Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2008

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.03.2004 - 9 U 145/03   

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https://dejure.org/2004,4274
OLG Naumburg, 02.03.2004 - 9 U 145/03 (https://dejure.org/2004,4274)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.03.2004 - 9 U 145/03 (https://dejure.org/2004,4274)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. März 2004 - 9 U 145/03 (https://dejure.org/2004,4274)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • LawCommunity.de

    Beweislast für Vertragsschluss bei Internetauktion

  • IWW
  • aufrecht.de

    Keine Beweislastumkehr zu Lasten des Passwortinhabers bei Internetauktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislastverteilung bezüglich eines Vertragsschlusses im Rahmen einer Internetversteigerung ; Beweislastumkehr nach Gefahrkreisen

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 433
    Darlegungs- und Beweislast des Internetversteigerers beim Zustandekommen eines Vertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    IT-Recht - Beweisbarkeit von Vertragsschlüssen im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Käufer nicht der Käufer ist... - eBay-Recht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweislast bei Internetauktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweislast bei Internetauktion

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Beweislastumkehr nach Gefahrkreisen bei Internet-Auktionen (IBR 2005, 1059)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Magdeburg, 21.10.2003 - 6 O 1721/03

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.03.2004 - 9 U 145/03
    Die Berufung des Klägers gegen das am 21.10.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg (6 O 1721/03) wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06

    Zur Vermutung der Käufereigenschaft bei Kaufvertrag über das

    Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist (OLG Köln CR 2003, 55 = MMR 2002, 813; LG Bonn CR 2002, 393 = MMR 2002, 255; und CR 2004, 218 = MMR 2004, 179; OLG Naumburg OLGR 2005, 105 = OLG-NL 2005, 51; LG Köln, Urt. v. 27.10.2005, Az. 8 O 15/05; Hoffmann NJW 2004, 2569, 2571; und NJW 2005, 2595, 2597; s. in and.
  • AG Bremen, 20.10.2005 - 16 C 168/05

    Rechtsscheinhaftung und Vertragsstrafe für Spaßbieter

    Zwar hat der Teilnehmer einer Internetversteigerung wegen der unzureichenden technischen Sicherheit der Zugangssicherung durch Benutzername und Passwort die Identität seines Vertragspartners zu beweisen ( OLG Naumburg, [Urt. v. 02.02.2004 - 9 U 145/03,] OLG-NL 2005, 51), dies steht jedoch einem hinreichenden Rechtsschein, auf den der Geschäftsverkehr vertrauen darf, nicht entgegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2016 - L 14/9 U 13/12
    Der im Jahre 1933 geborene Kläger betreibt seit Jahrzehnten ein landwirtschaftliches Unternehmen in H., Ortsteil I ... Er führte in der Vergangenheit mehrfach Klageverfahren gegen die Rechtsvorgängerin der Beklagten betreffend die Veranlagung seines Hofes zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung und die Beitragsbemessung (vgl. zuletzt Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen - 9. Senat - vom 20. Oktober 2008 - L 9 U 145/03 -).

    Mit Schriftsatz vom 28. Januar 2005 hat die Beklagte mit Blick auf das beim LSG Niedersachsen-Bremen damals noch anhängige Berufungsverfahren (Az. L 9 U 145/03) die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des LSG beantragt.

    In Bezug auf die Beitragsbescheide für die Veranlagungsjahre 1997, 1998 und 2000 bis 2006 sei darauf hinzuweisen, dass bereits nach der ebenfalls den Kläger dieses Rechtsstreits betreffenden Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 20. Oktober 2008 - L 9 U 145/03 - die Erhebung des Arbeitsbedarfsbeitrags und des Grundbeitrags zulässig sei.

    Dem Senat haben außer den Prozessakten die den Kläger betreffenden Verwaltungsunterlagen der Beklagten sowie die Vorprozessakten des SG Lüneburg/LSG Niedersachsen-Bremen zu den Az: S 2 U 216/00 bzw. L 9 U 145/03 vorgelegen.

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch der 9. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 20. Oktober 2008 - L 9 U 145/03 -, das die Bemessung der Beiträge des Klägers zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung im Jahre 1999 zum Gegenstand hatte, in der Sache keine andere Auffassung vertreten hat.

    Das SG konnte sich für die Beantwortung der zu entscheidenden Rechtsfragen auf zahlreiche Entscheidungen des BSG und das im Vorprozess des Klägers zum Beitragsjahr 1998 ergangene Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 20. Oktober 2008 (L 9 U 145/03) beziehen.

  • LG Köln, 18.10.2006 - 28 O 364/06

    Haftung für rechtswidrige Äußerungen in Forum durch Haushaltsmitglieder

    Soweit der Verfügungsbeklagte seine abweichende Rechtsauffassung auf zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte Naumburg (Urteil vom 02.02.2004 - 9 U 145/03) und Köln (Urteil vom 13.01.2006 - 19 U 120/05) stützt, sind diese Entscheidungen bereits im Kern auf den vorliegenden Sachverhalt und die vorliegend zu beurteilende Rechtsfrage nicht übertragbar.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2008 - L 9 U 145/03   

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https://dejure.org/2008,118822
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2008 - L 9 U 145/03 (https://dejure.org/2008,118822)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.10.2008 - L 9 U 145/03 (https://dejure.org/2008,118822)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - L 9 U 145/03 (https://dejure.org/2008,118822)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2008 - L 9 U 145/03
    Zwar habe sich das BSG in den Entscheidungen vom 07. Dezember 2004 (Az.: B 2 U 42/03 R und B 2 U 43/03 R) mit der Festsetzung des Grundbeitrages in der Satzung bzw. nach Wahl der Vertreterversammlung durch den Vorstand befasst und in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung die konkrete Festsetzung durch den Vorstand mit höherrangigem Recht für unvereinbar erklärt.

    Ob und wie eine tatsächliche Bewirtschaftung der Forstflächen erfolgt, ist hierfür unerheblich, ebenso wie die Frage nach einem bestimmten Mindestmaß an Arbeitsaufwand (vgl. BSG, Urteil vom 07. Dezember 2004, Az.: B 2 U 43/03 R, Rdnr. 19).

    Zwar hat das BSG in seinen Entscheidungen vom 07. Dezember 2004 (Az.: B 2 U 42/03 R und B 2 U 43/03 R) in Abänderung seiner früheren Rechtsprechung die konkrete Festsetzung des Grundbeitrages in der Satzung bzw. nach Wahl der Vertreterversammlung durch den Vorstand insoweit mit höherrangigem Recht für unvereinbar erklärt, als die konkrete Festsetzung durch den Vorstand erfolgt, weil diese Vorgehensweise durch den Gesetzeswortlaut nicht gedeckt sei und gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot verstoße (vgl. BSG, Urteil vom 07. Dezember 2004, Az.: B 2 U 43/03 R, Rdnr. 25 über die dort streitige Vorschrift des § 49 der Satzung).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 42/03 R

    Festsetzung des Grundbeitrags in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2008 - L 9 U 145/03
    Zwar habe sich das BSG in den Entscheidungen vom 07. Dezember 2004 (Az.: B 2 U 42/03 R und B 2 U 43/03 R) mit der Festsetzung des Grundbeitrages in der Satzung bzw. nach Wahl der Vertreterversammlung durch den Vorstand befasst und in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung die konkrete Festsetzung durch den Vorstand mit höherrangigem Recht für unvereinbar erklärt.

    Zwar hat das BSG in seinen Entscheidungen vom 07. Dezember 2004 (Az.: B 2 U 42/03 R und B 2 U 43/03 R) in Abänderung seiner früheren Rechtsprechung die konkrete Festsetzung des Grundbeitrages in der Satzung bzw. nach Wahl der Vertreterversammlung durch den Vorstand insoweit mit höherrangigem Recht für unvereinbar erklärt, als die konkrete Festsetzung durch den Vorstand erfolgt, weil diese Vorgehensweise durch den Gesetzeswortlaut nicht gedeckt sei und gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot verstoße (vgl. BSG, Urteil vom 07. Dezember 2004, Az.: B 2 U 43/03 R, Rdnr. 25 über die dort streitige Vorschrift des § 49 der Satzung).

    Da die Parallelentscheidung des BSG vom 07. Dezember 2004 (B 2 U 42/03 R) vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden ist (Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 22. November 2005, Az.: 1 BvR 1217/05), ist die Entscheidung des BSG auch verfassungsrechtlich nicht mehr angreifbar.

  • BSG, 14.11.1977 - 6 BKa 7/76

    Kassenarztrecht - Gebühren der Rechtsanwälte - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2008 - L 9 U 145/03
    Dies ist im vorliegenden Fall gleichbedeutend mit den zu schätzenden wirtschaftlichen Auswirkungen des Obsiegens (vgl. BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92

    Landwirtschaft - Beitragsbemessung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2008 - L 9 U 145/03
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in einem Musterklageverfahren mit Urteil vom 09. Dezember 1993, Az.: 2 RU 32/92 (BSGE 73, 253 ff) die Rechtmäßigkeit des Beitragsmaßstabes der Hannoverschen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft als Grundlage der Beitragsfestsetzung uneingeschränkt (und über den Einzelfall hinaus) bestätigt.
  • SG Lüneburg, 06.09.2001 - S 2 U 146/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2008 - L 9 U 145/03
    Ein Aussetzungsantrag gegen die inzwischen eingeleitete Zwangsvollstreckung blieb erfolglos (SG Lüneburg, Beschluss vom 06. September 2001, Az.: S 2 U 146/01 ER; Beschlüsse des Senats vom 29. Oktober 2001 und 26. November 2001, Az.: L 9 U 353/01 ER und L 9 B 313/01 U).
  • BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 1217/05

    Fehlende grundsätzliche Bedeutung einer auf nicht mehr geltendes Recht bezogenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2008 - L 9 U 145/03
    Da die Parallelentscheidung des BSG vom 07. Dezember 2004 (B 2 U 42/03 R) vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden ist (Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 22. November 2005, Az.: 1 BvR 1217/05), ist die Entscheidung des BSG auch verfassungsrechtlich nicht mehr angreifbar.
  • OLG Hamburg, 07.05.1992 - 3 U 273/91

    Wettbewerbswidrigkeit der Nennung eines Serviceunternehmens in einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2008 - L 9 U 145/03
    Er hat in der Vergangenheit mehrfach Klageverfahren gegen die Berufungsbeklagte (früher Hannoversche landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft) über die Veranlagung zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung geführt (vgl. z.B. LSG Niedersachsen, Urteil vom 17. März 1987, Az.: L 3 U 181/84 oder Urteil vom 24. November 1992, Az.: L 3 U 273/91).
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