Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2008

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 9 U 151/06   

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https://dejure.org/2007,12682
OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 9 U 151/06 (https://dejure.org/2007,12682)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.03.2007 - 9 U 151/06 (https://dejure.org/2007,12682)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. März 2007 - 9 U 151/06 (https://dejure.org/2007,12682)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft für eine Schuld des Alleingesellschafters seiner arbeitgebenden GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit der Übernahme einer Bürgschaft durch einen Arbeitnehmer für eine Schuld des Alleingesellschafters seines Arbeitgebers; Übernahme einer Bürgschaft zur Beseitigung einer Überschuldung der arbeitgeberischen Gesellschaft ohne angemessenen Ausgleich; Wegfall ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Sittenwidrige Arbeitnehmerbürgschaft ohne angemessenen Ausgleich durch Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 9 U 151/06
    Anhaltspunkte dafür, dass eine deutliche Steigerung der Gewinnbeteiligung zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem Abschluss des Rechtsgeschäfts (vgl. BGH NJW 2000, 1182), konkret zu erwarten war, sind nicht gegeben.

    Es ist nämlich nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich, dass hierdurch das Haftungsrisiko des Beklagten vermindert worden wäre (vgl. BGH NJW 2000, 1182).

  • BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89

    Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 9 U 151/06
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Vergütungsabrede eine Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers vorsieht (vgl. BAG NJW 1991, 860; LAG Hamm LAG-Report 2004, 254; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Preis 6.A. § 612 BGB Rdnr. 7).
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 121/02

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 9 U 151/06
    In derselben Weise ist eine Bürgschaft des Arbeitnehmers zu bewerten, die dieser dem Kreditgeber des Arbeitgebers gewährt hat (vgl. BGHZ 156, 302).
  • BGH, 11.09.2018 - XI ZR 380/16

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des

    a) Eine Mindermeinung in Rechtsprechung und Literatur, der das Berufungsgericht folgt, nimmt an, auch ohne eine finanzielle Überforderung des Bürgen sei eine Arbeitnehmerbürgschaft stets sittenwidrig, wenn der Bürge keinen angemessenen Ausgleich für die Übernahme der Bürgschaft erhalte, diese aus Angst um seinen Arbeitsplatz übernehme und der Gläubiger diese Umstände kenne und ausnutze (OLG Celle, Urteil vom 23. September 1998 - 3 U 8/98, juris Rn. 23 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. März 2007 - 9 U 151/06, juris Rn. 10; Seifert, NJW 2004, 1707, 1709).
  • LG Offenburg, 01.04.2015 - 6 O 163/13

    Ansprüche aus Bürgschaftserklärung: Sittenwidrige Arbeitnehmerbürgschaft

    Eine sittenwidrige Arbeitnehmerbürgschaft liegt objektiv vor, wenn einem Arbeitnehmer das Betriebs- oder Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers aufgebürdet wird, ohne dass ein als angemessen zu erachtender Ausgleich dafür erfolgt (so auch: OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2007 - 9 U 151/06).

    (Vgl. hierzu: BGH, NJW 2004, S. 161 ff.; Staudinger/ Horn, BGB 2012, § 765, Rn. 208) Der Darlehensgeber hat grundsätzlich auch kein berechtigtes Interesse an der Verbürgung von Arbeitnehmern des Hauptschuldners (OLG Celle, Urteil v. 23.09.1998, 3 U 8/98; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2007 - 9 U 151/06).

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2008 - L 9 U 151/06   

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https://dejure.org/2008,119079
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2008 - L 9 U 151/06 (https://dejure.org/2008,119079)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.11.2008 - L 9 U 151/06 (https://dejure.org/2008,119079)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. November 2008 - L 9 U 151/06 (https://dejure.org/2008,119079)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2008 - L 9 U 151/06
    Da der Senat keine Anhaltspunkte dafür erkennen kann, dass bei Erlass des Bescheides vom 25. Februar 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. April 2004 das Recht unrichtig angewandt worden ist bzw. falsche Tatsachen zugrunde gelegt worden sind - und dies vom Berufungskläger auch nicht substantiiert vorgetragen wird - , besteht für den Senat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11. November 2003, B 2 U 32/03 R = NZS 2004, 660 ff m. Anm. Friedrich NZS 2004, 662; und vom 05. September 2006, B 2 U 24/05 R = BSGE 97, 54 ff. mit Anm. Reyels in jurisPR SozR 6/2007 Anm. 5) kein Anlass, in erneute Sachverhaltsermittlungen einzutreten.
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2008 - L 9 U 151/06
    Da der Senat keine Anhaltspunkte dafür erkennen kann, dass bei Erlass des Bescheides vom 25. Februar 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. April 2004 das Recht unrichtig angewandt worden ist bzw. falsche Tatsachen zugrunde gelegt worden sind - und dies vom Berufungskläger auch nicht substantiiert vorgetragen wird - , besteht für den Senat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11. November 2003, B 2 U 32/03 R = NZS 2004, 660 ff m. Anm. Friedrich NZS 2004, 662; und vom 05. September 2006, B 2 U 24/05 R = BSGE 97, 54 ff. mit Anm. Reyels in jurisPR SozR 6/2007 Anm. 5) kein Anlass, in erneute Sachverhaltsermittlungen einzutreten.
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