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   OLG Stuttgart, 09.12.1998 - 9 U 177/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11819
OLG Stuttgart, 09.12.1998 - 9 U 177/98 (https://dejure.org/1998,11819)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.12.1998 - 9 U 177/98 (https://dejure.org/1998,11819)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 9 U 177/98 (https://dejure.org/1998,11819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung bei der Abwicklung eines Darlehensvertrages und bei einer Kapitalanlage; Recht zur vorzeitigen Kündigung des Darlehensvertrages; Merkmal der dinglichen Sicherheit ; Schutzbedürftigkeit eines typischen Konsumkreditnehmers; ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 609a Abs. 1 Nr. 2, § 676
    Ausschluß des Verbaucherkreditgesetzes im Sinne des § 609a Abs. 1 Nr. 2 BGB durch grundpfandrechtliche Sicherung

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an anlegergerechte Beratung; Verbraucherdarlehen i.S.d. § 609a Abs. 1 Nr. 2 BGB; fehlende Aufklärungspflicht des Darlehensgebers über Lösungsrechte des Darlehensnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1999, 1007
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Aus diesem Grund soll der Schuldner geschützt (vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 9 U 177/98 OLGR Stuttgart 1999, 113) und ihm deshalb die Möglichkeit der Kündigung eingeräumt werden.
  • OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 37/16

    Voraussetzungen der Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse

    Das Oberlandesgericht München verweist insoweit auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil v. 09.12.1998 - 9 U 177/98), wobei dieser Verweis aber ohne Aussagekraft ist, weil das Oberlandesgericht Stuttgart seine Aussagen zum Verbraucherschutz ausdrücklich auf § 609a Abs. 1 Nr. 2 BGB a. F. bezogen hat, die Vorgängervorschrift zum hier relevanten § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB war jedoch § 609a Abs. 1 Nr. 3 BGB a. F. (jedenfalls insoweit zutreffend LG Stuttgart, Urteil vom 12. November 2015 - 12 O 100/15 -, Rn. 50, juris).
  • OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 230/15

    Kündigung eines seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreifen Bausparvertrages durch

    Das Oberlandesgericht München verweist insoweit auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil v. 09.12.1998 - 9 U 177/98), wobei dieser Verweis aber ohne Aussagekraft ist, weil das Oberlandesgericht Stuttgart seine Aussagen zum Verbraucherschutz ausdrücklich auf § 609a Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. bezogen hat, die Vorgängervorschrift zum hier relevanten § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB war jedoch § 609a Abs. 1 Nr. 3 BGB a. F. (jedenfalls insoweit zutreffend LG Stuttgart, Urteil vom 12. November 2015 - 12 O 100/15 -, Rn. 50, juris).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 9 U 21/07

    Kreditsicherung: Verpflichtung einer Bank zum Sicherheitenaustausch im Rahmen

    Die Klägerin kann sich insoweit nicht auf das Senatsurteil vom 09.12.1998 (WM 99, 1007) berufen.
  • LG Stuttgart, 12.11.2015 - 12 O 100/15

    Keine Kündigung eines Bausparvertrags 10 Jahre nach Zuteilungsreife

    Zwar hat das OLG München (Urteil v. 21.11.2011 - 19 U 3638/11) zu 609a BGB a.F. entschieden, die Norm diene dem Verbraucherschutz und dabei auf ein Urteil des OLG Stuttgart (Urteil v. 09.12.1998 - 9 U 177/98) verwiesen.
  • OLG München, 21.11.2011 - 19 U 3638/11

    Wirksamkeit des Kündigungausschlusses bei Sparkassenbriefen

    Gegen die Anwendung von § 489 spricht vorliegend zusätzlich, dass es sich bei § 489 BGB wie bei der Vorgängervorschrift des § 609a BGB (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 09.12.1998, 9 U 177/98, WM 1999, 1007ff.) um eine speziell verbraucherschützende Bestimmung handelt, die also nach Sinn und Zweck nicht zugunsten der Klägerin als Kreditinstitut eingreifen kann.
  • LG Essen, 29.01.2015 - 6 O 357/14

    Rückzahlung geleisteter Vorfälligkeitsentschädigung hinsichtlich Widerrufs von

    Es besteht schon keine Hinweispflicht der Bank auf eine bestehende Kündigungsmöglichkeit - und entsprechend auch auf ein Widerrufsrecht (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 09.12.1998, Az. 9 U 177/98, WM 1999, 1007).
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