Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.05.2002 - 9 U 151/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10031
OLG Karlsruhe, 29.05.2002 - 9 U 151/01 (https://dejure.org/2002,10031)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.05.2002 - 9 U 151/01 (https://dejure.org/2002,10031)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 9 U 151/01 (https://dejure.org/2002,10031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Frachtführers für Verlust von Transportgut durch Beraubung; Anwendung des Abkommens über den Internationalen Straßengüterverkehr (CMR); Unvermeidbarkeit einer Entwendung von Frachtgut im Falle eines Raubes

  • Judicialis

    HGB § 413 Abs. 1 a.F.; ; CMR Art. 17 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 413 Abs. 1 (a.F.); CMR Art. 17 Nr. 2
    Haftung des Frachtführers für Verlust des Transportgutes auf dem Weg nach Moskau - Haftungsbefreiung nach Art. 17 Abs. 2 CMR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 18 U 140/96

    Pflicht des Frachtführers zur Prüfung der Legitimation eines Abgesandten des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2002 - 9 U 151/01
    Zwar sind angesichts der bekannten Risiken bei Moskautransporten, bei denen aufgrund mafioser Zustände häufig Waren mit kriminellen Methoden abgefangen werden, an die Sorgfalt des Fahrers besondere Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 37; OLG Hamburg TranspR 2000, 176).
  • OLG Hamburg, 28.07.1999 - 6 U 32/99

    Anspruch des Transportversicherers eines Konzerns aus abgetretenem Recht der zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2002 - 9 U 151/01
    Zwar sind angesichts der bekannten Risiken bei Moskautransporten, bei denen aufgrund mafioser Zustände häufig Waren mit kriminellen Methoden abgefangen werden, an die Sorgfalt des Fahrers besondere Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 37; OLG Hamburg TranspR 2000, 176).
  • OLG Nürnberg, 08.01.2010 - 12 U 1596/09

    Internationaler Straßengüterverkehr: Zur Frage der Unvermeidbarkeit eines

    cc) Wird das Anhalten des Lkw oder das Aussteigen des Fahrers von dem/den Täter/n durch einen Trick herbeigeführt (etwa durch eine fingierte Polizeikontrolle oder durch sonstige Täuschungen), so kommt es für die Unvermeidbarkeit darauf an, ob der Fahrer des Lkw den Trick hätte kennen können oder müssen und der Verlust möglicherweise hätte verhindert werden können, wenn der Fahrer es unterlassen hätte, sich der trickhaften Handlung gemäß zu verhalten (BGH, Urteil vom 18.01.2001 - I ZR 256/98, TranspR 2001, 369; Beschluss vom 25.10.2001 - I ZR 24/01, TranspR 2003, 349; OLG Bremen TranspR 2001, 75; OLG Karlsruhe TranspR 2004, 126; OLG Stuttgart TranspR 2007, 322; LG Nürnberg-Fürth TranspR 2000, 369; vgl. OLG Hamburg TranspR 2003, 352).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht