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   OLG München, 08.11.2011 - 9 U 1576/11 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14002
OLG München, 08.11.2011 - 9 U 1576/11 Bau (https://dejure.org/2011,14002)
OLG München, Entscheidung vom 08.11.2011 - 9 U 1576/11 Bau (https://dejure.org/2011,14002)
OLG München, Entscheidung vom 08. November 2011 - 9 U 1576/11 Bau (https://dejure.org/2011,14002)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung des Architekten: Schadensersatzpflicht bei unterlassenem Hinweis auf die fehlende Genehmigungsfähigkeit des Planungssolls

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen einen Architekten wegen nicht genehmigungsfähiger Planung einer Firsthöhe und Traufhöhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 634 Nr. 4; HOAI § 15
    Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen einen Architekten wegen nicht genehmigungsfähiger Planung einer Firsthöhe und Traufhöhe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planung nicht genehmigungsfähig: Schadensersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Planung nicht genehmigungsfähig: Schadensersatz!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Architektenhonorar für nicht genehmigungsfähige Planung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Architektenplanung nicht geneghmigungsfähig. Was tun ?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung der Hinweispflicht: Architekt haftet für nutzlose Aufwendungen! (IBR 2012, 211)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 23
  • NZBau 2012, 45
  • BauR 2012, 674
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2015 - 19 U 32/13

    Auch mögliche Schallschutzprobleme sind Architektensache!

    Sofern die Fa. B und die Klägerin, den Vortrag des Beklagten insofern zugrunde gelegt, nach Vertragsschluss und im Rahmen der Planungen im Herbst 2007 Wünsche entwickelten, die erst zur späteren Nichtgenehmigung geführt hätten, wäre es gerade Aufgabe des Beklagten als Architekt gewesen, auf die fehlende Genehmigungsfähigkeit der beauftragten Planung hinzuweisen (vgl. OLG München, NJW-RR 2012, 23; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn, 1991).

    Ist das vereinbarte Planungssoll nicht genehmigungsfähig, muss darüber im Rahmen der Leistungen gemäß § 15 HOAI, Leistungsphase 2, informiert werden (vgl. OLG München NJW-RR 2012, 23) oder eine entsprechende weitere Abklärung stattfinden (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1986, 469/471).

  • OLG München, 15.01.2013 - 9 U 3704/11

    Welche Bedeutung hat die Bauherrenunterschrift unter einem Tekturantrag?

    Der Vorwurf der Kläger geht dahin, dass ein Beratungsverschulden des Beklagten darin liegt, dass er die Kläger nicht auf die öffentlich-rechtliche Unzulässigkeit ihrer Planungsvorstellungen hingewiesen habe (vgl. OLG München BauR 2012, 674).
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