Rechtsprechung
OLG Hamm, 03.09.1999 - 9 U 144/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspuch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls und eines daraus resultierenden körperlichen Schadens; Verletzung der Halswirbelsäule aufgrund einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung
Verfahrensgang
- LG Münster, 30.04.1998 - 16 O 289/95
- OLG Hamm, 03.09.1999 - 9 U 144/98
Papierfundstellen
- NZV 2002, 322
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02
Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung
Gesicherte medizinische Erkenntnisse zu der Frage, ob und in welcher Weise derartige Muskelanspannungen und Kopfdrehungen die Entstehung einer HWS-Distorsion beeinflussen können, sind bisher nicht bekannt (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, 322, 324; Castro/Becke, ZfS 2002, 365) und werden von der Revision auch nicht aufgezeigt. - AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08 Von daher wird man wohl schon bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung bei einer Heck -Kollision von weniger als 10 km/h ( OLG Hamm , NZV 2002, Seite 322; OLG Nürnberg , r + s 2003, Seite 174; KG Berlin , NZV 2000, Seite 163 )und bei einer Frontal -Kollision bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von unter 20 km/h ( OLG Hamm , NZV 2000, Seiten 225 ff.; OLG Hamm , NZV 2002, Seite 457 )bei der Beurteilung einer behaupteten Verletzung als Gericht zumindest skeptisch sein müssen, auch wenn ein unfallbedingtes HWS-Schleudertrauma bei einer Geschwindigkeitsänderung von weniger als 10 km/h nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann ( OLG Frankfurt/Main , ZfSch 2008, Seiten 264 ff. = VRR 2008, Seite 282 ).
Das OLG Hamm ( NZV 2002, Seiten 322 ff. )kam nach sachverständiger Beratung zu dem Ergebnis, dass eine erhöhte Verletzungsanfälligkeit insoweit nicht gegeben sei.
- OLG Düsseldorf, 29.08.2005 - 1 U 11/05
HWS-Distorsion durch Auffahrunfall im Niedergeschwindigkeitsbereich
Zudem gibt es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse dahingehend, dass eine vorgeschädigte Wirbelsäule verletzungsanfälliger ist als eine gesunde (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 322). - KG, 09.05.2005 - 12 U 14/04
Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis einer …
Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass ein durch einen Unfall eingetretener Körperschaden im Lauf der Jahre zu einer Ausweitung des Beschwerdebildes führt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 3. September 1999 - 9 U 144/99 - NZV 2002, 322). - OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 23/07
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen anhaltender Beschwerden mit …
Es ist nämlich nicht ohne weiteres - und daher auch hier nicht - nachvollziehbar, weshalb die zunächst unfallbedingten Beschwerden nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums plötzlich und übergangslos alleinige Folgen der vorbestehenden Erkrankung sein sollen, zumal wenn - wie hier - sich an der Vorerkrankung als solcher nichts geändert hat (BGH NJW-RR 2005, 898; OLG Frankfurt NZV 2002, 120; OLG Hamm NZV 2002, 322).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 12.05.1999 - 9 U 144/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer
Werklohn; Dachbauarbeiten; Streithelfer; Arbeitsgemeinschaft; Zimmermannsarbeiten
- Judicialis
BGB § 640; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 644; ; BGB § 641; ; AGBG § 9; ; VOB/B § 4 Nr. 3; ; ZPO § 92; ; ZPO § 101; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 ZPO.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inhaltskontrolle einer Subunternehmerklausel - Pflichten des Unternehmers bei funktioneller Ausschreibung - Haftung des Unternehmers für Werkleistung der Nachunternehmer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 05.05.1998 - 25 O 77/97
- OLG Stuttgart, 12.05.1999 - 9 U 144/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.07.1982 - VII ZR 314/81
Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.1999 - 9 U 144/98
Der Bundesgerichtshof (BauR 1983, 70) hat eine solche Hinweispflicht ausnahmsweise angenommen, wenn der zunächst ausführende Auftragnehmer, die Klägerin, Anhaltspunkte dafür hat, daß der nachfolgende am Bau Beteiligte, die Beklagte, fachlich nicht zu erkennen vermag, ob die Vorarbeit für ihn eine geeignete Arbeitsgrundlage darstellt, oder wenn ihm bekannt ist, daß die Anschlußarbeiten mangelhaft ausgeführt werden.
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 11.05.2004 - 9 U 144/98 |
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 24.07.1998 - 313 O 19/98
- OLG Hamburg, 11.05.2004 - 9 U 144/98
- BGH, 28.03.2006 - X ZR 85/04