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   OLG Karlsruhe, 09.10.2008 - 9 U 147/08   

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https://dejure.org/2008,4282
OLG Karlsruhe, 09.10.2008 - 9 U 147/08 (https://dejure.org/2008,4282)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.10.2008 - 9 U 147/08 (https://dejure.org/2008,4282)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 9 U 147/08 (https://dejure.org/2008,4282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung des Insolvenzverwalters: Schadensersatzpflicht wegen Verletzung der Mitteilungspflicht bei Veräußerung von Sicherungsgut trotz Angebots des Sicherungsgläubigers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer erneuten Mitteilung an den absonderungsberechtigten Gläubiger durch den Insolvenzverwalter nach Erhalt eines Hinweises auf eine bessere Verwertungsmöglichkeit; Hinreichende Sicherung des Mitwirkungsrechts eines Gläubigers durch den einmaligen Nachweis ...

  • Judicialis

    InsO § 168 Abs. 2, 2. Alt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 168 Abs. 2
    Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters bei Veräußerung von Sicherungsgut entgegen Angebot des Sicherungsgläubigers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitwirkungsrecht und Schadensersatzanspruch des Sicherungsgläubigers bei Veräußerung des Sicherungsguts durch Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 282
  • NZI 2008, 747
  • WM 2009, 364
  • DB 2009, 956
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 181/04

    Anrechnung des Mehrerlöses bei Übernahme eines Gegenstandes durch den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2008 - 9 U 147/08
    Die Rechte und Pflichten der Beteiligten werden im Insolvenzverfahren durch die Verwertungsvorschriften der §§ 165 ff InsO abschließend geregelt (BGH ZIP 2005, 2214).

    Bei der Übernahme des Sicherungsgutes durch den Gläubiger nach § 168 Abs. 3 S. 1 InsO handelt es sich um eine Verwertung durch den Insolvenzverwalter, und zwar um eine Verwertungsmöglichkeit, die der Verwalter nach Maßgabe des § 168 Abs. 2 InsO wahrnehmen kann, aber nicht wahrnehmen muss; nimmt er sie nicht wahr, ist er gemäß § 168 Abs. 2, 2. Alt. InsO zum Nachteilsausgleich verpflichtet (BGH ZIP 2005, 2214; OLG Celle ZIP 2004, 725; MünchKomm-Lwowski/Tetzlaff, InsO 2. Aufl. 2008, § 168, Rdn. 38; Uhlenbruck, § 168 InsO, Rdn. 10; Kübler/Prütting/Kemper, § 168 InsO, Rdn.15).

    Die Risiken und Chancen bei einem Weiterverkauf des nach Übernahme im Rahmen des § 168 Abs. 3 InsO erlangten Sicherungsgutes liegen allein beim Gläubiger (BGH ZIP 2005, 2214).

  • LG Freiburg, 30.01.2008 - 8 O 212/07

    Anspruch auf Schadensersatz nach Veräußerung eines Sicherungsgutes durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2008 - 9 U 147/08
    das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 30.01.2008, 8 O 212/07, abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 67.999,96 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit Klageerhebung zu zahlen.
  • OLG Celle, 20.01.2004 - 16 U 109/03

    Nachteilsausgleichung im Falle freiwilliger öffentlicher Versteigerung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2008 - 9 U 147/08
    Bei der Übernahme des Sicherungsgutes durch den Gläubiger nach § 168 Abs. 3 S. 1 InsO handelt es sich um eine Verwertung durch den Insolvenzverwalter, und zwar um eine Verwertungsmöglichkeit, die der Verwalter nach Maßgabe des § 168 Abs. 2 InsO wahrnehmen kann, aber nicht wahrnehmen muss; nimmt er sie nicht wahr, ist er gemäß § 168 Abs. 2, 2. Alt. InsO zum Nachteilsausgleich verpflichtet (BGH ZIP 2005, 2214; OLG Celle ZIP 2004, 725; MünchKomm-Lwowski/Tetzlaff, InsO 2. Aufl. 2008, § 168, Rdn. 38; Uhlenbruck, § 168 InsO, Rdn. 10; Kübler/Prütting/Kemper, § 168 InsO, Rdn.15).
  • LG Neubrandenburg, 01.03.2006 - 2 O 237/05

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bei Durchführung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2008 - 9 U 147/08
    Das Mitwirkungsrecht des Gläubigers ist durch einen einmaligen Nachweis einer günstigeren Verwertungsmöglichkeit oder ein einmaliges Selbsteintrittsangebot in der Regel hinreichend gesichert (LG Neubrandenburg ZIP 2006, 1143; MünchKomm-Lwowski/Tetzlaff, InsO, 2. Aufl. 2008, § 168 Rdn. 36; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl. 2003, § 168 Rdn. 7; Nerlich/Römermann/Becker, InsO, § 168 Rdn. 17, 46; Braun-Dithmar, InsO, 3. Aufl. 2007, § 168 Rdn. 7; a.A. Kübler/Prütting/Kemper, InsO, § 168 Rdn. 12; FK-Wegener, InsO, 4. Aufl., § 168 Rdn. 10).
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   KG, 29.09.2008 - 9 U 147/08   

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KG, 29.09.2008 - 9 U 147/08 (https://dejure.org/2008,119399)
KG, Entscheidung vom 29.09.2008 - 9 U 147/08 (https://dejure.org/2008,119399)
KG, Entscheidung vom 29. September 2008 - 9 U 147/08 (https://dejure.org/2008,119399)
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   KG, 18.09.2008 - 9 U 147/08   

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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2009 - L 9 U 147/08   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2009 - L 9 U 147/08 (https://dejure.org/2009,118183)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.06.2009 - L 9 U 147/08 (https://dejure.org/2009,118183)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - L 9 U 147/08 (https://dejure.org/2009,118183)
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