Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 25.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 159/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14656
OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 159/04 (https://dejure.org/2005,14656)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.05.2005 - 9 U 159/04 (https://dejure.org/2005,14656)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 9 U 159/04 (https://dejure.org/2005,14656)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Entschädigungsansprüche gegen eine Kaskoversicherung bei Entwendung eines Aufliegers

  • rewis.io
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Versicherung - Beweiserleichterung durch Nachweis des äußeren Bildes beim Diebstahl eines Kfz

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 159/04
    Der Versicherungsnehmer muss lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Fahrzeugentwendung zulässt (BGH VersR 84, 29; rts 95, 288 = VersR 95, 909 und ständig).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 159/04
    Für diesen Mindestsachverhalt muss der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis erbringen, z. B. durch Zeugen (BGH r+s 93, 169 = VersR 93, 571).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 159/04
    Der Versicherungsnehmer muss lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Fahrzeugentwendung zulässt (BGH VersR 84, 29; rts 95, 288 = VersR 95, 909 und ständig).
  • OLG Köln, 05.12.2006 - 9 U 72/05

    Für den Rechtsanwalt besteht bei einer auf Nachfrage lückenhaften Mitteilung

    Die Berufung der Klägerin, die von einem anderen Anwalt vertreten wurde, wies das Oberlandesgerichts Köln durch Urteil des erkennenden Senats vom 10.05.2005 - 9 U 159/04 - (Bl. 270 ff BA) zurück, weil das äußere Bild der Entwendung nicht bewiesen sei.

    Die beigezogenen Akten 24 O 370/03 LG Köln = 9 U 159/04 OLG Köln sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 10.05.2005 im Vorprozess (abgedruckt in r+s 2005, 499) im einzelnen ausgeführt.

  • OLG Köln, 05.12.2006 - 9 U 72/06

    Geltendmachung eines Ersatzanspruchs wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Umfang

    Die Berufung der Klägerin, die von einem anderen Anwalt vertreten wurde, wies das Oberlandesgerichts Köln durch Urteil des erkennenden Senats vom 10.05.2005 - 9 U 159/04 - (Bl. 270 ff BA) zurück, weil das äußere Bild der Entwendung nicht bewiesen sei.

    Die beigezogenen Akten 24 O 370/03 LG Köln = 9 U 159/04 OLG Köln sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 10.05.2005 im Vorprozess (abgedruckt in r+s 2005, 499) im einzelnen ausgeführt.

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   OLG Karlsruhe, 25.04.2005 - 9 U 159/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27707
OLG Karlsruhe, 25.04.2005 - 9 U 159/04 (https://dejure.org/2005,27707)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.04.2005 - 9 U 159/04 (https://dejure.org/2005,27707)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. April 2005 - 9 U 159/04 (https://dejure.org/2005,27707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten wegen fehlerhafter Planung und Bauüberwachung; Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Architekten auf Zahlung eines Vorschusses zwecks Mangelbeseitigung nachdem sich Planungsfehler und Überwachungsfehler bereits in dem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelhafte Bauplanung und Aufsicht des Architekten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Sowiesokosten gehören nicht zu den Schadenskosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitverkündung: Einwand der Sowieso-Kosten: Bindungswirkung der Schadenshöhe? (IBR 2005, 1239)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2005 - 9 U 159/04
    Bei wichtigen oder bei kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen, ist der Architekt zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einer intensiveren Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet (BGHZ 125, 111).

    Ein derartiges Architektenwerk ist also insgesamt erst dann vollendet, wenn auch die Leistungen der Leistungsphase 9 des § 15 HOAI erbracht sind (BGHZ 125, 111).

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2005 - 9 U 159/04
    Die Forderung ist demnach fällig (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2004, 445).
  • BGH, 19.05.1988 - VII ZR 111/87

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2005 - 9 U 159/04
    Fürsorglich wird allerdings darauf hingewiesen, dass der Einwand der Sowiesokosten insoweit nicht abgeschnitten ist (vgl. BGH BauR 1988, 468; Werner/Pastor, Der Bauprozess 11. Auflage RdNr. 1604; Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 03.03.2005, § 637 RdNr. 76).
  • OLG Celle, 25.05.1999 - 16 U 236/98

    Vereinbarung einer Gewährleistungsfrist im Architektenvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2005 - 9 U 159/04
    Nachdem der Beklagte die Kläger durch eine mangelhafte Bauplanung und Bauüberwachung geschädigt hat, sie seine Rechtsauffassung vertretbarer weise vor Gericht vorgetragen und sich insoweit streitig gestellt haben, wäre es unbillig, ihnen nunmehr mit dem Argument, sie hätten die Ansprüche der Wohnungseigentümer sofort in voller Höhe erfüllen müssen, Schadensersatzansprüche abzuerkennen, soweit es um die Verfahrenskosten geht (vgl. OLG Celle Baurecht BauR 2000, 759).
  • BGH, 22.09.1992 - XI ZR 35/92

    Formwahrung der Berufung bei Eingang einer beglaubigten Abschrift trotz Fehlens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2005 - 9 U 159/04
    Dies ist jedoch unschädlich (vgl. BGHZ 92, 251; BFHE 136, 199; BGH VersR 1993, 459).
  • BFH, 28.07.1982 - V R 64/82

    Revisionsbegründungsschrift - Unterschrift - Assessor

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2005 - 9 U 159/04
    Dies ist jedoch unschädlich (vgl. BGHZ 92, 251; BFHE 136, 199; BGH VersR 1993, 459).
  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 226/74

    Arglistige Täuschung über die Fehlerhaftigkeit eines Motors - Nichtigkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2005 - 9 U 159/04
    Im Übrigen kommt es auf die Zulässigkeiten der Streitverkündung nicht entscheidend an, weil der Beklagte erstinstanzlich die Zulässigkeit nicht gerügt hat, womit etwaige Fehler geheilt sind (§ 295 ZPO; vgl. BGH NJW 1976, 292).
  • BGH, 23.11.2000 - VII ZR 242/99

    Klage gegen Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2005 - 9 U 159/04
    Die Klage, mit der der Architekt auf Vorschuss in Anspruch genommen wird, ist bei verständiger Würdigung des Prozessvortrages der Kläger als Schadensersatzklage zu werten (vgl. BGH NJW 2001, 435; NJW-RR 2004, 1247).
  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2005 - 9 U 159/04
    Dies ist jedoch unschädlich (vgl. BGHZ 92, 251; BFHE 136, 199; BGH VersR 1993, 459).
  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 25/03

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Auslegung einer als Vorschussklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2005 - 9 U 159/04
    Die Klage, mit der der Architekt auf Vorschuss in Anspruch genommen wird, ist bei verständiger Würdigung des Prozessvortrages der Kläger als Schadensersatzklage zu werten (vgl. BGH NJW 2001, 435; NJW-RR 2004, 1247).
  • BGH, 01.02.1990 - VII ZR 150/89

    Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung: Anspruch des Hauptunternehmers gegen den

  • BGH, 13.07.2000 - VII ZR 139/99

    Übergehen von Beweisantritten

  • OLG Hamm, 23.04.2002 - 21 U 56/01

    Bauaufsichtsmangel bei vertraglich eingeschränkter Bauaufsicht des Architekten;

  • OLG Hamm, 13.11.2001 - 21 U 194/00

    Planungs- und Überwachungsfehler bei Dickbeschichtung und Dränage: Schadenshöhe

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