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   OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 9 U 160/16   

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OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 9 U 160/16 (https://dejure.org/2018,47969)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.12.2018 - 9 U 160/16 (https://dejure.org/2018,47969)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 9 U 160/16 (https://dejure.org/2018,47969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Haftung des Neuwagenkäufers für Mängel eines in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagens

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 365 BGB, § 434 Abs 1 S 1 BGB, § 437 Nr 2 BGB
    Neuwagenkaufvertrag: Gewährleistungsansprüche des Neuwagenhändlers bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens, konkludenter Gewährleistungsausschluss für Mängel des Gebrauchtwagens; Beschaffenheitsvereinbarung bei vertraglichem Hinweis zu normalem Fahrzeugzustand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 365 ; BGB § 434 Abs. 1 ; BGB § 437
    Haftung des Neuwagenkäufers für Mängel eines in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 631
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.04.1982 - VIII ZR 26/81

    Gewährleistung des Käufers eines Neufahrzeugs für das in Zahlung gegebene

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 9 U 160/16
    Seine Interessen werden dadurch ausreichend gewahrt, dass bei der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens regelmäßig von einem weitgehenden Gewährleistungsausschluss auszugehen ist (vgl. BGH, NJW 1982, 1700; siehe im Übrigen unten).

    Der Neuwagenhändler ist in derartigen Fällen bereit, bei der Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens gewisse Risiken einzugehen, um seinen Vertragspartner als Kunden für den Neuwagen zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1982, 1700; ähnlich zum konkludenten Gewährleistungsausschluss bei der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens OLG Köln, MDR 1973, 672; OLG Frankfurt, NJW 1974, 1823; ausführlich zum stillschweigenden Gewährleistungsausschluss in derartigen Fällen Reinking/Eggert, a. a. O., Rn. 4043 ff.).

    dd) Von einem Gewährleistungsausschluss wäre nur dann nicht auszugehen, wenn die Parteien im Vertrag in einer eindeutigen Weise eine vom Normalfall abweichende Regelung vereinbart hätten (so ausdrücklich BGH, NJW 1982, 1700, 1701, Rn. 16).

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.04.1982 (NJW 1982, 1700) ergibt sich nichts Anderes.

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 117/12

    Zur Haftung für die Unfallfreiheit eines bei einem Autokauf vom Händler in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 9 U 160/16
    Entscheidend für die Annahme eines Gewährleistungsausschlusses ist die Erwägung, dass der Neuwagenhändler es in der Hand hat, sich vor Vertragsabschluss über den Zustand des Gebrauchtwagens durch eine Besichtigung und/oder Untersuchung zu vergewissern (vgl. die gleichen Erwägungen des Bundesgerichtshofs bei der Kündigung eines Agenturvertrages in BGH, NJW 1982, 1699, Rn. 33), und dass der Neuwagenhändler sich durch bestimmte Angaben des Kunden zur Beschaffenheit des Fahrzeugs im Vertrag absichern kann (vgl. BGH, NJW 2013, 1733).

    d) Allerdings kann sich ein Gewährleistungsausschluss - auch bei der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens - nicht auf solche Erklärungen der Parteien beziehen, welche diese zum Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB gemacht haben (vgl. BGH, NJW 2013, 1733).

  • LG Konstanz, 12.11.2016 - K 5 O 323/15
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 9 U 160/16
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 12.11.2016 - K 5 O 323/15 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.

    das am 04.11.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Konstanz (Geschäftsnummer K 5 O 323/15) abzuändern, und.

  • BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 65/81

    Vertragsauslegung - Gebrauchtwagenkauf - Kfz-Händler - Agenturvertrag - Kündigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 9 U 160/16
    Entscheidend für die Annahme eines Gewährleistungsausschlusses ist die Erwägung, dass der Neuwagenhändler es in der Hand hat, sich vor Vertragsabschluss über den Zustand des Gebrauchtwagens durch eine Besichtigung und/oder Untersuchung zu vergewissern (vgl. die gleichen Erwägungen des Bundesgerichtshofs bei der Kündigung eines Agenturvertrages in BGH, NJW 1982, 1699, Rn. 33), und dass der Neuwagenhändler sich durch bestimmte Angaben des Kunden zur Beschaffenheit des Fahrzeugs im Vertrag absichern kann (vgl. BGH, NJW 2013, 1733).

    Erwägungen des Verbraucherschutzes spielen dabei keine Rolle (vgl. insbesondere die Begründung des BGH in NJW 1982, 1699, 1700, Rn. 33).

  • BGH, 09.05.2018 - VIII ZR 26/17

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Wege des "großen Schadensersatzes" nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 9 U 160/16
    Ein möglicher Rücktritt war nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Beklagte bereits vorher eine Minderung des Kaufpreises wirksam ausgeübt hätte (vgl. dazu BGH, MDR 2018, 852).
  • OLG Frankfurt, 28.05.1974 - 5 U 62/73

    Käufer eines Gebrauchtwagens; Inzahlunggabe des Gebrauchtwagens; Kaufvertrag;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 9 U 160/16
    Der Neuwagenhändler ist in derartigen Fällen bereit, bei der Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens gewisse Risiken einzugehen, um seinen Vertragspartner als Kunden für den Neuwagen zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1982, 1700; ähnlich zum konkludenten Gewährleistungsausschluss bei der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens OLG Köln, MDR 1973, 672; OLG Frankfurt, NJW 1974, 1823; ausführlich zum stillschweigenden Gewährleistungsausschluss in derartigen Fällen Reinking/Eggert, a. a. O., Rn. 4043 ff.).
  • BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 190/82

    Rückabwicklung der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 9 U 160/16
    aa) Wenn der Ankauf eines Neufahrzeugs mit der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens verknüpft wird, ist dies in der Regel als sogenannte Ersetzungsbefugnis zu bewerten (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, WM 1967, 228; BGH, NJW 1984, 429, BGH, NJW 2008, 2028; ebenso OLG Celle, OLGR 1996, 182).
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 334/06

    Ansprüche des Käufers beim Rücktritt vom Autokauf, wenn der Fahrzeughändler das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 9 U 160/16
    aa) Wenn der Ankauf eines Neufahrzeugs mit der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens verknüpft wird, ist dies in der Regel als sogenannte Ersetzungsbefugnis zu bewerten (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, WM 1967, 228; BGH, NJW 1984, 429, BGH, NJW 2008, 2028; ebenso OLG Celle, OLGR 1996, 182).
  • OLG Oldenburg, 28.07.1994 - 14 U 63/93

    Sachmangel durch falsche Zusicherung des Baujahrs eines Gebrauchtwagens;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 9 U 160/16
    Die abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (NJW-RR 1995, 689) hat nicht zu einer Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geführt.
  • OLG Brandenburg, 31.03.2020 - 3 U 105/19

    Gewährleistungsausschluss bei Inzahlunggeben eines Gebrauchtwagens

    Der Senat folgt insoweit den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts, wonach die Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 04.12.2018, 9 U 160/16), die der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes folgt (BGH, NJW 1982, 1700), auch auf den hiesigen Sachverhalt anwendbar ist.
  • LG Frankfurt/Oder, 28.06.2019 - 12 O 75/18

    Stillschweigender Gewährleistungsausschluss bei Inzahlungnahme eines

    Es folgt insofern der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe ( Urt . v. 04.12.2018 - 9 U 160/16, DAR 2019, 201, 202 f.).
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