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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.03.2014 - 9 U 143/13   

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https://dejure.org/2014,16718
OLG Karlsruhe, 31.03.2014 - 9 U 143/13 (https://dejure.org/2014,16718)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.2014 - 9 U 143/13 (https://dejure.org/2014,16718)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. März 2014 - 9 U 143/13 (https://dejure.org/2014,16718)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Streupflicht zur Sicherung des Fußgängerverkehrs bei einer innerörtlichen Straße - Unwirksame Übertragung der Streupflicht in einer Gemeindesatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Übertragung der Räum- und Streupflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen auf die Eigentümer von Grundstücken im Gemeindegebiet; Umfang der Räum- und Streupflicht

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 1 BGB
    Streupflicht eines Straßenanliegers zum Schutz von Fußgängern in Baden-Württemberg: Übertragung der Streupflicht der Gemeinde auf einen Straßenanlieger; Umfang der Streupflicht auf einer innerörtlichen Straße ohne Fußgängerwege

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Übertragung der Räum- und Streupflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen auf die Eigentümer von Grundstücken im Gemeindegebiet; Umfang der Räum- und Streupflicht

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; StrG BW § 41
    Umfang der Übertragung der Räum- und Streupflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen auf die Eigentümer von Grundstücken im Gemeindegebiet

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie weit geht die Streupflicht für Anlieger?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streupflichten - und ihre Übertragung auf die Anlieger

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Streupflicht eines Straßenanliegers zum Schutz von Fußgängern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Übertragung der Streupflicht auf Straßenanlieger durch Gemeindesatzung nur im Umfang der Streupflicht der Gemeinde - Gemeinde darf Anliegern keine weitergehende Streupflicht auferlegen

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 254/16

    Verkehrssicherungspflichten der Straßenanlieger: Voraussetzungen der winterlichen

    In diesem Zusammenhang kann die Gemeinde auch keine Räum- und Streupflichten für Anlieger begründen, die über die Anforderungen der sie selbst treffenden (allgemeinen) Verkehrssicherungspflicht hinausgehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. März 2014 - 9 U 143/13, juris).
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   OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 9 U 143/13   

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https://dejure.org/2014,16716
OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 9 U 143/13 (https://dejure.org/2014,16716)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.02.2014 - 9 U 143/13 (https://dejure.org/2014,16716)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 9 U 143/13 (https://dejure.org/2014,16716)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Streupflicht zur Sicherung des Fußgängerverkehrs bei einer innerörtlichen Straße - Unwirksame Übertragung der Streupflicht in einer Gemeindesatzung

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Übertragung der Räum- und Streupflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen auf die Eigentümer von Grundstücken im Gemeindegebiet; Umfang der Räum- und Streupflicht

  • verkehrsrechtsiegen.de

    Streupflicht Straßenanlieger - Unwirksame Übertragung der Streupflicht in einer Gemeindesatzung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 1 BGB
    Streupflicht eines Straßenanliegers zum Schutz von Fußgängern in Baden-Württemberg: Übertragung der Streupflicht der Gemeinde auf einen Straßenanlieger; Umfang der Streupflicht auf einer innerörtlichen Straße ohne Fußgängerwege

  • rechtsportal.de

    Umfang der Übertragung der Räum- und Streupflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen auf die Eigentümer von Grundstücken im Gemeindegebiet; Umfang der Räum- und Streupflicht

  • rechtsportal.de

    Umfang der Übertragung der Räum- und Streupflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen auf die Eigentümer von Grundstücken im Gemeindegebiet

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 19.02.2003 - 6 U 955/02

    Räum- und Streupflicht im Rahmen der Straßenverkehrssicherung; Sicherung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 9 U 143/13
    Die Begrenzung der Streupflicht auf verkehrswichtige und gefährliche Stellen spielt nach den Grundsätzen der Rechtsprechung eine Rolle bei Streupflichten zu Gunsten des Fahrzeugverkehrs, nicht jedoch bei den weitergehenden Streupflichten zum Schutz von Anwohnern, die als Fußgänger unterwegs sind (vgl. zum Umfang von Streupflichten im Winter zum Schutz von Fußgängern BGH, NJW 1960, 41; OLG Jena a. a. O; OLG Dresden, LKV 2003, 535; BGH, NZV 1995, 144).

    (Vgl. BGH, NJW 1960, 41; OLG Dresden, LKV 2003, 535; OLG Dresden, MDR 2011, 540; von dieser Rechtslage - das Bestreuen eines Gehwegs entlang der Straße ist ausreichend, wenn auf der anderen Seite kein Gehweg vorhanden ist - geht zutreffend auch die Satzung der Gemeinde A. in § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 2 aus.).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Fußgänger innerorts nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich frei wählen können, ob sie auf der linken Seite oder auf der rechten Seite entlang des Fahrbahnrandes gehen (§ 25 Abs. 1 Satz 1, 2 StVO; vgl. zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht im Winter, wenn an beiden Seiten einer innerörtlichen Straße keine Bürgersteige vorhanden sind BGH, NJW 1960, 41; OLG Dresden, LKV 2003, 535; OLG Jena, NVwZ-RR 2006, 60).

    Vielmehr ist es zumutbar, dass Anlieger im Winter eine eventuell glatte Fahrbahn überqueren müssen, um auf der anderen Seite der Straße einen gestreuten Fußgängerweg oder abgestreuten Streifen am Rand der Fahrbahn zu erreichen (vgl. OLG Dresden, LKV 2003, 535; OLG Jena, NVwZ-RR 2006, 60; vgl. zur Zumutbarkeit des Überquerens der Fahrbahn bei Glätte für Fußgänger auch Rinne, NJW 1966, 3303, 3305).

    Wenn sich eine Satzung bei der Auferlegung von Streupflichten für Straßenanlieger nicht mehr im Bereich der Ermächtigungsnorm (§ 41 Abs. 2 Straßengesetz) hält, ist eine solche Satzungsbestimmung unwirksam (vgl. Bergmann/Schumacher, die Kommunalhaftung, 4. Auflage 2007, RdNr. 382; OLG Dresden, LKV 2003, 535, 536; OLG Bamberg, NJW 1975, 1787; OLG Dresden, NVwZ-RR 2001, 196).

  • OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04

    Zur Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 9 U 143/13
    Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalles und von den berechtigten Erwartungen des Verkehrs ab (vgl. BGH, NJW 1960, 41; OLG Jena, NVwZ-RR 2006, 60, 61).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Fußgänger innerorts nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich frei wählen können, ob sie auf der linken Seite oder auf der rechten Seite entlang des Fahrbahnrandes gehen (§ 25 Abs. 1 Satz 1, 2 StVO; vgl. zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht im Winter, wenn an beiden Seiten einer innerörtlichen Straße keine Bürgersteige vorhanden sind BGH, NJW 1960, 41; OLG Dresden, LKV 2003, 535; OLG Jena, NVwZ-RR 2006, 60).

    Vielmehr ist es zumutbar, dass Anlieger im Winter eine eventuell glatte Fahrbahn überqueren müssen, um auf der anderen Seite der Straße einen gestreuten Fußgängerweg oder abgestreuten Streifen am Rand der Fahrbahn zu erreichen (vgl. OLG Dresden, LKV 2003, 535; OLG Jena, NVwZ-RR 2006, 60; vgl. zur Zumutbarkeit des Überquerens der Fahrbahn bei Glätte für Fußgänger auch Rinne, NJW 1966, 3303, 3305).

  • OLG Bamberg, 27.05.1975 - 5 U 46/75

    Ausgestaltung der winterlichen Streupflichten eines Hauseigentümers;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 9 U 143/13
    Wenn sich eine Satzung bei der Auferlegung von Streupflichten für Straßenanlieger nicht mehr im Bereich der Ermächtigungsnorm (§ 41 Abs. 2 Straßengesetz) hält, ist eine solche Satzungsbestimmung unwirksam (vgl. Bergmann/Schumacher, die Kommunalhaftung, 4. Auflage 2007, RdNr. 382; OLG Dresden, LKV 2003, 535, 536; OLG Bamberg, NJW 1975, 1787; OLG Dresden, NVwZ-RR 2001, 196).

    c) Es kann dahinstehen, ob man eine einschränkende Auslegung der Satzung - Beschränkung der Streupflicht auf das zumutbare Maß - im vorliegenden Fall für zulässig erachtet (vgl. zu einer solchen einschränkenden Auslegung bei der Überwälzung der Streupflicht auf die Anlieger OLG Bamberg, NJW 1975, 1787).

  • BGH, 20.10.1994 - III ZR 60/94

    Umfang der Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften an besonders

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 9 U 143/13
    Die Begrenzung der Streupflicht auf verkehrswichtige und gefährliche Stellen spielt nach den Grundsätzen der Rechtsprechung eine Rolle bei Streupflichten zu Gunsten des Fahrzeugverkehrs, nicht jedoch bei den weitergehenden Streupflichten zum Schutz von Anwohnern, die als Fußgänger unterwegs sind (vgl. zum Umfang von Streupflichten im Winter zum Schutz von Fußgängern BGH, NJW 1960, 41; OLG Jena a. a. O; OLG Dresden, LKV 2003, 535; BGH, NZV 1995, 144).
  • OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 32/00

    Räum- und Streupflicht der Anlieger auch für Fahrbahnen kraft Übertragung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 9 U 143/13
    Sind die Räum- und Streupflichten für die Anlieger unklar und unbestimmt, kann eine wirksame Übernahme der Verkehrssicherungspflicht nicht entstehen (vgl. Rotermund/Krafft, Die Haftung der Kommunen für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, 5. Auflage 2008, RdNr. 109; OLG Hamm, NZV 2001, 381; OLG Köln, VersR 1988, 827; OLG Düsseldorf, VersR 1993, 577).
  • OLG Dresden, 19.04.2000 - 6 U 3690/99

    Verkehrssicherungspflicht aufgrund gemeindlicher Satzung, Räum- und Streupflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 9 U 143/13
    Wenn sich eine Satzung bei der Auferlegung von Streupflichten für Straßenanlieger nicht mehr im Bereich der Ermächtigungsnorm (§ 41 Abs. 2 Straßengesetz) hält, ist eine solche Satzungsbestimmung unwirksam (vgl. Bergmann/Schumacher, die Kommunalhaftung, 4. Auflage 2007, RdNr. 382; OLG Dresden, LKV 2003, 535, 536; OLG Bamberg, NJW 1975, 1787; OLG Dresden, NVwZ-RR 2001, 196).
  • OLG Köln, 26.11.1987 - 7 U 2/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 9 U 143/13
    Sind die Räum- und Streupflichten für die Anlieger unklar und unbestimmt, kann eine wirksame Übernahme der Verkehrssicherungspflicht nicht entstehen (vgl. Rotermund/Krafft, Die Haftung der Kommunen für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, 5. Auflage 2008, RdNr. 109; OLG Hamm, NZV 2001, 381; OLG Köln, VersR 1988, 827; OLG Düsseldorf, VersR 1993, 577).
  • OLG Dresden, 19.01.2011 - 6 U 1623/10

    Zu Räum- und Streupflichten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 9 U 143/13
    (Vgl. BGH, NJW 1960, 41; OLG Dresden, LKV 2003, 535; OLG Dresden, MDR 2011, 540; von dieser Rechtslage - das Bestreuen eines Gehwegs entlang der Straße ist ausreichend, wenn auf der anderen Seite kein Gehweg vorhanden ist - geht zutreffend auch die Satzung der Gemeinde A. in § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 2 aus.).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.1992 - 18 U 218/91

    Satzungsklausel; Winterwartung; Anlieger; Streupflicht; Gehweg

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 9 U 143/13
    Sind die Räum- und Streupflichten für die Anlieger unklar und unbestimmt, kann eine wirksame Übernahme der Verkehrssicherungspflicht nicht entstehen (vgl. Rotermund/Krafft, Die Haftung der Kommunen für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, 5. Auflage 2008, RdNr. 109; OLG Hamm, NZV 2001, 381; OLG Köln, VersR 1988, 827; OLG Düsseldorf, VersR 1993, 577).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2022 - 5 S 947/21

    Räum- und Streupflicht; grundstücksbezogene Härte bei individuellen

    Diese Pflicht steht ebenfalls unter dem Vorbehalt des Zumutbaren, wobei im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung auch die Verkehrsbedeutung einer Straße zu berücksichtigen ist (BGH, Urteile vom 12.6.2012 - VI ZR 138/11 - juris Rn. 10 und vom 23.7.2015 - III ZR 86/15 - juris Rn. 10 und 16; ThürOLG, Urteil vom 9.3.2005 - 4 U 646/04 - juris Rn. 20 f; OLG Karlsruhe, Urteil vom 6.7.2000 - 19 U 170/99 - juris Rn. 5 f und Urteil vom 13.2.2014 - 9 U 143/13 - Rn. 17 f).
  • VG Stuttgart, 08.07.2020 - 8 K 78/19

    Reinigung-, Räum- und Streupflicht im Falle eines Fußwegs mit geringer Bedeutung

    Mit Blick die in der Sphäre des Verpflichteten liegenden Umstände kommt es auf die (objektivierte) Leistungsfähigkeit der Sicherungspflichtigen (nicht aber auf konkrete subjektive Eigenschaften wie Krankheit, Alter oder Entfernung des Wohnsitzes des nicht vor Ort lebenden Eigentümers), die Leistbarkeit der Pflichten, die zeitliche und örtliche Ausdehnung der Pflichten, auf besondere Gefährdungen für den Verpflichteten sowie den zur Erfüllung der Pflichten erforderlichen Aufwand an (siehe zum Ganzen, außer den bereits benannten Nachweisen, Bay. VGH, Urteil vom 04.04.2007 - 8 B 05.3195 -, juris Rn. 54 ff.; OVG NRW, Urteil vom 03.12.2012 - 9 A 282/10 -, juris Rn. 35 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -, juris Rn. 26; VG Regensburg, Urteil vom 19.01.2017 - RN 2 K 16.147 -, juris Rn. 24; VG Augsburg, Urteil vom 20.05.2015 - Au 6 K 14.1771 -, juris Rn. 28; VG Dresden, Urteil vom 16.04.2015 - 3 K 2/14 -, juris Rn. 19 ff.; VG Minden, Urteil vom 20.03.2013 - 3 K 2684/11 -, juris Rn. 40 ff.; VG Freiburg i. Br., Urteil vom 14.11.2007 - 1 K 762/07 -, juris Rn. 20 und 24 f.; BGH, Urteil vom 12.06.2012 - VI ZR 138/11 -, juris Rn. 10, Beschluss vom 20.10.1994 - III ZR 60/94 -, juris, und Urteil vom 05.07.1990 - III ZR 217/89 -, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.02.2014 - 9 U 143/13 -, juris Rn. 18 ff., und Urteil vom 06.07.2000 - 19 U 170/99 -, juris Rn. 5 f.; LG Ulm, Urteil vom 28.02.2001 - 3 O 607/00 -, beck-online).
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KG, 15.05.2014 - 9 U 143/13 (https://dejure.org/2014,78139)
KG, Entscheidung vom 15.05.2014 - 9 U 143/13 (https://dejure.org/2014,78139)
KG, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 9 U 143/13 (https://dejure.org/2014,78139)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1751/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

    Das Urteil des Kammergerichts vom 15. Mai 2014 - 9 U 143/13 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
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