Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007

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   OLG Naumburg, 23.09.2008 - 9 U 146/07   

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OLG Naumburg, 23.09.2008 - 9 U 146/07 (https://dejure.org/2008,16330)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.09.2008 - 9 U 146/07 (https://dejure.org/2008,16330)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. September 2008 - 9 U 146/07 (https://dejure.org/2008,16330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Erwerbsunfähigkeitsrentenleistungen durch den Sozialleistungsträger; Prozessvergleich zwischen Geschädigten und dem Sozialleistungsträger als "Entscheidung" i.S.d. § 118 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch; Anfechtbarkeit eines vor dem Sozialgericht geschlossenen ...

  • Judicialis

    SGB X § 116 Abs. 1 S. 1; ; SGB X § 118

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 116 Abs. 1 S. 1; SGB X § 118
    Prozessvergleich zwischen Geschädigtem und Sozialleistungsträger keine Entscheidung im Sinne von § 118 SGB X

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.07.2008 - VI ZR 105/07

    Verbindlichkeit der Regelungen des internationalen Privatrechts;

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2008 - 9 U 146/07
    (5.) Die vom Klägervertreter im Senatstermin angeführte Entscheidung des VI. Zivilsenats des BGH vom 15.07.2008 (Az. VI ZR 105/07) steht den obigen Bewertungen nicht entgegen.

    Soweit der VI. Zivilsenat des BGH in seinem Urteil vom 15.07.2008 (Az. VI ZR 105/07, Rn. 20) unter Bezugnahme auf ein Urteil des OLG Hamm vom 12.08.1999 (Az. 6 U 8/99) gemeint hat, die Bindungswirkung nach § 118 SGB X setze keine Beiladung des Schädigers voraus, ist eine Auseinandersetzung mit dieser Auffassung mangels Begründung der Ansicht nicht möglich.

  • BGH, 04.04.1995 - VI ZR 327/93

    Bindungswirkung eines bestandskräftigen Rentenbescheids der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2008 - 9 U 146/07
    Der Senat sieht sich in dieser Auffassung im Einklang mit dem Urteil des BGH vom 04.04.1995 (Az. VI ZR 327/93, zitiert nach Juris).

    b) Weil das Ausgangsgericht demnach nicht an den Prozessvergleich gebunden war und die Möglichkeit eines Wiederauflebens des sozialgerichtlichen Verfahrens nach dessen Beendigung durch Prozessvergleich nicht besteht (anders in dem vom BGH in seinem Urteil vom 04.04.1995 (Az. VI ZR 327/93) entschiedenen Sachverhalt, in dem ein Wiederaufleben des Verwaltungsverfahrens möglich war; vgl. dazu Juris-Rnrn.

  • OLG Naumburg, 25.08.2006 - 10 U 30/06

    Schadensersatzansprüche der Hilfskraft eines Alten- und Pflegeheims wegen eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2008 - 9 U 146/07
    (6.) Mit seiner obigen Auffassung zu dieser Frage weicht der Senat auch nicht vom Urteil des 10. Zivilsenats vom 25.08.2006 ab (Az. 10 U 30/06, OLGR Naumburg 2007, 415).
  • OLG Hamm, 12.08.1999 - 6 U 8/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Leistungen nach dem OEG (§§ 116, 118 SGB X)

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2008 - 9 U 146/07
    Soweit der VI. Zivilsenat des BGH in seinem Urteil vom 15.07.2008 (Az. VI ZR 105/07, Rn. 20) unter Bezugnahme auf ein Urteil des OLG Hamm vom 12.08.1999 (Az. 6 U 8/99) gemeint hat, die Bindungswirkung nach § 118 SGB X setze keine Beiladung des Schädigers voraus, ist eine Auseinandersetzung mit dieser Auffassung mangels Begründung der Ansicht nicht möglich.
  • BGH, 05.05.2009 - VI ZR 208/08

    Anspruchsübergang gem. § 116 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch ( SGB X ) bei

    Dabei kann dahinstehen, ob die Vorschrift des § 118 SGB X, die ihrem Wortlaut nach eine unanfechtbare Entscheidung voraussetzt, überhaupt auf einen Vergleich anwendbar ist, den ein Leistungsträger mit dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer geschlossenen hat (vgl. dazu OLG Naumburg, Urteil vom 23. September 2008 - 9 U 146/07 - [...], Rn. 33 ff. m.w.N. = OLGR 2009, 165 [LS]).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 U 146/07 ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Juli 2007 - L 9 U 146/07 ER (https://dejure.org/2007,116300)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Aurich - S 3 U 138/02
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 U 146/07 ER
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 9 U 35/05

    Finanzierter Immobilienkauf: Kausalität der Haustürsituation für eine zeitlich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 U 146/07
    Im zugrunde liegenden Hauptsacheverfahren vor dem erkennenden Gericht (Az.: L 9 U 35/05) streiten die Beteiligten um die Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung anlässlich eines am 25. Mai 2001 erlittenen Arbeitsunfalles.

    Der Entscheidung und Beratung haben die Verwaltungsakten der Antragsgegnerin sowie die Gerichtsakten des Hauptsacheverfahrens (Az.: L 9 U 35/05) zugrunde gelegen.

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