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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.10.2001 - 9 U 159/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7640
OLG Celle, 17.10.2001 - 9 U 159/01 (https://dejure.org/2001,7640)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.10.2001 - 9 U 159/01 (https://dejure.org/2001,7640)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 9 U 159/01 (https://dejure.org/2001,7640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 828 Abs. 2 BGB; § 847 BGB
    Schmerzensgeldanspruch wegen des Verlustes eines Auges nach einem Schuss mit einer Schreckschusspistole aus geringer Entfernung; Sorgfaltspflichten beim Umgang mit einer Waffe ohne Kenntnis des Ladezustands; Einschränkung der Höhe eines Anspruchs auf Schmerzensgeld ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch wegen des Verlustes eines Auges nach einem Schuss mit einer Schreckschusspistole aus geringer Entfernung; Sorgfaltspflichten beim Umgang mit einer Waffe ohne Kenntnis des Ladezustands; Einschränkung der Höhe eines Anspruchs auf Schmerzensgeld ...

  • rabüro.de

    Zur Verurteilung eines Minderjährigen zur Zahlung von Schmerzensgeld

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 828
    Verurteilung eines nicht versicherten Minderjährigen zu 75 000 DM Schmerzensgeld wegen grob fahrlässiger Körperverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 828 Abs. 2 § 847
    75.000 DM Schmerzensgeld wegen Verlustes eines Auges und weiterer Verletzungen durch einen Schuß mit einer Schreckschußpistole aus geringer Entfernung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 674
  • NZV 2002, 460
  • VersR 2002, 241
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88

    Anspruch auf Ersatz eines Brandschadens aus übergegangenem Recht; Verjährung von

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2001 - 9 U 159/01
    Die in Rechtsprechung und Literatur gegen die uneingeschränkte Anwendung des § 828 Abs. 2 BGB ("Alles oder Nichts-Prinzip") teilweise geäußerten Bedenken (OLG Celle, 4. Zivilsenat, NJW-RR 1989, 791 ff [OLG Celle 26.05.1989 - 4 U 53/88] ; mit Besprechung von Canaris, JZ 1990, 679; LG Dessau, NJW-RR 1997, 214 ff [LG Dessau 25.09.1996 - 8 O 853/96]; Goecke, NJW 1999, 2305 ff m.w.N.) greifen zumindest im vorliegenden Fall nicht durch.
  • LG Dessau, 25.09.1996 - 8 O 853/96

    Entscheidung; BVerfG; Fahrlässigkeit; Kind; Jugendlicher; Jugendverfehlung;

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2001 - 9 U 159/01
    Die in Rechtsprechung und Literatur gegen die uneingeschränkte Anwendung des § 828 Abs. 2 BGB ("Alles oder Nichts-Prinzip") teilweise geäußerten Bedenken (OLG Celle, 4. Zivilsenat, NJW-RR 1989, 791 ff [OLG Celle 26.05.1989 - 4 U 53/88] ; mit Besprechung von Canaris, JZ 1990, 679; LG Dessau, NJW-RR 1997, 214 ff [LG Dessau 25.09.1996 - 8 O 853/96]; Goecke, NJW 1999, 2305 ff m.w.N.) greifen zumindest im vorliegenden Fall nicht durch.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.05.2002 - 9 U 159/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7870
OLG Karlsruhe, 08.05.2002 - 9 U 159/01 (https://dejure.org/2002,7870)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.05.2002 - 9 U 159/01 (https://dejure.org/2002,7870)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 9 U 159/01 (https://dejure.org/2002,7870)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Vertrages zwischen einem Pfleger und der unter Pflegschaft stehenden geschäftsfähigen Person; Mitfinanzierung eines Hausbaus bei Einräumung eines Wohnrechts; Geschäftsfähigkeit eines Behinderten

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 17

    § 812 BGB; § 138 BGB; § 1901 BGB; § 88 BSHG
    Wohnrecht einer Behinderten - Schonvermögen

  • Judicialis

    BGB § 812; ; BGB § 138; ; BGB § 1901; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 2; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. Nr. 7

  • rechtsportal.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 715
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.05.2002 - 9 U 159/01
    Solches ergibt sich auch nicht aus den Vorschriften des Sozialhilferechts über die Nachrangigkeit der Sozialhilfe und den Zugriff der Sozialhilfe auf ererbtes Vermögen (vgl. BGH FamRZ 1994, 162, vorausgegangen Senat, FamRZ 1993, 482, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.1992 - 9 U 168/91

    Möglichkeit im Rahmen eines Erbvertrages dem Vorerben die Gewährung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.05.2002 - 9 U 159/01
    Solches ergibt sich auch nicht aus den Vorschriften des Sozialhilferechts über die Nachrangigkeit der Sozialhilfe und den Zugriff der Sozialhilfe auf ererbtes Vermögen (vgl. BGH FamRZ 1994, 162, vorausgegangen Senat, FamRZ 1993, 482, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1995 - 4 U 169/94

    Willenbestimmungsfähigkeit; Intellektuelle Fähigkeit; IQ; Einbruch; Besondere

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.05.2002 - 9 U 159/01
    Ein Ausschluss der freien Willensbestimmungsfähigkeit kann erst bei einem IQ von weniger als 60 angenommen werden (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1493 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 9 U 193/04

    Bemessung der ersparten Aufwendungen, wenn die in einem Übertragungsvertrag

    Wenn für ihn anschließend eine Heimunterbringung erforderlich ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass die aufgenommene Familie sofort ausziehen muss, damit das Haus uneingeschränkt der Verwertung zugeführt werden kann (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NotBZ 2003, 120, 121; Schellhorn u.a., Das Bundessozialhilfegesetz, § 88 Rdnr. 53 ff.).
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   OLG Hamburg, 22.03.2002 - 9 U 159/01   

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https://dejure.org/2002,77484
OLG Hamburg, 22.03.2002 - 9 U 159/01 (https://dejure.org/2002,77484)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.03.2002 - 9 U 159/01 (https://dejure.org/2002,77484)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. März 2002 - 9 U 159/01 (https://dejure.org/2002,77484)
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Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Zeus -, Anspruch des Untervertreters auf Buchauszug gegen Hauptvertreter, Untervertreter, Verjährung, Erfüllung, Erfüllungseinwand, Erlöschen durch Leistung

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