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OLG Stuttgart, 21.02.2007 - 9 U 152/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsanspruch hinsichtlich eines Vorratswarenlagers und eines Fertigwarenlagers ohne Bestehen eines Aussonderungsrechts oder Absonderungsrechts an den Gegenständen im Vorratslager und Fertigwarenlager; Vorschrift über die Unterrichtung des Gläubigers als Instrument ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 08.06.2006 - 14 O 270/05
- OLG Stuttgart, 21.02.2007 - 9 U 152/06
- BGH, 16.09.2010 - IX ZR 56/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.07.2003 - III ZR 109/02
Formulierung des Leistungsantrags im Rahmen einer Stufenklage; Herausgabe von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2007 - 9 U 152/06
Unverzichtbar ist auch bei der Stufenklage die Bezeichnung des Tatbestandes, aus dem sich der Hauptanspruch ergeben soll ( BGH Urteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 109/02 ), somit eine Darstellung eben jenen Lebenssachverhalts, aus dem sich dem Grunde nach der noch zu beziffernde Ersatzanspruch ergibt.
- OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12
Insolvenzrecht: Sittenwidrigkeit der Kreditvergabe an ein insolvenzreifes …
§ 167 InsO ist nicht Selbstzweck, sondern ausschließlich ein Instrument des Absonderungsberechtigten, seine Ansprüche aus §§ 168 ff InsO vorzubereiten (OLG Stuttgart, Urteil vom 21.02.2007 - 9 U 152/06, Rn. 74, zitiert nach juris) und stellt einen Ausgleich für den Übergang des Verwertungsrechts auf den Insolvenzverwalter dar (…Braun/Dithmar, InsO, 4. Aufl., § 167, Rn. 1).Zweck des § 167 InsO ist es nicht, den Gläubigern gegenüber dem Insolvenzverwalter ein allgemeines Informations- oder Einsichtsrecht zu verschaffen (…Wegener/Frankfurter Kommentar zur InsO, 6. Aufl., Rn. 2 zu § 167; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.02.2007 - 9 U 152/06, Rn. 74, zitiert nach juris).