Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 07.02.2018

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.12.2018 - 9 U 148/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,49532
OLG Hamm, 18.12.2018 - 9 U 148/17 (https://dejure.org/2018,49532)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.2018 - 9 U 148/17 (https://dejure.org/2018,49532)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 9 U 148/17 (https://dejure.org/2018,49532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,49532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Nichtberührungsunfall - Haftungsvoraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2
    Nichtberührungsunfall; unzureichende Straßenbreite; Begegnungsverkehr

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2
    Voraussetzungen der Gefährdungshaftung gem. § 7 Abs. 1 StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Traktorgespann stürzte eine Böschung hinab - Zur Haftungsquote nach einer unfallträchtigen Begegnung auf schmaler Straße

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mithaftung zweier Fahrzeugführer bei Unfall wegen zu geringer Straßenbreite

  • Jurion (Kurzinformation)

    Mithaftung zweier Fahrzeugführer bei Unfall wegen zu geringer Straßenbreite

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Beiderseitiges Verschulden bei gegenseitigem zu schnellen Passieren auf einer zu engen Straße

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 602
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 07.06.2016 - 9 U 59/14

    Grabenunfall nach Begegnung wankender Treckergespanne - Haftung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2018 - 9 U 148/17
    Reicht auch dies nicht, so haben beide Fahrzeugführer anzuhalten und sich darüber zu verständigen, welcher von ihnen am stehenden Fahrzeug des anderen in langsamer Fahrt vorbeifährt (Senat, Urteil vom 07.06.2016 - 9 U 59/14 - juris, MDR 2016, 882; Heß in Burmann/.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.02.2018 - 9 U 148/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,51762
OLG Stuttgart, 07.02.2018 - 9 U 148/17 (https://dejure.org/2018,51762)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.02.2018 - 9 U 148/17 (https://dejure.org/2018,51762)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 9 U 148/17 (https://dejure.org/2018,51762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,51762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 05.07.1912 - III 517/11

    Hinterlegungsstelle im Sinne des § 137 KO

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2018 - 9 U 148/17
    Ausgehend von Entscheidungen Reichsgerichts geht die wohl überwiegende Auffassung davon aus, dass das Geldinstitut durch den Beschluss der Gläubigerversammlung kraft Gesetzes den Statuts einer Hinterlegungsstelle erlangt, ohne dass es hiervon notwendigerweise Kenntnis haben muss (RGZ 80, 37; RGZ 143, 263; RGZ 149, 182; Uhlenbruck/Sinz aaO Rn. 19; Graf-Schlicker/Kalkmann aaO Rn. 5; Braun/Haffa/Leichtle aaO Rn. 7; Schmidt/Jungmann aaO Rn. 7).

    Das Reichsgericht hatte in seiner ersten Entscheidung zu § 137 KO (RGZ 80, 37) ausgeführt, dass diese Vorschrift dem Schutz gegen missbräuchliche Verwendung hinterlegter Gelder diene.

  • RG, 07.11.1935 - VI 188/35

    1. Gehört die von der Gläubigerversammlung bestimmte Hinterlegungsstelle zu den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2018 - 9 U 148/17
    Ausgehend von Entscheidungen Reichsgerichts geht die wohl überwiegende Auffassung davon aus, dass das Geldinstitut durch den Beschluss der Gläubigerversammlung kraft Gesetzes den Statuts einer Hinterlegungsstelle erlangt, ohne dass es hiervon notwendigerweise Kenntnis haben muss (RGZ 80, 37; RGZ 143, 263; RGZ 149, 182; Uhlenbruck/Sinz aaO Rn. 19; Graf-Schlicker/Kalkmann aaO Rn. 5; Braun/Haffa/Leichtle aaO Rn. 7; Schmidt/Jungmann aaO Rn. 7).

    In weiteren Entscheidungen (RGZ 143, 263, 267 und RGZ 149, 182, 185) hat das Reichsgericht bekräftigt, dass die Bank auch dann Hinterlegungsstelle werde, wenn sie von den Beschlüssen der Gläubigerversammlung keine Kenntnis habe und es hat ihre Stellung als Verfahrensbeteiligte im Insolvenzverfahren ausgesprochen.

  • RG, 30.01.1934 - VII 294/33

    1. Welche Wirkung hat es, wenn in der Gläubigerversammlung ein Gläubigerausschuß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2018 - 9 U 148/17
    Ausgehend von Entscheidungen Reichsgerichts geht die wohl überwiegende Auffassung davon aus, dass das Geldinstitut durch den Beschluss der Gläubigerversammlung kraft Gesetzes den Statuts einer Hinterlegungsstelle erlangt, ohne dass es hiervon notwendigerweise Kenntnis haben muss (RGZ 80, 37; RGZ 143, 263; RGZ 149, 182; Uhlenbruck/Sinz aaO Rn. 19; Graf-Schlicker/Kalkmann aaO Rn. 5; Braun/Haffa/Leichtle aaO Rn. 7; Schmidt/Jungmann aaO Rn. 7).

    In weiteren Entscheidungen (RGZ 143, 263, 267 und RGZ 149, 182, 185) hat das Reichsgericht bekräftigt, dass die Bank auch dann Hinterlegungsstelle werde, wenn sie von den Beschlüssen der Gläubigerversammlung keine Kenntnis habe und es hat ihre Stellung als Verfahrensbeteiligte im Insolvenzverfahren ausgesprochen.

  • BGH, 20.09.2007 - IX ZR 91/06

    Rechtsfolgen der Zahlung eines Drittschuldners auf ein Anderkonto

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2018 - 9 U 148/17
    Jedenfalls mit der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wurde dieses Konto ab diesem Zeitpunkt als Hinterlegungskonto im Sinne von § 149 InsO fortgeführt (vgl. BGH, Urt. v. 20.09.2007 - IX ZR 91/06, WM 2007, 2299 Rn. 10; Schmidt/Jungmann aaO Rn. 7).
  • BGH, 05.07.1962 - II ZR 62/61
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2018 - 9 U 148/17
    Eine Hinterlegung im Sinne von § 149 InsO und damit eine Bestimmung eines Kreditinstituts als Hinterlegungsstelle wird erst durch eine Anordnung des Insolvenzgerichts oder eine Entscheidung des Gläubigerausschusses (§ 149 Abs. 1 InsO) oder der Gläubigerversammlung (§ 149 Abs. 2 InsO) begründet (vgl. BGH, Urt. v. 05.07.1962 - II ZR 62/61, NJW 1962, 2203), wobei die Gläubigerversammlung nicht nur berechtigt ist, bereits getroffene Entscheidungen des Gläubigerausschusses oder des Insolvenzgerichts abzuändern, sondern auch, erstmalig über die Hinterlegung zu entscheiden (Uhlenbruck/Sinz aaO Rn. 4 ff., 19; MünchKommInsO/Füchsl/Weishäupl/Jaffé, aaO Rn. 3, 10; Graf-Schlicker/Kalkmann aaO Rn. 2, 5; Braun/Haffa/Leichtle, InsO, 7. Aufl., § 149 Rn. 7; Schmidt/Jungmann aaO Rn. 7; Jaeger/Jaeger aaO Rn. 15 f.).
  • OLG Naumburg, 27.05.2010 - 5 VA 11/10

    Akteneinsicht im Insolvenzverfahren: Rechtliches Interesse einer Bank

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2018 - 9 U 148/17
    Ist ihr dies jedoch bekannt, liegt es an ihr, für die Einhaltung der aus der Insolvenzordnung folgenden Pflichten zu sorgen und ggf. durch Nachfrage oder durch Einsicht in die Insolvenzakten (zur Zulässigkeit der Akteneinsicht OLG Naumburg, Beschl. v. 27.05.2010 - 5 VA 11/10 Rn. 12 juris) zu ermitteln, ob sie zur Hinterlegungsstelle bestimmt worden ist.
  • BGH, 26.06.2014 - IX ZR 162/13

    Insolvenzverwalterpflicht zur zinsgünstigen Anlage von Geldmitteln

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2018 - 9 U 148/17
    Zunächst zuständig für die Anlage von Geldern der Insolvenzmasse ist nach § 148 InsO der Insolvenzverwalter (Kayser/Thole/Depré, InsO, 8. Aufl., § 149 Rn. 5 unter Hinweis auf BGH, ZIP 2014, 1448 Rn. 15; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 14. Aufl., § 149 Rn. 4; Jaeger/Jaeger, InsO, § 149 Rn. 11, 17; Holzer in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand November 2014, § 149 Rn. 6a; Lind in Ahrens/Gehrlein, Ringstmeier, 3. Aufl., § 149 Rn. 1, 3; Schmidt/Jungmann, InsO, 19. Aufl., § 149 Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht