Weitere Entscheidung unten: KG, 01.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2725
OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05 (https://dejure.org/2006,2725)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.04.2006 - 9 U 175/05 (https://dejure.org/2006,2725)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. April 2006 - 9 U 175/05 (https://dejure.org/2006,2725)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Deckungsschutzes in der Kasko- und Haftpflichtversicherung nach Beendigung des Versicherungsvertrages infolge einer dem Versicherungsnehmer nicht zugegangenen Kündigung durch den Versicherungsgeber; Voraussetzungen für die Annahme der Leistungsfreiheit ...

  • Judicialis

    BGB § 280; ; VVG § 1; ; VVG § 49; ; VVG § 61; ; VVG § 23; ; VVG § 23 Abs. 1; ; AKB § 12 Abs. II e; ; StVZO § 36 Abs. 2 S. 4

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VVG § 23; VVG § 25
    Voraussetzungen der Leistungsfreiheit wegen Fahrens mit abgefahrenen Reifen

  • RA Kotz

    Rahmenvertrag bei Fuhrpark - Haftung aus Vollkaskoversicherung - Vertragskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gefahrerhöhung - Reifen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abgefahrene Reifen und vorangegangene Montage

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Reifen-Profil: Nicht immer ist der Autofahrer schuld

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit, wenn Reifenprofil zu gering?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherung muss trotz abgefahrener Reifen Schadensersatz leisten - Reifen wurden kurz zuvor in Werkstatt montiert

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Versicherung - Leistungsfreiheit wegen abgefahrener Reifen: VN muss Kenntnis dieses Umstands haben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1181
  • NZV 2006, 596
  • VersR 2007, 204
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 29.03.1990 - 5 U 161/89

    Repräsentant eines Versicherungsnehmers; Fahrzeugversicherung;

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05
    Es muss sich auch in subjektiver Hinsicht um ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden handeln (vgl. OLG Köln, r+s 1990, 192 zur Prüfung des Reifenzustandes).

    Zwar kann die Benutzung eines infolge abgefahrener Reifen verkehrsunsicheren Fahrzeuges eine Gefahrerhöhung darstellen, im Rahmen des § 23 Abs. 1 VVG muss aber eine positive Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem gefahrerhöhenden Umstand vorliegen oder der Versicherungsnehmer muss bewusst von einer Überprüfung der Reifen Abstand genommen haben (vgl. OLG Hamm, r+s 1989, 2; OLG Köln, r+s 1990, 192; OLG Düsseldorf, 2004, 391).

  • OLG Köln, 20.04.1989 - 5 U 131/88
    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05
    # § 23 VVG und § 61 VVG sind grundsätzlich nebeneinander anwendbar (vgl. OLG Köln, r+s 1989, 160).
  • OLG Hamm, 24.06.1988 - 20 U 200/87
    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05
    Zwar kann die Benutzung eines infolge abgefahrener Reifen verkehrsunsicheren Fahrzeuges eine Gefahrerhöhung darstellen, im Rahmen des § 23 Abs. 1 VVG muss aber eine positive Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem gefahrerhöhenden Umstand vorliegen oder der Versicherungsnehmer muss bewusst von einer Überprüfung der Reifen Abstand genommen haben (vgl. OLG Hamm, r+s 1989, 2; OLG Köln, r+s 1990, 192; OLG Düsseldorf, 2004, 391).
  • OLG Koblenz, 12.07.1996 - 10 U 1518/95

    Grobe Fahrlässigkeit; Anforderungen an die Annahme; Gewillkürte Gefahrerhöhung;

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05
    Auch wenn man annimmt, dass der Kläger eine sorgfältige, regelmäßige Kontrolle der Reifen unterlassen hat, so rechtfertigt dies noch nicht den Vorwurf groben Verschuldens (vgl. OLG Koblenz, VersR 1997, 303).
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Rechtsprechung
   KG, 01.09.2006 - 9 U 175/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4881
KG, 01.09.2006 - 9 U 175/05 (https://dejure.org/2006,4881)
KG, Entscheidung vom 01.09.2006 - 9 U 175/05 (https://dejure.org/2006,4881)
KG, Entscheidung vom 01. September 2006 - 9 U 175/05 (https://dejure.org/2006,4881)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Begriff der "absoluten Person der Zeitgeschichte"bei niederrangigen potentiellen Thronfolgern regierender Adelshäuser ausländischer Monarchien; Maßstäbe für die Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Meinungsfreiheit bzw. Pressefreiheit; Voraussetzungen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • Judicialis

    EUV § Art. 6 Abs. 2; ; EGV § 28; ; EGV § 234 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; KUG § 22
    Zulässigkeit der Wort- und Bildberichterstattung über den Nachfahren eines Fürsten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2007, 221
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03

    BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der

    Auszug aus KG, 01.09.2006 - 9 U 175/05
    An dieser ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. mit Beschluss vom 19.7.2005 - 9 U 226/04) ist auch unter Berücksichtigung der Volljährigkeit des Antragstellers festzuhalten (vgl. BGH NJW 2005, 56).

    Eine Einwilligung des Antragstellers (und vormals seiner Mutter als gesetzlicher Vertreterin) in die Verbreitung der Aufnahmen ist aber nur auf eine Berichterstattung über die zugrunde liegenden Auftritte zu beziehen (vgl. BGH NJW 2005, 56) bzw. auf eine kontextneutrale Verwendung.

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus KG, 01.09.2006 - 9 U 175/05
    Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass die Grundrechte nach der EMRK - hier Art. 8 und 10 EMRK - gemäß § Art. 6 Abs. 2 EUV beachtet werden müssen (s. a. Art. 7 und 11 EU-Grundrechte-Charta) und dass der Schutz der Persönlichkeit daher ein zwingendes Erfordernis für eine Handelsbeschränkung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGHE 1979, 649) darstellen kann.
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus KG, 01.09.2006 - 9 U 175/05
    Hierfür genügt die ernsthafte Möglichkeit (vgl. BVerfG NJW 2006, 207), dass Fernsehzuschauer den Antragsteller deshalb mit der Homosexuellen-Szene in Verbindung bringen, was sein Ansehen in Teilen der Bevölkerung mindern kann.
  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03

    Zulässigkeit der Verbreitung eines Bildnisses einer Begleitperson; Umfang des

    Auszug aus KG, 01.09.2006 - 9 U 175/05
    Bei den Bildern zu Ziffern I. 3. und 6 des Verfügungsantrages ist aber nach den Maßstäben des Bundesgerichtshofs (NJW 2004, 1795) nur eine Veröffentlichung außerhalb einer Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis zu untersagen.
  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 76/87

    "Professorenbezeichnung in der Arztwerbung"; Irreführung der Führung eines

    Auszug aus KG, 01.09.2006 - 9 U 175/05
    Der Umfang des Verbotsausspruchs kann insoweit anhand der Gründe der gerichtlichen Entscheidung ermittelt werden (vgl. BGH NJW 1989, 1545 zu II.1).
  • OLG Frankfurt, 14.04.1999 - 7 U 105/98

    Korrektur falscher Angaben durch den VN vor Ermittlungen durch den Versicherer

    Auszug aus KG, 01.09.2006 - 9 U 175/05
    Der Antragsteller hat ein schutzwürdiges Interesse, nicht durch die Bewertung seines Erscheinungsbildes und die Ausbreitung von Belanglosigkeiten vielfältigster Art der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsentiert zu werden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1551, gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 2191 f.; s. a. OLG Hamburg OLGR 2003, 96 zur Schwester des Antragstellers).
  • OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer minderjährigen Prominententochter

    Auszug aus KG, 01.09.2006 - 9 U 175/05
    Der Antragsteller hat ein schutzwürdiges Interesse, nicht durch die Bewertung seines Erscheinungsbildes und die Ausbreitung von Belanglosigkeiten vielfältigster Art der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsentiert zu werden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1551, gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 2191 f.; s. a. OLG Hamburg OLGR 2003, 96 zur Schwester des Antragstellers).
  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97

    Zur Bildberichterstattung über Prominente

    Auszug aus KG, 01.09.2006 - 9 U 175/05
    Die Befugnis zur Verwendung kontextneutraler Fotos (vgl. BVerfG NJW 2001, 1921 zu II.2.e.bb.(3)) geht nicht so weit, dass damit eine rechtswidrige Textberichterstattung unterlegt werden dürfte.
  • LG Berlin, 11.09.2008 - 27 O 516/08
    Daran ändert auch das große Interesse der sog. Boulevardmedien und von deren Lesern an dem (verstorbenen) Fürsten ... und dessen Abkömmlingen nichts (Kammergericht, Urteil vom 1.9. 2006, 9 U 175/05 zum Bruder der Klägerin).
  • LG Berlin, 19.02.2008 - 27 O 1067/07
    Rainier und dessen Abkömmlingen nichts (vgl. Kammergericht, Urteil vom 1.9.2006, 9 U 175/05.
  • KG, 12.11.2007 - 10 U 15/07
    Das Abwägungsergebnis steht im Einklang mit den bisherigen Entscheidungen beider Pressesenate des Kammergerichts (9. Zivilsenat, Urteile vom 1. September 2006 - 9 U 6/06 und 9 U 7/06; Urteil vom 1. September 2006 - 9 U 175/05 = ZUM-RD 2007, 549; Urteile vom 12. Januar 2007 - 9 U 164/06 und 9 U 234/06; Urteil vom 28, September 2007 - 9 U 93/07; 10. Zivilsenat, Urteil vom 6, Juli 2006 - 10 U 200/05; Beschluss vom 19, April 2007 -10 U 18/07; Beschluss vom 27. September 2007 -10 U 121/07).
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