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   OLG Hamm, 28.07.2015 - I-9 U 160/13   

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https://dejure.org/2015,25019
OLG Hamm, 28.07.2015 - I-9 U 160/13 (https://dejure.org/2015,25019)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.07.2015 - I-9 U 160/13 (https://dejure.org/2015,25019)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - I-9 U 160/13 (https://dejure.org/2015,25019)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42; ZPO § 43; ZPO § 406 Abs. 1 S. 1
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Bezeichnung des Prozessverhaltens einer Partei als Prozesshanselei

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 ; ZPO § 43 ; ZPO § 406 Abs. 1 S. 1
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Bezeichnung des Prozessverhaltens einer Partei als Prozesshanselei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweisantrag als "Prozesshanselei" bezeichnet: Sachverständiger befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Das ist doch Prozesshanselei, was Sie betreiben" - Sachverständiger befangen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Befangenheit aufgrund unbedachter Äußerungen? (IBR 2016, 51)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 6 O 258/11
  • OLG Hamm, 28.07.2015 - I-9 U 160/13

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1320
  • BauR 2016, 312
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 31.10.2012 - 4 WF 121/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Äußerungen in der mündlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2015 - 9 U 160/13
    Insoweit kann nicht zwischen der Besorgnis der Voreingenommenheit gegenüber dem Rechtsanwalt einerseits und der Partei selbst andererseits differenziert werden, da mit der Verfahrensführung auch das Anliegen der Partei in der Sache abfällig kommentiert worden ist (so auch OLG Köln, NJW-RR 2013, 382).

    Der unsachliche Charakter wird der Äußerung auch nicht dadurch genommen, dass die sie veranlassende Ansicht nach den bisherigen Erfahrungen des Sachverständigen zutreffend sein mag, weil es im Rahmen der Entscheidung über das Befangenheitsgesuch gerade nicht um die Richtigkeit der Ansicht geht, sondern um die Form ihrer Äußerung (so auch OLG Köln, NJW-RR 2013, 382).

  • LG Kleve, 06.10.2010 - 3 O 262/09
    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2015 - 9 U 160/13
    Befangenheit wird etwa angenommen, wenn der Sachverständige beide Parteien als "Prozesshansel" bezeichnet und hierdurch zu erkennen gibt, dass er die Anliegen der Parteien offensichtlich nicht ernst nimmt und seine Gutachtertätigkeit nur als Belastung empfindet (LG Kleve, Beschluss vom 06.10.2010 - 3 O 262/09, BeckRS 2010, 26114; zustimmend Spickhoff, Die Entwicklung des Arztrechts 2010/2011, NJW 2011, 1651, 1657).
  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2015 - 9 U 160/13
    Für die Besorgnis der Befangenheit genügt dabei jede Tatsache, die ein auch nur subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann (BGH, NJW 1975, 1363).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2015 - 9 U 160/13
    Entscheidend ist allein, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BVerfG, NJW 1993, 2230).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 3 W 44/12

    Befangenheit: Verlust des Rechts der Ablehnung des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2015 - 9 U 160/13
    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2012, 21628; OLG Düsseldorf, BeckRS 2015, 11287) gleichwohl - allerdings ohne Begründung - der Rechtsgedanke des § 43 ZPO im Rahmen des § 406 ZPO entsprechend herangezogen wird, mag dies Fälle betroffen haben, in denen - anders als im vorliegenden - die Frage der Befangenheit des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung gar nicht thematisiert wurde und die Partei sich in der mündlichen Verhandlung eine Ablehnung nicht ausdrücklich vorbehalten hat (so jedenfalls OLG Düsseldorf, aaO, unter RN 67).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 69/14

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Entscheidung über ein gegen einen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2015 - 9 U 160/13
    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2012, 21628; OLG Düsseldorf, BeckRS 2015, 11287) gleichwohl - allerdings ohne Begründung - der Rechtsgedanke des § 43 ZPO im Rahmen des § 406 ZPO entsprechend herangezogen wird, mag dies Fälle betroffen haben, in denen - anders als im vorliegenden - die Frage der Befangenheit des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung gar nicht thematisiert wurde und die Partei sich in der mündlichen Verhandlung eine Ablehnung nicht ausdrücklich vorbehalten hat (so jedenfalls OLG Düsseldorf, aaO, unter RN 67).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1

    Eine unsachliche Grundhaltung kann sich beispielsweise in überflüssigen und unangemessenen, tendenziell ehrverletzenden, herabwürdigenden und abfälligen Äußerungen (OLG Hamm MDR 2010, 653; OLG Celle, Beschl. v. 11.09.2012, Az.: 11 W 43/12, BeckRS 2012, 10287; OLG Köln, Beschl. v. 03.12.2012, Az.: 17 W 141/12, BeckRS 2013, 52; Senat, Beschl. v. 25.11.2015, Az.: 15 W 27/15, BeckRS 2016, 6352; OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.5.2022, Az.: 11 W 12/22, BeckRS 2022, 12997), bei unsachlichen Äußerungen zum Sachvortrag einer Partei (KG Berlin, NVZ 2008, 359), bei wertenden Formulierungen, die den Eindruck erwecken oder verstärken, der Sachverständige empfinde sich als Gegner einer Partei (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.03.2013, Az.: 21 W 57/12, BeckRS 2013, 7447) oder bei sprachlichen Entgleisungen des Sachverständigen (OLG Dresden, Beschl. v. 25.01.2010, Az.: 9 U 2258/05, BeckRS 2011, 2487; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 26.02.2015, Az.: 2 WF 409/14, BeckRS 2015, 14285; OLG Hamm, Beschl. v. 28.07.2015, Az.: 9 U 160/13, BeckRS 2015, 16052) offenbaren.
  • OLG Dresden, 16.08.2016 - 4 W 785/16

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen den gerichtlichen Sachverständigen

    Eine rügelose Einlassung liegt dann nicht mehr vor (OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 2015 - I-9 U 160/13, 9 U 160/13 -, juris).
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