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   OLG Hamm, 26.11.1996 - 9 U 174/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7075
OLG Hamm, 26.11.1996 - 9 U 174/95 (https://dejure.org/1996,7075)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.1996 - 9 U 174/95 (https://dejure.org/1996,7075)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 1996 - 9 U 174/95 (https://dejure.org/1996,7075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 254
    Verstoß eines Insassen gegen Anschallpflicht bei Fahrt in Norwegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 823 254; RechtsanwVO v.06.12. 42
    Mitverschulden des Beifahrers, der sich während der Fahrt unter Verstoß gegen die Anschnallpflicht zum Schlafen auf die Liegefläche eines Wohnmobils legt - Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Fahrfehler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 155
  • VersR 1998, 1040
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17

    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mithaftung des Geschädigten bei Verletzung

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung sind in vergleichbaren Fällen wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts Haftungsquoten gebildet worden, die sich nicht nach den fiktiven Verletzungsfolgen sondern nach dem Maß der Verursachung richten, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Juni 2013 - 10 U 1931/12 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2003 - I-1 U 150/02 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juli 1999 - 10 U 55/99 - OLG Hamm, Urteil vom 26. November 1996 - 9 U 174/95 - OLG München, Urteil vom 14. April 1983 - 24 U 813/82 -, jeweils in juris).
  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Insoweit entspricht es jedoch grundsätzlich der allgemeinen Lebenserfahrung, dass einem Kraftfahrer, der mit dem von ihm geführten Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt, ein bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbarer Fahrfehler zur Last fällt (st. Rspr. BGH: a.a.O.; NZV 1998, 155; NZV 2000, 207).

    Den im Ergebnis der obigen Ausführungen gegen die Beklagten sprechenden Anscheinsbeweis hätten diese zu entkräften (vgl. BGH NZV 1998, 155, 156), was ihnen aus den oben dargestellten Gründen nicht gelungen ist bzw. nicht gelingen kann.

  • OLG Celle, 05.06.2018 - 1 U 71/17

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund fehlerhafter ärztlicher Behandlung;

    So lag dem Urteil des OLG Hamm vom 26.11.1996 (Az. 9 U 174/95 ; Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 36. Auflage 2018, Lfd. Nummer: 36.1996 = 35.2071, zitiert nach juris), bei der ein Schmerzensgeld von 160.000,00 EUR (indexangepasst 213.464,00 EUR) bei einer Mithaftung von 20 % als angemessen erachtet wurde, zwar auch ein Fall einer Querschnittslähmung zugrunde; der 24-Jährige Geschädigte konnte aber, wenn auch auf einen Rollstuhl angewiesen, an einer Umschulung zum Industriekaufmann teilnehmen (Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 36. Auflage 2018, Lfd. Nr. 36.1996 = 35.2071, zitiert nach juris).
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