Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 03.04.2003

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   OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02   

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https://dejure.org/2003,9438
OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02 (https://dejure.org/2003,9438)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2003 - 9 U 168/02 (https://dejure.org/2003,9438)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 9 U 168/02 (https://dejure.org/2003,9438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Eigentumsverletzung und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung; Beachtung eines bestehenden Aufrechnungsverbots; Eigentumsverlust durch Verarbeitung; Voraussetzungen für die Annahme der Herstellung einer neuen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 12 (Kurzinformation)

    Aufrechnungsverbot § 393 BGB und Werkunternehmerpfandrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 251 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 929 S. 1 § 932
    Berücksichtigung des Werkunternehmerpfandrechts bei Schadensersatz wegen unberechtigter Veräußerung einer dem Auftraggeber gehörenden Sache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.1954 - IV ZR 40/54

    Lohnmälzung - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02
    Sie hat nicht nur die Beklagte mit der Fertigstellung des Gabelstaplers gegen Entgelt beauftragt, sondern darüber hinaus ihr Interesse an dieser Fertigstellung dadurch dokumentiert, daß sie die Materialien für die Restanfertigung des Gabelstaplers selbst besorgt hat (vgl. auch BGHZ 14, 114).
  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 244/88

    Grabungsmaterialien; Urheber- und Eigentumsrechte eines Hochschullehrers an

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02
    Maßgebend ist insoweit nicht, wer die verarbeitende Tätigkeit ausführt, sondern in wessen Namen und Interesse die Verarbeitung nach der Verkehrsauffassung vom Standpunkt eines mit den Verhältnissen vertrauten objektiven Beobachters erfolgt (BGHZ 112, 243).
  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82

    Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02
    Bei Verlust eines Gegenstandes bemißt sich der Ersatzanspruch regelmäßig nach dem Wiederbeschaffungswert, d. h. dem Verkaufswert (BGHZ 92, 85; 117, 29).
  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 186/91

    Wertersatz bei unbefugter Stromentnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02
    Bei Verlust eines Gegenstandes bemißt sich der Ersatzanspruch regelmäßig nach dem Wiederbeschaffungswert, d. h. dem Verkaufswert (BGHZ 92, 85; 117, 29).
  • BGH, 29.02.1984 - IVa ZR 188/82

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vermächtnisses mit dem Gegenstand des

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02
    Zu ersetzen ist das Wertinteresse, also die Differenz zwischen dem Wert des Vermögens, wie es sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde, und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert (BGH NJW 1984, 2570).
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   OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 9 U 168/02   

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https://dejure.org/2003,39545
OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 9 U 168/02 (https://dejure.org/2003,39545)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2003 - 9 U 168/02 (https://dejure.org/2003,39545)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2003 - 9 U 168/02 (https://dejure.org/2003,39545)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 9 U 168/02
    Trifft letzteres nicht zu, was ggf. vom Kläger zu beweisen wäre (BGH NJW 1977, 1681; Baumgärtel, Beweislast, 2. Aufl., § 1004 BGB, Rdn. 2; Ehmann in Erman, 10. Aufl., Anh. zu § 12 BGB, Rdn. 752), so läge in der Äußerung des Beklagten eine unwahre und zudem ehrverletzende Tatsachenbehauptung, die von ihm zu widerrufen der Kläger grundsätzlich unter der Voraussetzung beanspruchen kann, dass dies geeignet ist, einen hierdurch hervorgerufenen fortbestehenden Störungszustand zu beseitigen (vgl. u.a. BGHZ 128, 1 S. 6; Hager in Staudinger [1999], § 823 BGB, Rdn. C 277; Palandt/Thomas, 62. Aufl., vor § 823 BGB, Rdn. 27; Rixecker in MünchKom, 4. Aufl., Anh. zu § 12 BGB, Rdn. 183).

    Allerdings ist anerkannt, dass dem Widerrufsverlangen wegen Zeitablaufs das Rechtsschutzbedürfnis fehlen bzw. durch bloßen Zeitablauf der zu widerrufenden Behauptung die verletzende Wirkung genommen werden kann (BGHZ 128, 1 S. 9; OLG München AfP 1974, 119; OLG Hamburg AfP 1971, 105; Hager, a.a.O. Rdn. 279; Ehmann, a.a.O., Rdn. 750).

  • BGH, 14.06.1977 - VI ZR 111/75

    Heimstättengemeinschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 9 U 168/02
    Trifft letzteres nicht zu, was ggf. vom Kläger zu beweisen wäre (BGH NJW 1977, 1681; Baumgärtel, Beweislast, 2. Aufl., § 1004 BGB, Rdn. 2; Ehmann in Erman, 10. Aufl., Anh. zu § 12 BGB, Rdn. 752), so läge in der Äußerung des Beklagten eine unwahre und zudem ehrverletzende Tatsachenbehauptung, die von ihm zu widerrufen der Kläger grundsätzlich unter der Voraussetzung beanspruchen kann, dass dies geeignet ist, einen hierdurch hervorgerufenen fortbestehenden Störungszustand zu beseitigen (vgl. u.a. BGHZ 128, 1 S. 6; Hager in Staudinger [1999], § 823 BGB, Rdn. C 277; Palandt/Thomas, 62. Aufl., vor § 823 BGB, Rdn. 27; Rixecker in MünchKom, 4. Aufl., Anh. zu § 12 BGB, Rdn. 183).
  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 94/82

    Widerruf von Äußerungen im kleinen Kreis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 9 U 168/02
    Dass die Behauptung, wie hier in einer Abteilungspersonalversammlung, in einem engeren Kreis aufgestellt worden ist, steht einem Widerrufsverlangen nicht entgegen (vgl. BGHZ 89, 198; Ehmann, a.a.O. Rdn. 749).
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