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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 163/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5919
LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 163/15 (https://dejure.org/2017,5919)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.02.2017 - L 9 U 163/15 (https://dejure.org/2017,5919)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - L 9 U 163/15 (https://dejure.org/2017,5919)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1; SGB VII § 63 Abs. 1
    Hinterbliebenenleistungen; Abgrenzung Unfall zu Suizid; Wegeunfall; Unterbrechung; eigen wirtschaftlich; innerer Zusammenhang

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Selbsttötungsabsicht; Anhalten des Pkw auf freier Strecke

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen bei Unfallverursachung in Selbsttötungsabsicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 200
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 163/15
    Bewegt sich der Versicherte dagegen nicht auf einem direkten Weg in Richtung seines Ziels, sondern in entgegengesetzter Richtung von seinem Ziel fort, befindet er sich auf einem so genannten Abweg (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 5. Mai 1998 - B 2 U 40/97 R - BSGE 82, 138 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 18; Urteil vom 19. März 1991 - 2 RU 45/90 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 8).

    Wird der direkte Weg mehr als geringfügig unterbrochen und ein solcher Abweg allein aus eigenwirtschaftlichen Gründen zurückgelegt, besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 35/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6; Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 34/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 9; Urteil vom 5. Mai 1998, a. a. O.; Urteil vom 30. April 1986 - 2 RU 44/85 - USK 8630; Urteil vom 28. Juli 1983 - 2 RU 50/82 - SozR 2200 § 550 Nr. 57).

    Er besteht erst wieder, sobald sich der Versicherte wieder auf dem direkten Weg befindet und damit der Abweg beendet ist (st. Rspr.; vgl. BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 50 Rn. 14 und - B 2 U 12/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 49 Rn. 18; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 40/02 R - USK 2003, 103; Urteil vom 5. Mai 1998 - a. a. O.; Urteil vom 19. März 1991, a. a. O.; Urteil vom 13. Dezember 1984 - 2 RU 80/83 - SozR 2200 § 550 Nr. 69 und Urteil vom 28. Juli 1983, a. a. O.; zu allem Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R - zuletzt bestätigt durch Urteil vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 16/15 - siehe Terminbericht Nr. 52/16 vom gleichen Tag).

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 163/15
    Wird der direkte Weg mehr als geringfügig unterbrochen und ein solcher Abweg allein aus eigenwirtschaftlichen Gründen zurückgelegt, besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 35/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6; Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 34/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 9; Urteil vom 5. Mai 1998, a. a. O.; Urteil vom 30. April 1986 - 2 RU 44/85 - USK 8630; Urteil vom 28. Juli 1983 - 2 RU 50/82 - SozR 2200 § 550 Nr. 57).

    Jedenfalls nicht versichert im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein Betroffener nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für den Weg, den dieser nach Bemerken des Liegenlassens eines privaten Gegenstandes erneut zum Betrieb zurückfährt, da dieser Weg ausschließlich aus eigenwirtschaftlichen Gründen zurückgelegt wird (BSG, Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 35/03 R - zum Verlassen der vorgegebenen Fahrstrecke durch einen Berufskraftfahrer, um zu Hause vergessenen Medikamente zu holen).

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 163/15
    Bewegt sich der Versicherte dagegen nicht auf einem direkten Weg in Richtung seines Ziels, sondern in entgegengesetzter Richtung von seinem Ziel fort, befindet er sich auf einem so genannten Abweg (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 5. Mai 1998 - B 2 U 40/97 R - BSGE 82, 138 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 18; Urteil vom 19. März 1991 - 2 RU 45/90 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 8).

    Er besteht erst wieder, sobald sich der Versicherte wieder auf dem direkten Weg befindet und damit der Abweg beendet ist (st. Rspr.; vgl. BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 50 Rn. 14 und - B 2 U 12/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 49 Rn. 18; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 40/02 R - USK 2003, 103; Urteil vom 5. Mai 1998 - a. a. O.; Urteil vom 19. März 1991, a. a. O.; Urteil vom 13. Dezember 1984 - 2 RU 80/83 - SozR 2200 § 550 Nr. 69 und Urteil vom 28. Juli 1983, a. a. O.; zu allem Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R - zuletzt bestätigt durch Urteil vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 16/15 - siehe Terminbericht Nr. 52/16 vom gleichen Tag).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 163/15
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. etwa Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R - Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 16/11 R - Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - jeweils m.w.N.).

    Eine geringfügige Unterbrechung, die auf einer Verrichtung beruht, die bei natürlicher Betrachtungsweise zeitlich und räumlich noch als Teil des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit in seiner Gesamtheit anzusehen ist und gleichsam "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" erledigt werden kann, berührt den Versicherungsschutz nicht (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 32 Rn. 15; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, Rn. 12; Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 Rn. 8 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3 Rn. 7).

  • BSG, 28.07.1983 - 2 RU 50/82

    Beginn des Versicherungsschutzes - Versicherungsschutz bei der Heimfahrt -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 163/15
    Wird der direkte Weg mehr als geringfügig unterbrochen und ein solcher Abweg allein aus eigenwirtschaftlichen Gründen zurückgelegt, besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 35/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6; Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 34/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 9; Urteil vom 5. Mai 1998, a. a. O.; Urteil vom 30. April 1986 - 2 RU 44/85 - USK 8630; Urteil vom 28. Juli 1983 - 2 RU 50/82 - SozR 2200 § 550 Nr. 57).

    Er besteht erst wieder, sobald sich der Versicherte wieder auf dem direkten Weg befindet und damit der Abweg beendet ist (st. Rspr.; vgl. BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 50 Rn. 14 und - B 2 U 12/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 49 Rn. 18; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 40/02 R - USK 2003, 103; Urteil vom 5. Mai 1998 - a. a. O.; Urteil vom 19. März 1991, a. a. O.; Urteil vom 13. Dezember 1984 - 2 RU 80/83 - SozR 2200 § 550 Nr. 69 und Urteil vom 28. Juli 1983, a. a. O.; zu allem Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R - zuletzt bestätigt durch Urteil vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 16/15 - siehe Terminbericht Nr. 52/16 vom gleichen Tag).

  • LSG Bayern, 20.01.2015 - L 3 U 365/14

    Hinterbliebene sind gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung nicht

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 163/15
    Etwas anderes ergebe sich entgegen der Ansicht des Prozessbevollmächtigten auch nicht aus dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20. Januar 2015 (L 3 U 365/14), denn dort sei letztlich der versicherte Weg nicht unterbrochen worden, vielmehr sei dort entscheidungsrelevant die Frage gewesen, ob der Beklagten der Beweis der so genannten inneren Ursache (Suizidhandlung) als anspruchsausschließende nichtversicherte Handlungstendenz gelinge, was dort zu verneinen gewesen sei.

    Das Bayerische Landessozialgericht habe in einem vergleichbaren Fall (L 3 U 365/14) eindeutig entschieden, dass bei Unklarheit über die Ursache des Todes eines Versicherten die Beklagte die Beweislast trage.

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 163/15
    Dagegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 5/10 R -).

    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dann anzunehmen, wenn bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang spricht, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011, a. a. O.).

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 22/61
    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 163/15
    War der Versicherte dagegen nicht im Interesse einer ungestörten Zurücklegung des Weges gezwungen, die Fahrt zu unterbrechen, beendet der nicht erforderliche Abweg bzw. hier das Anhalten des Fahrzeugs auf freier Strecke den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG, Urteil vom 28. Februar 1964 - 2 RU 22/61 m w. N.).
  • BSG, 30.01.1968 - 2 RU 51/65

    Unfallversicherungsschutz - Fahrt zur Arbeit - Privates Tanken auf Arbeitsweg

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 163/15
    Denn nur, wenn auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte unvorhergesehen eine Maßnahme zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Fahrbereitschaft notwendig wird (zum Beispiel eine Reparatur oder das Betanken des Fahrzeugs), steht diese in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der Zurücklegung des Weges (BSG, Urteil vom 30. Januar 1968 - 2 RU 51/65 - m. w. N.).
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 163/15
    Denn die Unfreiwilligkeit der Einwirkung bei dem, den das Geschehen betrifft, ist dem Begriff des Unfalls immanent, weil ein geplantes, willentliches Herbeiführen einer Einwirkung dem Begriff des Unfalls widerspricht (BSGE 61, 113, 115 [BSG 18.12.1986 - 4a RJ 9/86] = SozR 2200 § 1252 Nr. 6 S. 20).
  • BSG, 30.04.1986 - 2 RU 44/85
  • BSG, 13.12.1984 - 2 RU 80/83

    Wiederaufleben des Versicherungsschutzes - Unterbrechung des Heimwegs - Ort der

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand:

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 40/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - bedeutende

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - nicht

  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 9 U 1607/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenleistung - Arbeitsunfall -

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - fehlendes

  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2017 - L 6 U 3770/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Jedenfalls aber sind keine Gründe nachgewiesen, die ein Betreten der Fahrbahn aus einem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit belegen (vgl. dazu Hessisches LSG, Urteil vom 20. Februar 2017 - L 9 U 163/15 -, juris, Rz. 66).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 3 U 24/14
    Dementsprechend kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass hier die Voraussetzungen für die Feststellung eines AU bzw für die Gewährung von Hinterbliebenenrente "infolge eines Versicherungsfalls" erfüllt sind (ebenso: HessLSG, Urteil vom 20. Februar 2017 - L 9 U 163/15 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.09.2016 - I-9 U 163/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34296
OLG Hamm, 16.09.2016 - I-9 U 163/15 (https://dejure.org/2016,34296)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.09.2016 - I-9 U 163/15 (https://dejure.org/2016,34296)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. September 2016 - I-9 U 163/15 (https://dejure.org/2016,34296)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Leistungsabteilung, Regressabteilung, Sozialversicherungsträger, sekundäre Darlegungslast, Beweisantritt des Schädigers durch Vorlage der Verwaltungsakten des Sozialversichrungsträgers

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen einer Behörde; Recht des Anspruchsgegners auf Vorlage der Verwaltungsvorgänge

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Leistungsabteilung; Regressabteilung; Sozialversicherungsträger; sekundäre Darlegungslast; Beweisantritt des Schädigers durch Vorlage der Verwaltungsakten des Sozialversichrungsträgers

  • rechtsportal.de

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen einer Behörde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 241
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.04.2012 - VI ZR 329/10

    Gesetzlicher Anspruchsübergang auf Sozialversicherungsträger: Zeitpunkt des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2016 - 9 U 163/15
    Schadensersatzansprüche, die Sozialversicherungsbeiträge betreffen, gehen jedoch im Schadenszeitpunkt auf den zuständigen Sozialversicherungsträger über (BGH, Urteil vom 24. April 2012, Az. VI ZR 329/10) mit der Folge, dass der Geschädigte über solche Ansprüche nicht verfügen kann.
  • BGH, 20.10.2011 - III ZR 252/10

    Beginn der Verjährungsfrist für deliktsrechtliche Ansprüche: Grob fahrlässige

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2016 - 9 U 163/15
    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass es hinsichtlich der Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen bei einem Sozialversicherungsträger nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht auf die Kenntnis der Leistungsabteilung, sondern auf die der Regressabteilung ankommt (Urteil vom 20. Oktober 2011, Az. III ZR 252/10).
  • OLG Hamm, 11.03.2016 - 9 U 40/15

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen eines Trägers der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2016 - 9 U 163/15
    Darüber hinaus kann die Vorlage der Rentenakte oder von deren Bestandteilen vom Senat im Hinblick auf das Rentengeheimnis aus § 35 SGB I nur mit Zustimmung des im vorliegenden Verfahren nicht beteiligten Geschädigten angeordnet werden, da eine Ausnahme, die die Preisgabe von Sozialdaten nach den §§ 68 - 77 SGB X zulässt, nicht vorliegt (vgl. auch die Entscheidung des Senats vom 11.03.2016, I- 9 U 40/15).
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 229/90

    Anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2016 - 9 U 163/15
    Denn ein Ende der Hemmung tritt erst in dem Zeitpunkt ein, in dem der Versicherer eine endgültige Entscheidung über den Schadensersatzanspruch trifft (vgl. hierzu BGHZ 114, 299 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart - 9 U 163/15   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,71276
OLG Stuttgart - 9 U 163/15 (https://dejure.org/9999,71276)
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Sonstiges


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • ip-kanzlei.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sparkasse geht in Sachen Scala II, III, XI und XII in Berufung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

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