Rechtsprechung
   KG, 15.06.2007 - 9 U 145/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12339
KG, 15.06.2007 - 9 U 145/06 (https://dejure.org/2007,12339)
KG, Entscheidung vom 15.06.2007 - 9 U 145/06 (https://dejure.org/2007,12339)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 2007 - 9 U 145/06 (https://dejure.org/2007,12339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Freistellung von den durch die außergerichtliche Inanspruchnahme eines Prozessbevollmächtigten entstandenen Rechtsanwaltskosten ; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung; Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der ...

  • Judicialis

    ZPO § 313 a Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten - Einwand der Zugrundelegung einer unzutreffenden Kostenberechnung durch den Schädiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus KG, 15.06.2007 - 9 U 145/06
    Es kommt allein darauf an, ob die Beauftragung des Rechtsanwalts aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (BGH NJW 2006, 1065; NJW 1990, 2060), was vorliegend der Fall war.

    Der Streit über die Frage, ob dem Rechtsanwalt des Geschädigten aufgrund einer pflichtwidrigen Durchführung des Auftrags ein Honorar zusteht sowie in welcher Höhe dieses berechtigt ist, ist grundsätzlich zwischen dem Schädiger und dem Rechtsanwalt auszutragen; dies gilt auch für den Einwand, der Rechtsanwalt habe seiner Kostenberechnung einen unzutreffenden Geschäftswert zu Grunde gelegt; der Geschädigte kann daher in einer derartigen Lage den Schädiger auf vollen Ersatz der Kosten bzw. auf Freistellung von den Kosten in Anspruch nehmen und ist lediglich zur Abtretung seiner Ansprüche auf Rückgewähr einer etwaigen Zuvielzahlung verpflichtet (BGH NJW 1990, 2060; KG 10. Zivilsenat Urteil vom 2. März 2006 - 10 U 102/05).

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus KG, 15.06.2007 - 9 U 145/06
    Es kommt allein darauf an, ob die Beauftragung des Rechtsanwalts aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (BGH NJW 2006, 1065; NJW 1990, 2060), was vorliegend der Fall war.
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus KG, 15.06.2007 - 9 U 145/06
    Sie ist für einen Teil des Leser- oder Adressatenkreises auf Grund der mitgeteilten Umstände hinreichend erkennbar, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2005, 2844) ausreicht.
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 62/00

    Haftung des Konkursverwalters für Fälschung eines Überweisungsauftrags durch

    Auszug aus KG, 15.06.2007 - 9 U 145/06
    Es ist ein allgemein anerkannter Grundsatz des Schadensersatzrechts, dass der Schädiger den Geschädigten nicht darauf verweisen kann, er habe gegen einen Dritten einen Anspruch, der zum Ausgleich seiner Vermögensbeeinträchtigung führen könne (BGH NJW 2001, 3190, 3192).
  • KG, 25.09.2009 - 9 U 64/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Bemessung

    a) Der Senat (KGR Berlin 2008, 237f; ferner Kammergericht vom 3. April 2008 zu 10 U 245/07 = KGR Berlin 2008, 920, 922) hat allerdings das Risiko einer unberechtigten Gebührenrechnung dem Schädiger zugewiesen und diesem auferlegt, sich - ggf. nach einer Abtretung etwaiger Erstattungsansprüche des Geschädigten gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten (§ 255 BGB) - die zu Unrecht oder zuviel bezahlten Beträge vom Rechtsanwalt erstatten zu lassen.
  • LG Berlin, 31.03.2009 - 27 S 14/08

    Presserechtliche Unterlassungsansprüche gegenüber Autor und Verlag betreffen

    Weder steht dem Kostenerstattungsanspruch der Einwand des Beklagten entgegen, die Klägerin habe in ihrer Berechnung der Anwaltskosten den Geschäftswert zu hoch angesetzt (so Kammergericht, Urteil vom 15.6. 2007, 9 U 145/06), noch kann sich der Beklagte hier darauf berufen, der Prozessbevollmächtigte der Klägerin habe nicht ausreichend über die verschiedenen möglichen Vorgehensweisen, insbesondere die kostengünstigste belehrt.
  • LG Berlin, 27.01.2009 - 27 O 609/08

    20.000,- EUR Schadensersatz für heimliche Bikini-Fotos

    Die Beklagte kann der Klägerin nicht entgegen halten, ihre Prozessbevollmächtigten hätten in ihrer Berechnung den Geschäftswert oder die abgerechnete Gebühr zu hoch angesetzt (vgl. Kammergericht, Urteil vom 15.06.2007, 9 U 145/06 ):.
  • LG Berlin, 19.06.2008 - 27 S 3/08
    Den Kostenerstattungsansprüchen steht nicht der Einwand der Beklagten entgegen, die Klägerin habe in ihrer Berechnung der Anwaltskosten den Geschäftswert zu hoch angesetzt (so Kammergericht, Urteil vom 15.6. 2007, 9 U 145/06 ):.
  • LG Berlin, 20.11.2008 - 27 O 685/08
    Die Beklagte kann dem Kläger weiter nicht entgegen halten, seine Prozessbevollmächtigten hätten in ihrer Berechnung den Geschäftswert zu hoch angesetzt (vgl. Kammergericht, Urteil vom 15.06.2007, 9 U 145/06 ):.
  • LG Berlin, 14.05.2009 - 27 O 64/09
    Die Beklagte kann der Klägerin weiter nicht entgegen halten, seine Prozessbevollmächtigten hätten in ihrer Berechnung den Geschäftswert zu hoch angesetzt (vgl. Kammergericht, Urteil vom 15.06.2007, 9 U 145/06):.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.09.2008 - 7 C 103/08
    Bei der Verletzung eines Persönlichkeitsrechts durch die Presse ist es aus Sicht eines presserechtlichen Laien erforderlich und zweckmäßig sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen (vgl. KG, Urteil vom 15.06.2007, 9 U 145/06 - zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 31.07.2008 - 27 S 5/08
    Den Kostenerstattungsansprüchen steht nicht der Einwand der Beklagten entgegen, der Kläger habe in ihrer Berechnung der Anwaltskosten den Geschäftswert zu hoch angesetzt (so Kammergericht, Urteil vom 15.6.2007, 9 U 145/06 ):.
  • LG Berlin, 04.12.2008 - 27 O 590/08
    Die Beklagte kann dem Kläger weiter nicht entgegen halten, seine Prozessbevollmächtigten hätten in ihrer Berechnung den Geschäftswert zu hoch angesetzt (vgl. Kammergericht, Urteil vom 15.06.2007, 9 U 145/06 ):.
  • LG Berlin, 09.04.2009 - 27 O 1169/08
    Der Kläger kann der Beklagten weiter nicht entgegen halten, seine Prozessbevollmächtigten hätten in ihrer Berechnung den Geschäftswert zu hoch angesetzt (vgl. Kammergericht, Urteil vom 15.06.2007, 9 U 145/06 ).
  • LG Berlin, 27.01.2009 - 27 O 843/08
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht