Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 12.01.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.06.2000 - 9 U 155/99   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von Vernehmung eines "unerreichbaren" Zeugen nur unter engen Voraussetzungen, Zivilprozeß, Verfahren, Beweisaufnahme, Zeuge, Unerreichbarkeit, Plficht zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Köln, 30.09.1999 - 24 O 331/95
  • OLG Köln, 06.06.2000 - 9 U 155/99

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2001, 109



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 3/99  
    Bei einem Zeugen ist Unerreichbarkeit in diesem Sinne anzunehmen, wenn er auf unabsehbare Zeit nicht erreicht werden kann (vgl. Senat, OLGR 2000, 428; Thomas-Putzo, ZPO, 22.Aufl., § 284, Rn 7).

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99   

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 166, 167 Abs. 2, §§ 242, 278; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1, § 9 Abs. 3; HWiG §§ 1, 5 Abs. 2
    Fallgruppen vorvertraglicher Aufklärungspflicht bei der Finanzierung steuerbegünstigter Immobilienkapitalanlagen; keine Mindestangaben in der Vollmachtsurkunde gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags

Zeitschriftenfundstellen

  • WM 2000, 292



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Wird zitiert von ... (64)  

  • OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99  
    unter Hinzuziehung fachkundiger Berater, sachkundig zu machen und sich die erforderlichen Informationen selbst zu beschaffen ( BGH WM 1990, 920, 922; WM 1991, 85; WM 1992, 216, 217; 901; 1310, 1311; WM 1999, 678, WM 1988, 561; OLG S. WM 1989, 775; WM 2000, 292, 294; OLG Braunschweig WM 1998, 1223; OLG Hamm WM 1998, 1230).

    (vgl. die Nachweise aus der Rechtsprechung in OLG S., WM 2000, 292, 294, 295).

    Abgesehen davon, daß dem Vorbringen der Klägerin schon nicht hinreichend zu entnehmen ist, in welcher Weise konkret die Beklagte an Planung und Vertrieb beteiligt gewesen sein soll, wäre jedenfalls Voraussetzung für sich daraus ergebende Aufklärungspflichten der Beklagten unter dem Gesichtspunkt des Überschreitens der Rolle als Kreditgeber, daß sie dies nach außen erkennbar gemacht und daher einen zusätzlichen Vertrauenstatbestand für die Klägerin geschaffen hätte (BGH WM 1992, 216; 1310; OLG Hamm WM 1998, 1230; OLG S. WM 1999, 844; WM 2000, 292, 295).

    Es ist nicht erkennbar, daß hierdurch etwa die Gefahr der Verlagerung eines konkreten Insolvenzrisikos von der Beklagten als kreditgebender Bank auf die Klägerin als Käuferin oder eine sonstige erhöhte Gefährdung verbunden gewesen wäre, wie dies Voraussetzung einer Aufklärungspflicht der Bank unter diesen Gesichtspunkten ist (vgl. BGH WM 1992, 1310; WM 1986, 671; WM 1992, 1310; WM 1995, 1306; WM 1999, 678; OLG S. WM 1999, 844; WM 2000, 292, 295).

    Dieser Gesamtaufwand stellt nämlich für ihn die für den Erwerb des Objekts zu erbringende Gegenleistung dar, deren Angemessenheit er auch anhand der gleichfalls von ihm zu überprüfenden Erträge und sonstigen Einnahmen, insbesondere auch der steuerlichen Vergünstigungen selbst abzuschätzen hat (vgl. OLG Stuttgart WM 2000, 292, 297).

    fachkundigen Rat, auch den der Bank selbst, einzuholen (vgl. OLG S. WM 2000, 292, 298).

    Gibt es keine Hinweis- oder Aufklärungspflichten der Bank als Schuldnerin, gibt es auch keinen Gehilfen, der zu deren Erfüllung eingesetzt oder im Rahmen der Erfüllung tätig gewesen sein kann (vgl. OLG S. WM 2000, 292, 299 m.w.N.).

    Beiden Gesetzen liegt die Einschätzung des Gesetzgebers zugrunde, daß das Erfordernis der notariellen Beurkundung für bei Immobilienkrediten einzutragende Grundpfandrechte einen hinreichenden Übereilungsschutz darstellt (OLG Frankfurt MDR 2000, 534, Münchner Kommentar - Ulmer § 5 HausTWG Rn 15 m.w.N.; OLG S. WM 1999, 73, 76; WM 2000, 292, 300; OLG München WM 1999, 1418, 1419).

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02  

    Bauherrenmodell - Erklärungen des Vermittlers nicht der Bank zurechenbar

    Ein solcher ist nicht schon allein deshalb zu bejahen, weil eine finanzierende Bank zugleich Kreditgeberin des Bauträgers oder Verkäufers und des Erwerbers ist (BGH, Urteil vom 21. Januar 1988 - III ZR 179/86, WM 1988, 561, 562; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 295; OLG Frankfurt a.M. WM 2000, 2135, 2137; OLG Köln WM 2000, 2139, 2142).
  • BGH, 24.04.2001 - XI ZR 40/00  

    Grundsatzentscheidung zum Inhalt von Vollmachten für Abschluß von

    Landgericht und Oberlandesgericht, dessen Urteil in WM 2000, 292 veröffentlicht ist, haben die Klage abgewiesen.
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