Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 9 U 162/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Ein grobes Foulspiel im Fußball führt nur ausnahmsweise zur Annahme von Vorsatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrittspflicht des privaten Haftpflichtversicherers für ein grobes Foul beim Fußball; Anforderungen an die Feststellung vorsätzlicher Begehung
- versicherungsrechtsiegen.de
Privathaftpflichtversicherung - Haftung bei grobem Fußballfoul?
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 103; BGB § 276; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 223
Ein Verletzungsvorsatz kann bei einem Fußballspiel ausnahmsweise bei einem groben Foul nach einer vorherigen Drohung angenommen werden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; VVG § 103
Eintrittspflicht des privaten Haftpflichtversicherers für ein grobes Foul beim Fußball; Anforderungen an die Feststellung vorsätzlicher Begehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Privathaftpflichtversicherer eines Fußballspielers muss bei grobem Foul mit Verletzungsvorsatz nicht zahlen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Haftpflicht tritt nicht nach angekündigtem Fussball-Foul ein
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein vorsätzliches grobes Foul
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Fußball: Grobes Foul - Privathaftpflichtversicherer muss nicht zahlen
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Fußballverletzung - Haftpflichtversicherer muss nicht für Blutgrätsche zahlen
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Vorsätzliche Schadenherbeiführung durch grobes Foul bei einem Fußballspiel
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
'"Ich brech'' dir die Beine" - Haftpflichtversicherer muss für absichtliche Körperverletzung beim Fußball nicht zahlen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Privathaftpflicht zahlt nicht nach grobem Foulspiel
- schluender.info (Kurzinformation)
Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung bei grobem Foulspiel
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Grobes Foulspiel
- haufe.de (Kurzinformation)
Versicherung muss bei Foul mit Verletzungsabsicht nicht zahlen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Vorsatzausschluss in der Haftpflichtversicherung - Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls durch ein Foulspiel
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Privathaftpflichtversicherer eines Fußballspielers muss bei grobem Foul mit Verletzungsvorsatz nicht zahlen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nur ausnahmsweise kein Haftpflichtversicherungsschutz für Foulspiel beim Fußball
- anwalt.de (Kurzinformation)
Grobes Foul: Versicherung muss nicht zahlen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Private Haftpflichtversicherung muss bei groben Foul nicht zahlen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Sportrecht: Wer haftet für die Folgen beim Fußball-Foul?
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 17.08.2011 - 14 O 12/11
- OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 9 U 162/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 596
- MDR 2012, 1338
- VersR 2013, 173
- SpuRt 2012, 254
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.02.1976 - VI ZR 32/74
Zivilrechtliche Haftung eines Fußballspielers wegen gefährlichen Spiels
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 9 U 162/11
Es ist deshalb sorgfaltswidrig (vgl. BGH, NJW 1976, 957, 958; 2010, 537, 538) und die dadurch verursachten Verletzungen sind weder durch Einwilligung des Zeugen S. noch unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr oder des sozialadäquaten Verhaltens gerechtfertigt (vgl. BGH, NJW 1975, 109 f.).Zum anderen muss auch bei der Prüfung des Vorsatzes berücksichtigt werden, dass Fußball ein ebenso schnelles wie kampfbetontes Spiel ist, dessen Hektik und Eigenart den Spieler oft zwingt, im Bruchteil einer Sekunde Chancen abzuwägen und Risiken einzugehen (vgl. BGH, NJW 1976, 957, 958).
- BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 9 U 162/11
Es ist deshalb sorgfaltswidrig (vgl. BGH, NJW 1976, 957, 958; 2010, 537, 538) und die dadurch verursachten Verletzungen sind weder durch Einwilligung des Zeugen S. noch unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr oder des sozialadäquaten Verhaltens gerechtfertigt (vgl. BGH, NJW 1975, 109 f.). - BGH, 27.10.2009 - VI ZR 296/08
Sorgfaltspflichtverstoß allein wegen Verletzung eines Gegenspielers bei einem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 9 U 162/11
Es ist deshalb sorgfaltswidrig (vgl. BGH, NJW 1976, 957, 958; 2010, 537, 538) und die dadurch verursachten Verletzungen sind weder durch Einwilligung des Zeugen S. noch unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr oder des sozialadäquaten Verhaltens gerechtfertigt (vgl. BGH, NJW 1975, 109 f.).
- OLG Hamburg, 18.12.2000 - 8 U 116/00
Verletzung eines "Gegners" beim Fußballspiel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 9 U 162/11
Sein Verhalten, das - dieser Regel entsprechend - mit einem Feldverweis geahndet wurde, liegt auch nicht mehr im Grenzbereich zwischen der im Fußball noch gerechtfertigten Härte und der auch bei sportlichen Kampfspielen unzulässigen Unfairness (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 268, 269; OLG Hamm, VersR 1999, 1115 ; NJW-RR 2005, 1477 ; OLG Frankfurt, RuS 1993, 15 f.; OLG München, NJOZ 2009, 2268 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2000, 1043 f.; a.A. im Einzelfall OLG Hamburg, VersR 2002, 500 ). - OLG Hamm, 23.03.1998 - 13 U 187/97
Haftung für Körperverletzung nach Regelverstoß beim Fußballspielen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 9 U 162/11
Sein Verhalten, das - dieser Regel entsprechend - mit einem Feldverweis geahndet wurde, liegt auch nicht mehr im Grenzbereich zwischen der im Fußball noch gerechtfertigten Härte und der auch bei sportlichen Kampfspielen unzulässigen Unfairness (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 268, 269; OLG Hamm, VersR 1999, 1115 ; NJW-RR 2005, 1477 ; OLG Frankfurt, RuS 1993, 15 f.; OLG München, NJOZ 2009, 2268 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2000, 1043 f.; a.A. im Einzelfall OLG Hamburg, VersR 2002, 500 ). - OLG Hamm, 04.07.2005 - 34 U 81/05
Fußballer muss für "Blutgrätsche" Schadensersatz leisten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 9 U 162/11
Sein Verhalten, das - dieser Regel entsprechend - mit einem Feldverweis geahndet wurde, liegt auch nicht mehr im Grenzbereich zwischen der im Fußball noch gerechtfertigten Härte und der auch bei sportlichen Kampfspielen unzulässigen Unfairness (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 268, 269; OLG Hamm, VersR 1999, 1115 ; NJW-RR 2005, 1477 ; OLG Frankfurt, RuS 1993, 15 f.; OLG München, NJOZ 2009, 2268 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2000, 1043 f.; a.A. im Einzelfall OLG Hamburg, VersR 2002, 500 ). - OLG München, 25.02.2009 - 20 U 3523/08
Schadenersatz-und Schmerzensgeldanspruch: Haftung eines Fußballspielers wegen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 9 U 162/11
Sein Verhalten, das - dieser Regel entsprechend - mit einem Feldverweis geahndet wurde, liegt auch nicht mehr im Grenzbereich zwischen der im Fußball noch gerechtfertigten Härte und der auch bei sportlichen Kampfspielen unzulässigen Unfairness (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 268, 269; OLG Hamm, VersR 1999, 1115 ; NJW-RR 2005, 1477 ; OLG Frankfurt, RuS 1993, 15 f.; OLG München, NJOZ 2009, 2268 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2000, 1043 f.; a.A. im Einzelfall OLG Hamburg, VersR 2002, 500 ). - OLG Stuttgart, 09.03.2000 - 7 U 166/99
Schadensersatzpflicht für Regelverstoß (Foul) beim Fußballspiel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 9 U 162/11
Sein Verhalten, das - dieser Regel entsprechend - mit einem Feldverweis geahndet wurde, liegt auch nicht mehr im Grenzbereich zwischen der im Fußball noch gerechtfertigten Härte und der auch bei sportlichen Kampfspielen unzulässigen Unfairness (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 268, 269; OLG Hamm, VersR 1999, 1115 ; NJW-RR 2005, 1477 ; OLG Frankfurt, RuS 1993, 15 f.; OLG München, NJOZ 2009, 2268 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2000, 1043 f.; a.A. im Einzelfall OLG Hamburg, VersR 2002, 500 ). - OLG Frankfurt, 19.12.1991 - 1 U 127/90
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 9 U 162/11
Sein Verhalten, das - dieser Regel entsprechend - mit einem Feldverweis geahndet wurde, liegt auch nicht mehr im Grenzbereich zwischen der im Fußball noch gerechtfertigten Härte und der auch bei sportlichen Kampfspielen unzulässigen Unfairness (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 268, 269; OLG Hamm, VersR 1999, 1115 ; NJW-RR 2005, 1477 ; OLG Frankfurt, RuS 1993, 15 f.; OLG München, NJOZ 2009, 2268 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2000, 1043 f.; a.A. im Einzelfall OLG Hamburg, VersR 2002, 500 ). - OLG Hamm, 24.04.1985 - 13 U 2/84
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 9 U 162/11
Denn zum einen geht es nicht um einen gezielten Schlag oder eine ähnliche Tätlichkeit, die sich schon nach ihrem äußeren Bild auf eine Körperverletzung richtet (zu einem solchen Fall OLG Hamm, VersR 1985, 1072 ), sondern um eine 'Grätsche', die im Fußball üblich und durchaus auch erlaubt ist, solange sie dem Ball und nicht dem Gegner gilt (…vgl. nur OLG Stuttgart, a.a.O.).
- OLG Koblenz, 10.09.2015 - 3 U 382/15
Freundschaftsspiel der Alten Herren - Foul
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und zahlreicher Obergerichte, der sich der Senat anschließt, ist eine Haftung für Verletzungen beim Fußballsport dann gegeben, wenn ein schuldhafter Regelverstoß zu einer Verletzung führt, wobei ein Verschulden nicht vorliegt, wenn der Regelverstoß noch im Grenzbereich zwischen der einem solchen Kampfspiel eigenen gebotenen Härte und der unzulässigen Unfairness liegt (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2009 - VI ZR 298/08 -, juris; BGH, Urteil vom 5. November 1974 - VI ZR 100/73 - VersR 1975, 137 = BGHZ 63, 140; BGH VersR 76, 591; OLG Köln, Beschluss vom 27. Mai 2010 - 19 U 32/10 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. September 2012 - 9 U 162/11 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 22. Oktober 2012 - I - 6 U 241/11, 6 U 241/11 -, juris; OLG München, Urteil vom 25. Februar 2009 - 20 U 3523/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. März 1997 - 13 U 54/96 -, juris;… Wagner in MünchKomm, BGB, 6. Aufl., § 823 Rnr. 565 ff.; siehe auch Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 2. August 2010 - 5 U 492/09 -, juris, wonach von einem stillschweigenden Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit auszugehen sei und eine Haftung nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bestehe). - OLG Koblenz, 17.07.2015 - 3 U 382/15
Freundschaftsspiel der Alten Herren - Schmerzensgeld
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und zahlreicher Obergerichte, der sich der Senat anschließt, ist eine Haftung für Verletzungen beim Fußballsport dann gegeben, wenn ein schuldhafter Regelverstoß zu einer Verletzung führt, wobei ein Verschulden nicht vorliegt, wenn der Regelverstoß noch im Grenzbereich zwischen der einem solchen Kampfspiel eigenen gebotenen Härte und der unzulässigen Unfairness liegt (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2009 - VI ZR 298/08 -, juris; BGH, Urteil vom 5. November 1974 - VI ZR 100/73 - VersR 1975, 137 = BGHZ 63, 140; BGH VersR 76, 591; OLG Köln, Beschluss vom 27. Mai 2010 - 19 U 32/10 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. September 2012 - 9 U 162/11 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 22. Oktober 2012 - I - 6 U 241/11, 6 U 241/11 -, juris; OLG München, Urteil vom 25. Februar 2009 - 20 U 3523/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. März 1997 - 13 U 54/96 -, juris;… Wagner in MünchKomm, BGB, 6. Aufl., § 823 Rnr. 565 ff.; siehe auch Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 2. August 2010 - 5 U 492/09 -, juris, wonach von einem stillschweigenden Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit auszugehen sei und eine Haftung nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bestehe). - OLG Brandenburg, 08.11.2022 - 3 U 95/21
Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aufgrund einer Sportverletzung im Rahmen …
Dass bei einem Wettkampf ein Spieler einen anderen verletzt, begründet für sich genommen also noch keinen Sorgfaltsverstoß (BGH, Urteil vom 27.10.2009 - VI ZR 298/08 - OLG Köln, Beschl. v. 27.05.2010 - 19 U 32/10 - OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.09.2012 - 9 U 162/11 - OLG Hamm…, Urt. vom 22.10.2012 - I - 6 U 241/11, 6 U 241/11 - OLG Koblenz, Beschl. v. 17.07.2015 - 3 U 382/15 - Rn. 11ff.;… OLG Hamm, Urt. v. 07.02.2017 - 9 U 197/15 - Rn. 17).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.09.2012 - I-9 U 162/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Tiergefahr, Ausritt, Sturz, Indizienbeweis
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Tiergefahr, Ausritt, Sturz, Indizienbeweis
- Wolters Kluwer
Grundsätze zur Haftung des Tierhalters bei Unaufklärbarkeit der Ursachen eines Reitunfalls
- rechtsportal.de
§ 833 Satz 1 BGB
Haftung des Tierhalters bei Unaufklärbarkeit der Ursachen eines Reitunfalls - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Reitunfall
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Unaufgeklärter Reitunfall geht zu Lasten der verletzten Reiterin
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anforderungen an den Nachweis der Verwirklichung einer Tiergefahr bei Reitunfall
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Reitunfall mit ungeklärter Ursache - Das geht zu Lasten der verletzten Reiterin: Tierhalter haftet nicht für die Folgen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unaufgeklärter Reitunfall geht zu Lasten der verletzten Reiterin
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Reitunfall: Wann haftet der Tierhalter?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch auf Schadensersatz: Unaufgeklärter Reitunfall geht zu Lasten der verletzten Reiterin - Unberechenbares Verhalten eines Pferdes als Grund für Unfall muss bewiesen werden können
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Tierhalterhaftung gem. § 833 BGB - Unaufgeklärter Reitunfall geht zu Lasten der verletzten Reiterin
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 23.09.2011 - 1 O 306/10
- OLG Hamm, 18.09.2012 - I-9 U 162/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.01.1982 - VI ZR 188/80
Anspruch auf Schadensersatz für einen Unfall mit einem zu einem Verein gehörenden …
Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 9 U 162/11
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder Sturz des Reiters vom Pferd oder mit dem Pferd schon einen Vorgang darstellt, der auf tierisches Verhalten zurückzuführen ist (BGH, NJW 1982, 763, 764). - BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88
Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung
Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 9 U 162/11
Besondere Bedeutung kommt dabei der erschöpfenden Würdigung aller Beweisanzeichen zu, da das Wahrscheinlichkeitsurteil auf Indizien beruht (BGHZ 110, 363). - BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 9 U 162/11
Die Hilfstatsache reicht für den Nachweis der Haupttatsache dann nicht aus und ist unerheblich, wenn das Indiz für sich allein und im Zusammenhang mit weiteren Indizien sowie dem sonstigen Sachverhalt nicht den ausreichend sicheren Schluss auf die Haupttatsache zulässt (BGH, NJW 1993, 935, 938).
- BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04
Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr
Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 9 U 162/11
Diese Voraussetzung kann fehlen, wenn das Tier lediglich der Leitung und dem Willen eines Menschen folgt und nur daraus der Schaden resultiert, weil er in einem solchen Fall allein durch den Menschen verursacht wird (BGH, NJW-RR 2006, 813). - BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07
Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum …
Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 9 U 162/11
Die danach erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (BGH, VersR 2008, 1133). - OLG Koblenz, 21.04.1998 - 3 U 899/97
Schadensersatz nach Reitunfall; Tierhalterhaftung - speziefische Tiergefahr; …
Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 9 U 162/11
Stürzt ein Reiter vom Pferd, kann das durchaus allein von ihm verursacht worden sein (OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1482). - OLG Köln, 08.11.2002 - 1 U 22/02
Verteilung der Darlegungslast und Beweislast i.R.d. Geltendmachung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 9 U 162/11
Streitig ist zwar, ob der Verletzte auch beweisen muss, dass der eingetretene Schaden auf der spezifischen Tiergefahr beruht (so die wohl herrschende Ansicht, vgl. OLG Köln, VersR 2004, 1014;… Palandt/Sprau, a. a. O;… Geigel/Haag, a. a. O.; vgl. auch BGH, NJW-RR 1990, 789, 791, wonach ein Reiter, der Schadensersatzansprüche gegen den Tierhalter geltend macht, den Beweis für seine Behauptung erbringen muss, das Pferd habe nicht seinen Anweisungen gefolgt und sei "durchgegangen"). - BGH, 06.03.1990 - VI ZR 246/89
Erforderliche Sicherung eines in Autobahnnähe liegenden Pferdestalls gegen ein …
Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 9 U 162/11
Streitig ist zwar, ob der Verletzte auch beweisen muss, dass der eingetretene Schaden auf der spezifischen Tiergefahr beruht (so die wohl herrschende Ansicht, vgl. OLG Köln, VersR 2004, 1014;… Palandt/Sprau, a. a. O;… Geigel/Haag, a. a. O.; vgl. auch BGH, NJW-RR 1990, 789, 791, wonach ein Reiter, der Schadensersatzansprüche gegen den Tierhalter geltend macht, den Beweis für seine Behauptung erbringen muss, das Pferd habe nicht seinen Anweisungen gefolgt und sei "durchgegangen").
- AG Brandenburg, 28.11.2017 - 34 C 146/16
Imkerhaftung wenn Personen von Bienen gestochen werden
Eine Vermutung oder einen Beweis des ersten Anscheins, dass nur eine Honigbiene des Beklagten den Kläger gestochen haben könne gibt es nämlich - entsprechend den oben näher dargelegten Rechtsgrundsätzen - hier nicht (vgl. hierzu insofern auch: OLG Hamm , Urteil vom 18.09.2012, Az.: I-9 U 162/11, u.a. in: BeckRS 2013, Nr.: 06909 = "juris" ). - AG Brandenburg, 17.01.2020 - 31 C 278/18
Gefährdungshaftung des Tierhalters - entgangenes Arbeitsentgelt
Diese Voraussetzung kann zwar fehlen, wenn das Tier lediglich der Leitung und dem Willen eines Menschen folgt und nur daraus der Schaden resultiert, weil er in einem solchen Fall allein durch den Menschen verursacht wird ( BGH , Urteil vom 20.12.2005, Az.: VI ZR 225/04, u.a. in: NJW-RR 2006, Seiten 813 ff.; OLG Hamm , Urteil vom 18.09.2012, Az.: I-9 U 162/11, u.a. in: BeckRS 2013, Nr. 6909 = "juris" ).