Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.06.2005 - 9 U 171/04   

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https://dejure.org/2005,5912
OLG Karlsruhe, 23.06.2005 - 9 U 171/04 (https://dejure.org/2005,5912)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.06.2005 - 9 U 171/04 (https://dejure.org/2005,5912)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 9 U 171/04 (https://dejure.org/2005,5912)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung des Privatsachverständigen wegen fehlerhaftem Baugutachten: Unbeachtlichkeit von Beurteilungsdifferenzen zwischen dem Privatgutachter und dem Gerichtsgutachter im selbständigen Beweisverfahren; Verneinung einer Zurechenbarkeit eines etwaigen Mitverschuldens des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter außergerichtlicher Begutachtung von Bauschäden ; Undichtigkeit in einer stirnseitigen Fuge zwischen Estrich und Stahlbetonbodenplatte; Anrechnung eines Mitverursachungsbeitrags bei Kenntnis der Fehlerhaftigkeit eines Gutachtens; ...

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 278

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 § 278
    Haftung eines Privatsachverständigen wegen fehlerhafter außergerichtlicher Begutachtung von Bauschäden - Obliegenheitspflichten des prozessführenden Rechtsanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des vorprozessual eingeschalteten Bausachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Privatgutachter nach Prozessverlust? (IBR 2005, 615)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 206
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 169/99

    Ersatzansprüche gegen Gutachter bei unrichtiger Wertermittlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2005 - 9 U 171/04
    Die Haftung des von der Partei eingeschalteten Privatsachverständigen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Gerichtsgutachter zuvor im selbständigen Beweisverfahren zu einem teilweise abweichenden Ergebnis gekommen ist (Abgrenzung zu BGH NJW 2001, 512).

    Der hier zu entscheidende Fall unterscheidet sich wesentlich von der Fallkonstellation, die der BGH in der Entscheidung vom 17. Oktober 2000 (NJW 2001, 512) zu entscheiden hatte, auf die sich das Landgericht bezogen hat.

    Die Haftung des von der Partei eingeschalteten Privatsachverständigen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Gerichtsgutachter zuvor im selbständigen Beweisverfahren zu einem teilweise abweichenden Ergebnis gekommen ist (Abgrenzung zu BGH NJW 2001, 512).

  • BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74

    Verjährung von Mängelfolgeschäden bei fehlerhafter Grundstücksbewertung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2005 - 9 U 171/04
    Die dadurch hervorgerufenen Schäden verjährten nach altem Recht erst nach 30 Jahren (§ 195 BGB aF; vgl. BGHZ 67, 1,8).
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