, 514).

    Dem Fahrzeugbrief, der rechtlich allerdings keine Legitimationswirkung aufweist, kommt in der Praxis bei der Abwicklung von Kaufverträgen zweifellos eine erhebliche Bedeutung für den Vertrauensschutz zu (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2012, 514).

    Der Gebrauchtwagenkauf ist ein Massengeschäft geworden, der einer zügigen Abwicklung bedarf (vgl. hierzu OLG Karlsruhe DAR 2012, 514).

    Dementsprechend kommt eine grobe Fahrlässigkeit des Käufers bei einer Legitimation des Verkäufers durch den Besitz von Fahrzeug, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief nur unter besonderen Umständen in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2012, 514).

    Hierbei kommt es allerdings stets auf die konkreten Umstände des jeweiligen Falls an (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2012, 514; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn. 4704).

    Vielmehr werden Gebrauchtwagen regelmäßig innerhalb einer bestimmten Preisspanne veräußert, so dass ein günstiger Kaufpreis, der sich in einer bestimmten Spanne bewegt, für sich allein noch keinen Verdacht an der Eigentümerstellung des Verkäufers erregen müsste (vgl. BGH NJW 2013, 1946; OLG Karlsruhe DAR 2012, 514; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn.4706).

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 9 U 143/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,128248
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 9 U 143/10 (https://dejure.org/2012,128248)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.07.2012 - L 9 U 143/10 (https://dejure.org/2012,128248)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - L 9 U 143/10 (https://dejure.org/2012,128248)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 9 U 143/10
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zurzeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang) (vgl. Urteile des BSG vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86, BSGE 61, 17 ff.; 30. April 1987 - 2 RU 24/84, BSGE 58, 76 ff.; 28. Juni 1988 - 2 RU 60/87, BSGE 63, 273 ff.; 04. August 1992 - 2 RU 43/91, SozR 3-2200 § 539 Nr. 17 und vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; siehe auch Urteil des BSG vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R), dass die Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und letzteres einen Gesundheits-(erst)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. Urteil des BSG vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R).

    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Be-ziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichs-versicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f; siehe auch BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prü-fungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in be-stimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustel-len, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; siehe auch Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O.).

  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87

    Hauterkrankung als Berufskrankheit - Minderung der Erwerbstätigkeit - Bewertung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 9 U 143/10
    Unter Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung versteht man die Fähigkeit des Versicherten, sich unter Ausnutzung der Arbeitsgelegenheiten, welche sich ihm nach seinen gesamten Kenntnissen und körperlichen wie geistigen Fähigkeiten im Bereich des wirtschaftlichen Lebens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bieten, einen Erwerb zu verschaffen (vgl. Beschluss des BSG vom 15. Februar 2001 - B 2 U 23/01 B - Urteile vom 30. Mai 1988 - 2 RU 54/87 -, BSGE 63, 207, 209 und 27. August 1969 - 2 RU 195/66 -, BSGE 30, 64, 68).

    Wie sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergibt, ist nicht auf den bisherigen Beruf, sondern auf das gesamte Gebiet des Erwerbslebens im Sinne einer abstrakten Schadensberechnung abzustellen (vgl. Urteile des BSG vom 30. Mai 1988 - 2 Ru 54/87, a.a.O., 14. November 1984 - 9b RU 38/84 -, SozR 2200 § 581 Nr. 22 und 24. Februar 1977 - 2 RU 58/76 -, BSGE 43, 208, 209; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Kommentar zum SGB VII, § 56, Rd. 10; Hauck/Kranig aaO. § 56, Rd. 35; Ricke in: Kasseler Kommentar zum SGB VII, Loseblattsammlung, § 56, Rn. 16; Wannagat, Kommentar zum SGB VII, Loseblattsammlung, § 56, Rd. 29; Burchardt in: Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Kommentar zum SGB VII, Loseblattsammlung, § 56, Rn. 41).

  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 9 U 143/10
    Es besteht keine rechtliche Bindung an ärztliche Gutachten (vgl. Urteil des BSG vom 30. Juni 1998 - B 2 U 41/97 R -, BSGE 82, 212 ff.).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Rententabellen nur Anhaltspunkte darstellen, die einer Prüfung des Einzelfalls zu unterziehen sind (vgl. Urteil des BSG vom 30. Juni 1998 - B 2 U 41/97 R -, a.a.O.).

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 9 U 143/10
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit vo-raus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat (vgl. BSGE 80, 83; 6, 144; 7, 141; 32, 203; 45, 286).

    Für die Bejahung der jeweiligen Ursächlichkeit eines bewiesenen Umstandes, nämlich für die Ursachenzusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, Unfallereignis und Ge-sundheitserstschaden und Unfallfolgen ist insoweit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit erforderlich (vgl. BSGE 32, 203, 207 ff; 612, 127).

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 9 U 143/10
    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Be-ziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichs-versicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f; siehe auch BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSGE 1, 72, 76).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 9 U 143/10
    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prü-fungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in be-stimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustel-len, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; siehe auch Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O.).

  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 9 U 143/10
    Wie sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergibt, ist nicht auf den bisherigen Beruf, sondern auf das gesamte Gebiet des Erwerbslebens im Sinne einer abstrakten Schadensberechnung abzustellen (vgl. Urteile des BSG vom 30. Mai 1988 - 2 Ru 54/87, a.a.O., 14. November 1984 - 9b RU 38/84 -, SozR 2200 § 581 Nr. 22 und 24. Februar 1977 - 2 RU 58/76 -, BSGE 43, 208, 209; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Kommentar zum SGB VII, § 56, Rd. 10; Hauck/Kranig aaO. § 56, Rd. 35; Ricke in: Kasseler Kommentar zum SGB VII, Loseblattsammlung, § 56, Rn. 16; Wannagat, Kommentar zum SGB VII, Loseblattsammlung, § 56, Rd. 29; Burchardt in: Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Kommentar zum SGB VII, Loseblattsammlung, § 56, Rn. 41).
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 9 U 143/10
    Die tatsächliche Feststellung der Behörde ist durch das Sozialgericht nach § 128 Absatz 1 Satz 1 SGG zu überprüfen (vgl. Urteil des BSG vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86 -).
  • BSG, 01.03.1989 - 2 RU 40/88
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 9 U 143/10
    Zunächst ist die individuelle Erwerbsfähigkeit des Versicherten vor dem Unfall zu ermitteln und mit 100 Prozent zu bewerten, auch wenn bereits ein Vorschaden vorgelegen hat (vgl. Urteile des BSG vom 17. März 1992 - B 2 RU 20/91 -, BSGE 70, 177, 178, 01. März 1989 - 2 RU 40/88 - und 24. Februar 1977 a.a.O.).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 20/91

    Bemessung der MdE durch die Unfallfolgen bei Eintritt unfallunabhängiger völliger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 9 U 143/10
    Zunächst ist die individuelle Erwerbsfähigkeit des Versicherten vor dem Unfall zu ermitteln und mit 100 Prozent zu bewerten, auch wenn bereits ein Vorschaden vorgelegen hat (vgl. Urteile des BSG vom 17. März 1992 - B 2 RU 20/91 -, BSGE 70, 177, 178, 01. März 1989 - 2 RU 40/88 - und 24. Februar 1977 a.a.O.).
  • BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76

    Verletztenrente - Dauernde völlige Erwerbstätigkeit - Verschlimmerung der

  • BSG, 15.02.2001 - B 2 U 23/01 B

    Begriffe der MdE in der Unfallversicherung und der GdB in der sozialen

  • BSG, 27.08.1969 - 2 RU 195/66

    Teilrentenerhöhung - Anspruch auf Vollrente - Erwerbsunfähigkeit -

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2011 - L 9 U 313/09
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91

    Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2003 - L 9 U 205/01

    Anspruch auf Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung;

  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung -

  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73

    Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige

  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78

    Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Mißlungener ärztlicher Eingriff - Stationäre

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