Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 19.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.01.2009 - 9 U 152/08   

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https://dejure.org/2009,5047
OLG Hamm, 23.01.2009 - 9 U 152/08 (https://dejure.org/2009,5047)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.01.2009 - 9 U 152/08 (https://dejure.org/2009,5047)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - 9 U 152/08 (https://dejure.org/2009,5047)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden an der sich öffnenden Tür eines am Straßenrand haltenden Fahrzeugs

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Ziff. 1. b); ; StVG § 17 Abs. 1; ; BGB § 254; ; StVO § 14 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 314; ; ZPO § 319; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden an der sich öffnenden Tür eines am Straßenrand haltenden Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bremen, 29.05.2008 - 2 U 19/08

    Haftungsverteilung bei Beschädigung der zum Anschnallen eines Kindes geöffneten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2009 - 9 U 152/08
    Damit unterscheidet sich der streitgegenständliche Sachverhalt auch maßgeblich von dem der Entscheidung des OLG Bremen, NZV 2008, 575 zugrunde liegenden.
  • BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07

    Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte bei fehlendem Gerichtsstand im

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2009 - 9 U 152/08
    Dass Fragen des internationalen Privatrechts vorliegend keine Rolle spielen, ist für die Frage der Rechtsmittelzuständigkeit nicht maßgebend, denn deren Anknüpfung daran, dass eine Partei bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist formal zu verstehen; BGH, Urteil vom 19.7.2007, Az. VI ZB 3/07.
  • BGH, 24.02.1981 - VI ZR 297/79

    Bemessung des Schmerzensgeldes für erhebliche Kopfverletzungen, Erblindung des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2009 - 9 U 152/08
    Nur darauf, dass die linke Tür von innen ein wenig geöffnet wird, muss er sich einstellen, weil ein solches Fehlverhalten häufig vorkommt; BGH VersR 1981, 533.
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 6 U 240/03

    Haftungsverteilung bei Erfassen der Fahrerin eines auf dem Seitenstreifen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2009 - 9 U 152/08
    Entgegen seiner Auffassung begründet aber der vorliegende Sachverhalt davon keine Ausnahme und ist namentlich nicht dem der Entscheidung des OLG Hamm in NZV 2004, 408, die das Amtsgericht zur Stützung seiner Auffassung heranzieht, vergleichbar.
  • AG Luckenwalde, 17.09.2010 - 12 C 305/10

    Mitverschulden bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    Das schwerere Verschulden liegt bei der Klägerin, zumal es ihr bei dieser engen Straße ohne weiteres möglich gewesen wäre, die Tür auf der dem Bürgersteig zugewandten Beifahrerseite zu benutzen, um ihre Dinge im Fahrzeug zu suchen (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2009 zu Az. 9 U 152/08 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.03.2009 - 9 U 152/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28163
OLG Karlsruhe, 19.03.2009 - 9 U 152/08 (https://dejure.org/2009,28163)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.03.2009 - 9 U 152/08 (https://dejure.org/2009,28163)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. März 2009 - 9 U 152/08 (https://dejure.org/2009,28163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen, Abnahmezeitpunkt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung einer Vereinbarung als Abnahmeerklärung (IBR 2010, 493)

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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Denn mit der Abnahme wandelt sich dieser Erfüllungsanspruch in den Nacherfüllungsanspruch des § 635 BGB (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. März 2009 - 9 U 152/08 - zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15. Juli 2009 - 13 U 120/07 - zitiert nach juris; Moufang/Koos, in: Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 3. Auflage 2018, § 635 BGB Rn. 2; Voit, in: BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Stand: 01.02.2019, § 634 BGB Rn. 3; Peters/Jacoby, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, § 634 BGB Rn. 27; Motzke, in: Dreher/Motzke, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 2. Auflage 2013, § 9 Abs. VOB/A Rn. 348; Raab-Gaudin, in: beck-online.Großkommentar, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand: 01.03.2019, § 634a BGB Rn. 156; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. April 2018 - 8 U 19/14 - zitiert nach juris) mit der Besonderheit um, dass die Verjährung für diesen, infolge der Abnahme modifizierten Erfüllungsanspruch nach § 634a Abs. 2 BGB mit der Abnahme zu laufen beginnt.

    Die Verjährung von Erfüllungsansprüchen, die der Sache nach die Haftung des Unternehmers für Mängel seines Werkes betreffen, sind also an den Lauf der entsprechenden Gewährleistungsfristen des Nacherfüllungsanspruchs geknüpft (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. März 2009 - 9 U 152/08 - zitiert nach juris), weil sich der Erfüllungsanspruch mit Abnahme in einen Nacherfüllungsanspruch umwandelt und alle Ansprüche, die sich auf die vertragswidrige Beschaffenheit des Werks, in welcher Phase auch immer, stützen, in gleicher Frist verjähren (vgl. Raab-Gaudin, in: beck-online.Großkommentar, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand: 01.03.2019, § 634a BGB Rn. 156).

    Eine Verjährung der Erfüllungsansprüche für Mängel des Werkes tritt folglich nicht ein, solange das Werk nicht abgenommen ist, weil das Gesetz (und die VOB/B) die Verjährung der Gewährleistungsansprüche erst mit der Abnahme beginnen lässt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. März 2009 - 9 U 152/08 - zitiert nach juris; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 6.

  • OLG Stuttgart, 25.03.2024 - 10 U 13/23

    Trotz unwirksamer Abnahmeklausel: Nach 15 Jahren ist Schluss mit der Haftung!

    Eine Verjährung der Erfüllungsansprüche für Mängel des Werkes trete nicht ein, solange das Werk nicht abgenommen sei, weil das Gesetz die Verjährung der Gewährleistungsansprüche erst mit der Abnahme beginnen lasse (OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. März 2009 - 9 U 152/08 -).
  • LG Regensburg, 01.07.2020 - 13 O 1655/18

    Leistungen, Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Neubau, Bauvorhaben,

    Die Verjährung von Ansprüchen im Erfüllungsstadium, die der Sache nach die Haftung des Unternehmers für Mängel seines Werks betreffen, sind an den Lauf der Gewährleistungsfristen des Nacherfüllungsanspruchs geknüpft (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.3.2009 - 9 U 152/08, BeckRS 2010, 26424), weil sich der Erfüllungsanspruch mit Abnahme in einen Nacherfüllungsanspruch umwandelt und alle Ansprüche, die sich auf die vertragswidrige Beschaffenheit des Werks, in welcher Phase auch immer, stützen, in gleicher Frist verjähren (vgl. BeckOGK/Raab-Gaudin, 1.3.2019, § 634 a BGB Rn. 156).
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