Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.08.2019 - 9 U 143/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Substantiierung des konkreten Schadens, Wiederbeschaffungsaufwand, fiktive Reparaturkosten, Restwert
- IWW
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 ; BGB § 249
Substantiierung des konkreten Schadens; Wiederbeschaffungsaufwand; fiktive Reparaturkosten; Restwert - rechtsportal.de
StVG § 18 ; VVG § 115
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Darlegung und Bestimmung des Wiederbeschaffungsaufwandes als Obergrenze
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 23.07.2018 - 21 O 5/15
- OLG Hamm, 16.08.2019 - 9 U 143/18
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.09.2016 - VI ZR 654/15
Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Gutachtenbasis: Berechnung des vom …
Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2019 - 9 U 143/18
Nach alledem hat die Berufung der Beklagten zu 2) und 3) schon mangels klägerischer Darlegung des ersatzfähigen unfallbedingten Schadens Erfolg.c.Aus den vorstehenden Ausführungen zur mangelnden Schadensdarlegung folgt zugleich bereits die Unbegründetheit der Anschlussberufung.Lediglich der Vollständigkeit halber sei in diesem Zusammenhang noch darauf hingewiesen, dass die mit der klägerischen Anschlussberufung weiterverfolgte Mehrwertsteuer schon unabhängig davon, ob überhaupt ein unfallbedingter Fahrzeugschaden hinreichend dargelegt und feststellbar ist, auf keinen Fall ersatzfähig ist, da dies auf eine unzulässige Vermengung fiktiver und konkreter Schadensberechnung hinausliefe (vgl. dazu allgemein nur BGH, Urteil v. 02.10.2018 - VI ZR 40/18, NJW-RR 2019, 143, dort Rn. 7 bei juris i.V.m. BGH. Urteil v. 13.09.2016 - VI ZR 654/15, NJW 2017, 1310, dort Rn. 17 f. bei juris). - BGH, 19.08.2010 - VII ZR 113/09
Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsansprüche durch die …
Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2019 - 9 U 143/18
Denn ohne Kenntnis des Restwertes lässt sich ein ersatzfähiger Fahrzeugschaden letztlich überhaupt nicht konkret bemessen und beziffern.Da dies von Beklagtenseite schon in erster Instanz ausdrücklich eingewandt worden war (s.o.), die Frage grundsätzlich auch schon Gegenstand erstinstanzlicher Erörterungen war (vgl. dazu die Erörterungen im Verhandlungstermin vom 21.08.2017 mit kritischen Nachfragen des Gerichts bzgl. der Höhe des Weiterverkaufserlöses, Bl. 328 f und 330 f. GA, sowie auch die weiteren Erörterungen im Verhandlungstermin vom 25.10.2017, Bl. 381 f. GA) und auch auf den jetzt nochmals von der Berufung wiederholten Einwand von Klägerseite nichts Konkretes zum tatsächlichen Restwert vorgetragen worden ist, war der Senat - ungeachtet der nicht tragfähigen abweichenden Beurteilung dieses Punktes durch des Landgericht auf S. 14 ff. des Urteils - nicht etwa gehalten, dem Kläger jetzt noch Gelegenheit zur Nachbesserung seines Vortrags zu geben (vgl. zur fehlenden Hinweispflicht des Berufungsgerichts in einer solchen Situation allgemein nur BGH, NJW 2010, 3089, dort Rn. 18 bei juris). - BGH, 29.11.2011 - VI ZR 201/10
Kfz-Haftpflichtversicherer als Streitgenosse bzw. Streithelfer beim Verdacht der …
Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2019 - 9 U 143/18
Gegen die Zulässigkeit der Nebenintervention und des Beitritts der Beklagten zu 3) auf Seiten der Beklagten zu 1) und 2) bestehen keine Bedenken (vgl. dazu allgemein nur BGH, NJW-RR 2012, 233 sowie Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 66, Rdn. 13 m. w. Nachw.). - BGH, 02.10.2018 - VI ZR 40/18
Ersatzfähigkeit der angefallenen Umsatzsteuer i.R.e. Ersatzbeschaffung bei der …
Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2019 - 9 U 143/18
Nach alledem hat die Berufung der Beklagten zu 2) und 3) schon mangels klägerischer Darlegung des ersatzfähigen unfallbedingten Schadens Erfolg.c.Aus den vorstehenden Ausführungen zur mangelnden Schadensdarlegung folgt zugleich bereits die Unbegründetheit der Anschlussberufung.Lediglich der Vollständigkeit halber sei in diesem Zusammenhang noch darauf hingewiesen, dass die mit der klägerischen Anschlussberufung weiterverfolgte Mehrwertsteuer schon unabhängig davon, ob überhaupt ein unfallbedingter Fahrzeugschaden hinreichend dargelegt und feststellbar ist, auf keinen Fall ersatzfähig ist, da dies auf eine unzulässige Vermengung fiktiver und konkreter Schadensberechnung hinausliefe (vgl. dazu allgemein nur BGH, Urteil v. 02.10.2018 - VI ZR 40/18, NJW-RR 2019, 143, dort Rn. 7 bei juris i.V.m. BGH. Urteil v. 13.09.2016 - VI ZR 654/15, NJW 2017, 1310, dort Rn. 17 f. bei juris).
- OLG Hamm, 15.12.2022 - 7 U 74/22
Anforderungen an die Darlegung des Wiederbeschaffungswerts eines …
Dieser muss daher substantiiert und schlüssig dartun und beweisen, dass die Beklagte zu 1) mit dem bei der Beklagten zu 2) versicherten Pkw Skoda auf eine bestimmte Art und Weise den Schaden am klägerischen Kfz verursacht hat (vgl. OLG Hamm Urt. v. 16.8.2019 - I-9 U 143/18, juris Rn. 14) .Da der Kläger das Unfallfahrzeug bereits am 25.05.2018 - zehn Tage nach dem Unfall - unrepariert veräußert hat, kann er nur dann fiktiv auf Reparaturkostenbasis abrechnen, wenn dabei der Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert) nicht überschritten wird (vgl. OLG Hamm Urt. v. 16.8.2019 - I-9 U 143/18, juris Rn. 19) .
- OLG Schleswig, 21.02.2023 - 16 U 139/19
Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung insbesondere im Hinblick …
Zum Tarif Y zum Jahr 2017 (Erhöhung um 12, 93 ?) liegt ein weiteres Gutachten von Prof. Dr. N1 vom 12. Oktober 2020 für das OLG Köln (9 U 143/18, Anlage BLD BB 25, Bl. 807) vor. - AG Recklinghausen, 29.04.2020 - 53 C 113/19
Verkehrsunfall - fiktive Schadensabrechnung auf Reparaturkostenbasis
Bestreitet der Schädiger das Nichtüberschreiten des Wiederbeschaffungsaufwandes - insbesondere den anzunehmenden Restwert, der im Schadensgutachten nicht ausgewiesen war - obliegt es dem Schädiger, den Wiederbeschaffungsaufwand - uns insbesondere den zu erzielenden Restwert - konkret und nachvollziehbar darzulegen und zu beweisen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.08.2019, Az.: 9 U 143/18). - LG Essen, 18.03.2022 - 2 O 98/21
Verkehrsunfall Wiederbeschaffungswert
Bestreitet der Beklagte das Nichtüberschreiten des Wiederbeschaffungsaufwandes obliegt es dem Kläger den Wiederbeschaffungsaufwand konkret und nachvollziehbar darlegen und zu beweisen (vgl. OLG Hamm Urt. v. 16.8.2019 - 9 U 143/18, BeckRS 2019, 25011, beck-online). - LG Hagen, 06.06.2023 - 9 O 235/22 Vor diesem Hintergrund wären zur Feststellung der geschuldeten Versicherungsleistung Angaben zum Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs erforderlich, wobei der unstreitig am Fahrzeug vorhandene Vorschaden, der sich aus der eigenen Schadensanzeige der Klägerin ergibt, in die Wertermittlung einbezogen werden müsste (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.08.2019, 9 U 143/18, BeckRS 2019, 25011 zur Haftpflichtversicherung; OLG Köln, Beschluss vom 31.07.2018, 9 U 73/18, BeckRS 2018, 36809).